Neue Corona-Verordnung ab Montag - Cottbus verzichtet auf Testpflicht für Kita-Kinder

Fr 16.04.21 | 15:02 Uhr
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Corona Schnelltestzentrum im Strandbad Weißensee am 07.01.2021. (Quelle: imago images/Sabine Gudath)
Bild: imago images/Sabine Gudath

Die Stadt Cottbus verzichtet ab Montag auf die Testpflicht für Kita-Kinder. Das teilte Sprecher Jan Gloßmann am Freitag bei einer Pressekonferenz mit.

Die Stadt begründet die Aufhebung der Testpflicht mit der neuen Landesverordnung, die ab Montag gilt. Darin ist keine Testpflicht von Kita-Kindern vorgesehen. Erzieher und Erzieherinnen, Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte müssen sich allerdings weiterhin selbst testen.

Die Testpflicht für Kita-Kinder in Cottbus war am 22. März in Kraft getreten. Ziel war es, die Kindertagesstätten angesichts steigender Infektionszahlen so lange wie möglich geöffnet zu halten.

Kinder sollen auf freiwilliger Basis getestet werden

Noch am vergangenen Freitag hatte die Stadt erklärt, dass die Testpflicht an Kitas trotz einer neuen Eindämmungsverordnung des Landes aus der Vorwoche bestehen bleibt. Die Kindertagesstätten in Cottbus waren erneut mit entsprechenden Selbsttests für zu Hause ausgestattet worden.

Die neue Brandenburger Eindämmungsverordnung vom Donnerstag sieht unter anderem eine Testung von Schülern, Lehrern und von Kita-Erziehern vor. Eine Testpflicht für Kita-Kinder gibt es hingegen nicht, die zuvor in Cottbus geltende Regel verliere damit ihre Gültigkeit, heißt es von der Stadt.

Die Stadt Cottbus bittet dennoch darum, die Kinder auf freiwilliger Basis weiter zu testen. Die Einrichtungen würden dafür weiterhin mit Tests ausgestattet. "Es liegt im Interesse aller, mögliche Infektionen zu erkennen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Dafür sind Tests ein wichtiges Mittel. Deshalb haben wir uns entschieden, die Einrichtungen weiter zu versorgen, um freiwillige Tests zu unterstützen", wird Oberbürgermeister Holger Kelch in einer Mitteilung zitiert.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.04.2021, 12:45 Uhr

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3 Kommentare

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  1. 2.

    Regelungen in Kitas
    Die Berliner Kitas sind geschlossen und bieten eine Notbetreuung an. Anspruch darauf haben alleinerziehende Eltern sowie Familien, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Dies gilt jedoch nur, wenn keine andere Möglichkeit zur Betreuung besteht. Auch für Vorschulkinder und Kinder mit einem besonderen pädagogischen Bedarf kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden.

  2. 1.

    "Cottbus verzichtet auf Testpflicht für Kita-Kinder" Und das ist gut so. Sollen die Erwachsenen ihre Paranoia an sich selbst ausleben, aber lasst gefälligst die Kinder in Ruhe, ihr Verbrecher.

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