Kleine und mittelständische Unternehmen - Antragsformular für Soforthilfen in Brandenburg ist online

Mi 25.03.20 | 11:56 Uhr
Das Gebäude der Investitionsbank des Landes Brandenburg in Potsdam. (Quelle: imago/Martin Müller)
Bild: imago/Martin Müller

Kleine und mittelständische Unternehmen können seit Mittwoch bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg und dem Wirtschaftsministerium ein Antragsformular für Soforthilfen in der Corona-Krise ausdrucken. Die Nachfrage war schon vorab groß.

Was Sie jetzt wissen müssen

Kleine und mittelständische Unternehmen können seit Mittwochmorgen Soforthilfen auf Grund der Corona-Krise beantragen. "Wir erwarten mehrere Tausend Anträge auf Soforthilfen", sagte Andrea Beyerlein, Sprecherin des Wirtschaftsministeriums Brandenburg auf Nachfrage von rbb|24. Anträge können über das Wirtschaftsministerium [mwae.brandenburg.de] und die Investitionsbank des Landes Brandenburg [ilb.de] gestellt werden.

Die Nachfrage nach dem Hilfsprogramm ist groß, landesweit verzeichnete die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) bereits in der vergangenen Woche etwa 8.000Anfragen von Unternehmen, wie WFBB-Geschäftsführer Steffen Kammradt am Mittwoch mitteilte. Über Servicenummern und Onlineformulare konnten Unternehmen in der vergangenen Woche Fragen an die Behörden richten.

Beratung, Unterstützung, Sorgen nehmen

Das Soforthilfeprogramm des Landes soll eine unkomplizierte und schnelle Hilfe für Klein- und Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler sein. Die Soforthilfe gilt dabei als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

In der Lausitz werden Unternehmen bei der Antragsstellung von der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) unterstützt. So habe es bis Dienstagmittag bereits 450 Anfragen aus der Gastronomie, von Händlern und von Dienstleistern bei der IHK Cottbus gegeben, hieß es. Über 10.000 Aufrufe habe eine eigens eingerichtete Info-Seite auf der IHK-Homepage bisher gehabt, heißt es von der Kammer.

Die Handwerkskammer Cottbus biete den 10.000 registrierten Unternehmen ebenfalls Unterstützung an. So würden beratende Gespräche am Telefon geführt, gemeinsam Lösungen gesucht und versucht, Existenzängste zu nehmen. Wie die HWK mitteilt, macht den Unternehmen am meisten die Ungewissheit zu schaffen. Niemand wisse zur Zeit, wie lange noch Material geliefert werden könne oder wie lange der eigene Betrieb geschlossen bleiben muss. Auch bei der Antragsstellung auf Förderung wollen die Kammern die Betriebe unterstützen.

Bis zu 60.000 Euro möglich

Mehr als 90 Prozent derjenigen, die bisher Anfragen stellten, haben laut WFBB weniger als zehn Beschäftigte. Die Höhe der Hilfen richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten: Für bis zu fünf Erwerbstätige sind maximal 9.000 Euro möglich, für bis zu 15 Erwerbstätige maximal 15.000 Euro, für bis zu 50 Erwerbstätige höchstens 30.000 Euro und für bis zu 100 Erwerbstätige höchstens 60.000 Euro. Das Land stellt zunächst 7,5 Millionen Euro sofort bereit, weitere Mittel sollen aus dem geplanten Nachtragshaushalt kommen, über den der Landtag kommende Woche abschließend entscheidet.

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