Drohende Bußgelder - Vorsicht bei Bezeichnung von Gesichtsmasken

Mi 01.04.20 | 17:15 Uhr
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Sven van Dyck und zwei seiner Helferinnen
Audio: Antenne Brandenburg | Marie Stumpf | 01.04.2020 | Bild: rbb / Marie Stumpf

In medizinischen Einrichtungen sind Mundbedeckungen derzeit ein rares Gut. Deshalb unterstützen freiwillige Näher in Berlin und Brandenburg mit selbsthergestellten Behelfsmasken. Bei den Bezeichnungen gibt es allerdings einiges zu beachten. Von Marie Stumpf

Vielerorts nähen in Brandenburg derzeit freiwillige Helfer provisorische Masken für Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen und Krankhäuser. Doch nun warnen mehrere Anwaltskanzleien davor, diese als Schutzprodukte zu vertreiben.

Masken dürfen auch weiterhin selbst gefertigt werden. Bei unvorsichtiger Deklarierung könnten den Herstellern Abmahnungen und Bußgelder drohen. Alternativen zur "Schutzmaske" sind etwa "Behelfsmaske" oder schlicht "Mundbedeckung".

Freiwillige nähen im Akkord

Etwa 1.000 Masken hat der Lebuser Lackiermeister Sven van Dyck zusammen mit seinen Helfern in der vergangenen Woche verteilt. Dafür säßen seine Familie und Freunde beinahe ununterbrochen an ihren Nähmaschinen. Pro Tag schaffen die Freiwilligen circa 70 Masken für Einrichtungen, wie beispielsweise die "Wichern Diakonie Frankfurt (Oder)". Die sind, van Dyck zufolge, auf die Behelfsmittel angewiesen. Dafür, dass nun eventuell Abmahnungen drohen und Kanzleien daran verdienen möchten, findet der Lackiermeister kein Verständnis.

Rechtslage zu Schutzprodukten

Nach dem Medizinproduktegesetz dürfen lediglich zertifizierte Masken den Begriff "Schutzprodukt" tragen, erklärte Anwalt Phil Salewski am Dienstag gegenüber dem rbb. Ihm zufolge ist bei der Produktbeschreibung Vorsicht geboten, da durch die selbstgefertigten Mundschutzmasken keine geprüfte Schutzwirkung bereitgestellt werde. Aus diesem Grund empfiehlt der Anwalt auf das Wort "Schutz" zu verzichten und andere Begriffe, wie zum Beispiel "Behelfsmaske", "Atemmaske" oder "Mundbedeckung" zu wählen.

Ob die Masken gegen Geld oder kostenlos verteilt werden, sei hierbei egal. Phil Salewski sagte dazu: "Das Problem ist, dass das Medizinproduktegesetz diese Pflichten anknüpft an jegliches In-Verkehr-bringen. Das heißt, es ist jede Abgabe an Dritte gemeint, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Ob ein Wirtschaftszweck verfolgt wird, ist letztendlich irrelevant."

Kein Schutz durch Provisorien

Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus bieten die selbstgenähten Masken für den Träger im Übrigen nicht. Sie könnten allerdings dazu beitragen, dass weniger Viren ausgeatmet und so weniger Leute angesteckt werden. Dies bestätigt auch der Chefvirologe der Berliner Charité, Christian Drosten, in der vergangenen Woche [externer Link]. Ziel der Masken sei Fremdvorsorge, statt Eigenschutz.

Enthusiasmus unter anderem Titel

Sven van Dyck und seine Helfer wollen trotz der Richtlinien weitermachen. Bei dem aktuellen Mangel sei jede Extra-Maske ein Gewinn. Deshalb betitelt er die provisorischen Mundbedeckungen bei Facebook als "Mundstoffmasken".

Sendung: Antenne Brandenburg, 01.04.2020, 17:15 Uhr.

1 Kommentar

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  1. 1.

    Wo sind denn die Gummihandschuhe der Näherinnen?

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