Impfpflicht ab Mitte März -
In der Gesundheitsbranche gilt ab Mitte März dieses Jahres eine Impfpflicht - beispielsweise für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten. Bis 15. März müsssen dann nicht geimpfte Beschäftigte in Kliniken dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, erklärte Götz Brodermann, Chef des Cottbuser Carl-Thiem-Klinikums.
"Das werden wir auch tun. Das heißt, wenn kein Nachweis vorliegt, gehen wir davon aus, dass der Mitarbeiter nicht geimpft ist. Das Gesundheitsamt entscheidet dann, ob es ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot gibt", sagte Brodermann dem rbb zum Umgang mit der Situation. Allerdings konnte er am Montag keine konkrete Zahl nennen, wieviele Mitarbeiter derzeit noch ungeimpft sind.
Er hoffe auf die Einsicht aller Beschäftigten, es gebe kontinuierliche Impfangebote, so Brodermann. Jeden Mittwoch werde in der Mitarbeiter-Kantine gegen das Covid-Virus geimpft.
Nicht-Geimpften droht Jobverlust
Brodermann setzt darauf, dass die noch Unentschlossenen überzeugt werden können. Er schließt jedoch nicht aus, dass es Mitarbeiter geben wird, die sich nicht impfen lassen wollen. Von ihnen werde man sich dann schweren Herzens trennen müssen, sagt Götz Brodermann, Geschäftsführer des größten Brandenburger Krankenhauses.
Das Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum beschäftigt 2.500 Mitarbeiter und Auszubildende und verfügt im stationären Bereich über 1.200 Betten. Derzeit (Stand 10.01.2022) werden im CTK 41 an Corona erkrankte Patienten behandelt. Von ihnen sind 32 nicht geimpft, darunter 14 der 17 Intensiv-Patienten.
Sendung: Antenne Brandenburg, 10.01.2022, 16.30 Uhr