Verwaltungsgericht - Quarantäne-Anordnung für Cottbuser Familie aufgehoben

Mi 24.02.21 | 13:15 Uhr
  25
Verwaltungsgericht Cottbus (Foto: rbb/Krüger)
Bild: rbb/Krüger

Eine Cottbuser Familie musste in Qurantäne, weil in der Kita eines der Kinder ein Corona-Fall entdeckt worden war. Dagegen hat sie sich gewehrt - und nun vor Gericht einen Erfolg erzielt: Die Quarantäne-Anordnung wurde aufgehoben - allerdings nicht für alle.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Qurantäne-Anordnung gegen eine Familie nach einem Corona-Fall in einer Kita aufgehoben. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wurde dem Widerspruch der Cottbuser Familie mit Beschluss vom 18. Februar stattgeben.

Die vom Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) angeordnete Quarantäne wurde dadurch außer Kraft gesetzt.

Es ist der erste Fall, in dem das Verwaltungsgericht Cottbus eine Quarantäne-Anordnung gekippt hat.

Corona-Fall in Kindergarten des Sohnes

Nach Auskunft des Gerichts war im Kindergarten des Sohnes Mitte Februar ein anderes Kind positiv auf Corona getestet worden. Weil der Sohn Kontakt zu diesem Kind hatte, wurde für ihn und seine Eltern sowie ein weiteres Geschwisterkind durch den Oberbürgermeister häusliche Quarantäne angeordnet.

Gegen diese Anordnung hatte die betroffene Familie vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Cottbus gesucht, nachdem der Sohn zwei Tage nach dem Besuch des Kindergartens negativ getestet worden war.

Ein Verhandlungssaal mit dem Wappen des Landes Brandenburg am 27.06.2013 im Verwaltungsgericht in Cottbus. (Foto: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Sohn muss in Quarantäne bleiben

Das Verwaltungsgericht Cottbus hob allerdings nur die Quarantäne-Anordnung für die Eltern und das Geschwisterkind auf. Der Sohn dagegen muss in häuslicher Quarantäne bleiben, da "aufgrund der schwer zu überblickenden Kontaktsituation in einer Kita-Gruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist", dass er Krankheitserreger aufgenommen habe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beendet eine negative Testung die Quarantäne bei fehlender Symptomatik erst zehn Tage nach dem Kontakt.

Gegen den Beschluss des Verwaltuzngsgerichtes Cottbus steht den Beteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

Was Sie jetzt wissen müssen

Sendung:  

25 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 25.

    Ich gebe Ihnen teilweise recht.
    Habe volles Verständnis für die Situation vieler Eltern.
    Bin auch der Meinung, dass Kinder als Kontaktperson 1 einen zuverlässigen PCR-Test nach 5-6 Tagen erhalten müssen.
    Es geht mir auch nicht ausschließlich um Oma und Opa ... die Viren suchen sich "ihre Opfer", ob alt oder jung.
    Aber es muss endlich mal Schluss sein und deshalb finde ich die "paar Tage" nicht zuviel verlangt!

  2. 24.

    Lassen Sie bitte Ihren Frust woanders ab!
    Dies ist eine Kommentarspalte und da kann doch eohohll jeder seine Meinung äußern - ohne von anderen "angegangen' zu werden!!!!

  3. 23.

    Kann man mal endlich mit diesem dusseligen, man steckt Oma und Opa an und die werden danach gleich tot sein, aufhören oder turnt sie das irgendwie an.
    Bis jetzt nach einem Jahr ! Corona 0,01% Tote, die Chance das da Oma und Opa bei ist, ist sehr gering, aber hauptsache in der eigenen Angst wälzen.

  4. 22.

    Was sind schon die paar Tage?! Wenn man aber nicht nur einmal, sondern mehrmals in Quarantäne muss, machen "die paar Tage" schon einiges aus. Und wenn man dann, wie in meinem Fall, fast zwei Monate mit mehreren Kindern in der Wohnung hockt, arbeitet, die Kinder beschult, und ein kleines Kind betreut, den Haushalt schmeißt und und und, dann kommt da eine ganz schöne Belastung zustande, die man nicht einfach so abtun kann.

    Und die Mitmenschen in den Alten- und Pflegeheimen werden durch solche Quarantäne-Anordnungen auch nicht geschützt, wie sich ja immer wieder zeigt.

    Sinnvoll wäre es, wenn den Kindern nicht die Test verwehrt werden würden. Im November wollte aber das Gesundheitsamt auch die Quarantäne für Familienmitglieder der Kontaktperson aufheben, wenn ein negativer Test nach fünf oder sechs Tagen Quarantäne vorliegt.

  5. 21.

    Die haben sich doch längst schon alle angesteckt, bis die im Hotel ankommen, bei der komentenartigen Geschwindigkeit, mit der bei uns Fälle abgearbeitet und informiert werden....

  6. 20.

