Corona-Pandemie - Cottbus beschließt Stundung von öffentlichen Forderungen

Do 02.04.20 | 17:00 Uhr
Das Rathaus in Cottbus (Foto: rbb/Schneider)
Bild: rbb/Schneider

Was Sie jetzt wissen müssen

Die Stadt Cottbus hat beschlossen, öffentliche Forderungen vorübergehend zu stunden. Eine entsprechende Eilvereinbarung für die, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, haben am Donnerstag Bürgermeisterin Marietta Tzschoppe und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Reinhard Drogla, unterzeichnet.

Stadt bekommt bereits viele Anfragen

Die Sonderregelung gilt rückwirkend ab dem 1. März und bis zum 30. Juni dieses Jahres. In dieser Zeit will die Stadt auf Antrag vereinfacht Stundungen gewähren, auf Stundungszinsen sowie auf Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.

Diese Regelung betreffe alle Arten von Steuern, Mieten, Pachten oder Beiträgen, die von der Stadt erhoben werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Voraussetzung sei jeweils, dass die betroffenen Personen oder Unternehmen plausibel begründen, dass sie durch die Corona-Krise ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Diese Eilentscheidung solle den Stadtverordneten in ihrer nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Stadt verzichte damit nicht auf das Geld, es sei lediglich ein Zahlungsaufschub, heißt es vom zuständigen Finanzdezernenten. Bereits jetzt gebe es viele Anfragen von Unternehmern mit der Bitte, Steuerzahlungen an die Stadt zu stunden. Die sonst üblichen Stundungszinsen verlange die Stadt aber nicht.  

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.04.2020, 15.30 Uhr

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