Neue Details nach vorschneller Haftentlassung - Politik kritisiert Justiz

Mi 14.08.19 | 15:31 Uhr | Von Sabine TZitschke
Ein Zollbeamter präsentiert Drogen, die am 22.01.2018 in einem aus Polen eingereisten Auto auf der A11 gefunden wurden (Quelle: dpa/Hirschberger)
Bild: dpa/Hirschberger

Nach der Entlassung eines mutmaßlichen Drogendealers aus der Untersuchungshaft in Cottbus gibt es heftige Kritik am Oberlandesgericht. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke habe die Entscheidung Zitat: “Fassungslos gemacht“, weil  die Richter auch anders hätten handeln können.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte Anfang August  verfügt, dass ein polnisch- griechischer Staatsbürger, der mit 59 Kilogramm Heroin auf der Autobahn 11 zwischen Prenzlau und Berlin festgenommen wurde, nach  7 Monaten Untersuchungshaft entlassen werden muss. Dabei war der Strafprozess schon terminiert.

Fluchtgefahr sei hoch

Richter und Staatsanwälte sind sich laut Aktenlage einig. Die Fluchtgefahr des mutmaßlichen Dealers ist hoch, deshalb gab es für Brandenburger Verhältnisse, recht zügig, eine schnelle Anklage. Innerhalb von nur 3 Wochen.  Die Verzögerung des Ermittlungsverfahres liegt nach Ansicht des Gerichts beim Zollfahnundungsamt.  4 Monate brauchten die Kriminalisten beim Zoll, um ihre  Ermittlungsergebnisse aufzuschreiben. Das sei unnötig lange, kritisierten die Haftprüfer. 

Sondersitzung vor den Wahlen

Doch wie jetzt bekannt wurde, werden dem mutmaßlichen Dealer neun weitere schwere Rauschgiftstraftaten zugeordnet. Deshalb erwartet den Angeklagten eine hohe Freiheitsstrafe. Sogar der Beginn des Strafprozesses, der 12. November 2019, stand schon fest. Doch elf Monate Untersuchungshaft seien auch für ein mutmaßlich schweres Verbrechen nicht gerechtfertigt. Eine Haftfortdauer, so die drei Richter am OLG Brandenburg, wäre nur bei besonderen Schwierigkeiten oder einem besonderen Umfang der Ermittlungen, angezeigt gewesen. Ob die Personalsituation am Frankfurter Landgericht Schuld ist, soll nun noch vor den Wahlen in einer Sondersitzung des Rechtsauschusses geklärt werden. Das Oberlandesgericht spricht lediglich von einer "bekannt hohen Belastung der Großen Strafkammern" des Landgerichts in Frankfurt(Oder).

Beitrag von Sabine TZitschke

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