    Das Problem könnte ein Quarantänehotel einfach lösen. Ein Elterteil und das Kinde bekommen dort ein Quarantänezimmer mit Vollverpflegung und der andere Teil der Familie muß sich keine Gedanken um mögliche Ansteckung zu Hause machen. Es sollte doch wohl im Moment ungenutzte Hotelkapazität ins Cottbus geben.

  7. 19.

    Das Kind (Sohn) das direkten Kontakt hatte (1. Grades) ist in Quarantäne, was auch das Gericht so bestätigt hat.
    Der Rest der Familie ist vom Gericht „freigesprochen“ worden.
    Damit hat das Gericht genau das gemacht was in der Verordnung drin steht.

  8. 18.

    Wozu dann Schnelltests wenn erst nach 10 Tagen Sicherheit besteht?

  9. 17.

    Aber das Kind ist ja genau nicht in Quarantäne sondern hat hoffentlich Kontakt zu einem Elternteil. Damit ist die Auflage ja nicht erfüllt.

  10. 16.

    Statt anzuordnen sollte unser OB den Hut nehmen nach seinem vordrängeln beim Impfen. Frechheit.

  11. 15.

    Dürfen die jetzt auf Schmerzensgeld wegen Nötigung hoffen ?

  12. 14.

    Meinetwegen, möchte jetzt nicht die Verordnung lesen.
    Finde es TROTZDEM nicht richtig und zielführend!

  13. 13.

    Das mit der Quarantäne war noch nie anders. Es gilt schon immer Kontakt 1 muss in Quarantäne, alle anderen nicht. Der OB sollte schon seine eigene Verordnung kennen.

  14. 11.

    Gut so... Fussball Millionäre duerfen ja auch weiter gegen den Ball treten.. Auch wenn sie zusammen mit corona kranken trainiert und geschwitzt haben.. Doppelmoral..

  15. 10.

    Tja, da müssen wir uns wohl nicht über stagnierende Zahlen usw. wundern ...
    Das Kinder selten einen Test bekommen, finde ich schon ein Unding, aber nun noch nicht einmal Quarantäne für die unmittelbaren Angehörigen.
    So wird uns wohl nur noch der Sonnenschein mit steigenden Temperatur helfen können!

  16. 9.

    Um ein Kind zu betreuen braucht man nicht zwei Elternteile und Geschwister. Das soll mit einer Person auch klappen. :D

  17. 8.

    Soweit ich das bisher selbst erlebt habe und von anderen höre ist es aber immer so. Zb bei uns: meine kleine Tochter musste letztes Jahr 2 Wochen in Quarantäne, da ihr Mitschüler positiv getestet wurde. Wir Großen und meine andere Tochter durften ganz normal unsere Wege gehen (Arbeit etc) ohne irgendwelche Einschränkungen.

    Die Logik haben wir auch nicht verstanden, aber jut...

  18. 7.

    Der Sohn ist ja ein Kita-Kind damit ist er ja auch zu Hause nicht in Quarantäne sondern hat Kontakt zu mindestens einem Elternteil. (Das hoffe ich wenigstens). Da müsste also zumindest ein Elternteil mit ihm in die Quarantäne.

    Aber ob das zweite Elternteil und das Geschwisterkind dann gar keinen Kontakt haben? Da braucht man viel Disziplin.

  19. 6.

    Das ist längst Mode.

    Verdachtsfall in Kita. Kind in Quarantäne. Beide Eltern nicht. - Landkreis OSL und Bautzen im Dezember

  20. 5.

    Der Sohn ist Kontaktperson 1.
    Wollten die Eltern wieder arbeiten und ihren Sohn zu Oma und Opa geben, oder wie?
    Wäre ziemlich böse!!!!

  21. 4.

    Meiner Meinung nach, ist dies eine Fehlentscheidung des Gerichtes.
    Zum einen ist die Inkubationszeit nicht nach 2 Tagen erledigt, das Kind könnte quasi noch symptomlos Corona bekommen.
    Das Geschwisterkind und die Eltern verteilen also schön die Viren in ihr Umfeld.

    Kann passieren ... muss aber nicht!
    Jedoch sollten wir doch alle an unsere Mitmenschen denken und keine unnötigen Risiken eingehen!
    Was sind da die paar Tage Quarantäne ...
    Wenn dies "Mode macht" hängen wir noch jahrelang in irgendwelchen Lockdowns!

  22. 3.

    Da hat sich der Oberbürgermeister wohl ein Eigentor geschossen. Das hätte er auch wissen müssen, aber qualifiziertes Personal in den Ämtern zu bekommen ist schwer. Berlin lässt Grüßen mit seinem Chaos Senat.

  23. 2.

    Mitte Februar war der Kontakt. Plus 10 Tage und negativer Test. Dürfte heute sein. Hätte jetzt auch ohne Gericht klappen können. So schnell, wie in D alles geht mit Tests, Benachrichtigungen etc etc ist man unterdessen entweder auf der Intensiv, genesen oder wieder auf freiem Fuß...

  24. 1.

    Die Familie ist Kontakt 2. Grades …. da hätte der OB selber drauf kommen können das seine Anweisung gegen geltendes Recht verstößt.

Das könnte Sie auch interessieren