Keine Knaller zu Silvester - Cottbus erlässt Böllerverbot zum Jahreswechsel

Di 29.12.20 | 13:54 Uhr
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Symbolbild: Feuerwerkskörper mit und ohne Prüfsiegel. Quelle: imago
Bild: imago stock&people

In Cottbus gilt in der Silvesternacht bis zum Neujahrsmorgen ein Böllerverbot. Darüber hat die Stadt am Dienstag informiert [cottbus.de].

Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 30. Dezember, in Kraft. Darin ist geregelt, dass im gesamten Stadtgebiet, das heißt auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel untersagt ist. Das gilt am 31. Dezember ab 0 Uhr bis 1. Januar, 24 Uhr.

Das momentane Ausgangsverbot von 22 Uhr bis 5 Uhr beginnt in der Nacht zwischen Silvester und Neujahr erst um 2 Uhr und dauert dann bis 5 Uhr.

Sendung: Antenne Brandenburg, 29.12.2020, 15.30 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Naja, dann wird eben ab 23 Uhr geböllert :D

  2. 7.

    Ich stehe voll hinter der Frage von Louis. Wenn man es so formuliert, wie es im Text steht, dann ist diese Frage völlig berechtigt bzw. provoziert sie genau diese Frage. Damit ist er kein Böser, kein Dummer oder einer der dagegen ist. - er fragt lediglich. Würde man es einfach beim "gesamten Stadtgebiet" lassen - ohne abschließende Aufzählung, dann wäre es eindeutig. Und jetzt seinen wir doch alle mal ehrlich. Es geht doch nicht um die abgeschossene Rakete, womit man eine weitere ganze Branche an den Rand des Ruins bringt, es geht doch darum, dass man sich privat nicht treffen soll. Warum kann man das nicht einfach, klar und sauber formulieren? Wir wollen nicht, dass sie sich an Silvester treffen und feiern? Warum immer indirekt über Verbote (Alkohol-, Böller-, Restaurants ... usw.)?

  3. 6.

    Verzeihen sie mir bitte aber solche Kommentare "Es müssen schon einige Kerzen auf der Torte fehlen...." sollten sie bleiben lassen. Wenn ich hier moderieren würde hätten sie mit solchen Aussagen keine Chance. Sie schreiben nur in dem Stil. Haben sie deswegen schon mal Ärger bekommen? Wenn nicht wird es Zeit.

  4. 5.

    Noch einen Nachsatz zur Frage von @Louis FriedrichKolkwitz
    Das Feuerwerk muss natürlich im Bereich des eigenen Grundstücks bleiben, was bei Raketen nicht so einfach sein dürfte.
    Ist der gleiche Grundsatz wie beim Schießen mit dem Luftgewehr. Da dürfen die Bleigeschosse das Grundstück auch nicht verlassen.

  5. 4.

    Ich kann einige Fragen nicht nachvollziehen. Was ist an dem Begriff “Böllerverbot” nicht zu verstehen? Was soll die Frage nach Feuerwerk auf dem Privatgelände? Kann man sich dort nicht verletzen? Es müssen schon einige Kerzen auf der Torte fehlen wenn man a.) solche Fragen stellt und b.) zu Silvester Feuerwerk und Böller zündet. Frei nach der Devise “ die können verbieten was sie wollen, die haben mir nichts zu sagen, ich mache was ich will. Das ist bei vielen Menschen eine Grundhaltung geworden.

  6. 3.

    Guten Abend, das private Silvester-Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück oder in Anwohnerstraßen ist grundsätzlich erlaubt. Aber: Raketen, Feuerwerksbatterien und Böller dürfen in Brandenburg nicht verkauft werden. Alle sind aufgerufen, in diesem Jahr Silvester ruhiger zu feiern und deutlich weniger oder am besten gar kein Feuerwerk zu zünden. Alle müssen am 1. Januar um 2 Uhr nachts wieder zu Hause sein.
    Beste Grüße und guten Rutsch!

  7. 2.

    Ist das Feuerwerk im Privaten Garten noch erlaubt?

  8. 1.

    "Böllerverbot zum Jahreswechsel"
    Cottbus ist nicht mal in der Lage während des übrigen Jahres die Böllerei (an jedem WE!!!) in der Stadt zu unterbinden. Warum sollte es zu Silvester anders sein, wenn die "polnischen Sprengstoffe" reichlich im Vorfeld eingekauft werden konnten und nun auch eingesetzt werden wollen.... Worte, viele Worte und bla bla..... So wie man es kennt....
    Das Cottbuser Ordnungsamt ist eh nur noch für die Innenstadt da um selbige von Kraftfahrzeugen zu befreien.

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