Alkoholverbot und Wechselunterricht - Auch Spree-Neiße beschließt schärfere Corona-Maßnahmen

Fr 04.12.20 | 19:10 Uhr
Eine Frau mit Mund- und Nasenschutz sitzt an einer Haltestelle (Bild: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Wegen der weiter steigenden Zahl der Corona-Ansteckungen im Süden Brandenburgs hat ein zweiter Landkreis schärfere Maßnahmen beschlossen. Bereits an diesem Samstag gelten im Kreis Spree-Neiße weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens, darunter ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, wie der Landkreis am Freitag mitteilte.

Ab kommenden Montag findet in allen Schulen ab der siebten Klasse nur noch Wechselunterricht statt. Innerhalb der Schule muss zudem ab der fünften Klasse ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Unterricht an Musik- und Kunstschulen ist untersagt.

Klassenübergreifende Ausbrüche

Die schärferen Auflagen treten per Allgemeinverfügung in Kraft. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen angibt, liegt in dem Landkreis aktuell bei 219,8.

In den Schulen werde derzeit ein klassenübergreifendes Ausbruchsgeschehen beobachtet, sagte Landrat Harald Altekrüger (CDU). "Auch wenn Schülerinnen und Schüler meist keine schwerwiegenden Verläufe leiden, müssen wir die Familien und auch das Schulpersonal schützen", so der Landrat. Auf das Krisenmodell des Wechselunterrichts sei der Kreis gut vorbereitet.

Oberspreewald-Lausitz aktueller Corona-Hotspot

Neben dem Landkreis Spree-Neiße gelten auch in Oberspreewald-Lausitz ab nächsten Montag schärfere Maßnahmen, um die steigenden Infektionszahlen einzudämmen. Das hatte der Kreis am Donnerstag beschlossen. Er ist Corona-Schwerpunkt in Brandenburg mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 381,3. Die schärferen Regeln umfassen den Schulbetrieb, das Besuchsrecht in Pflegeheimen und bei Bestattungen.

So soll an Grundschulen in den Gebäuden das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten. Schüler an weiterführenden Schulen sollen in kleinere Lerngruppen aufgeteilt werden und Wechselunterricht erhalten. In stationären Pflegeeinrichtungen ist höchstens ein Besucher je Patient oder Bewohner täglich für maximal eine Stunde zulässig. Bestattungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Auch ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen gilt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.12.2020, 18:30 Uhr

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