Drogenhandel-Prozess vor Frankfurter Landgericht - Verteidigung und Staatsanwaltschaft legen Revision gegen Urteil ein

Do 24.11.22 | 11:07 Uhr
Das Landgericht Frankfurt (Oder). (Foto: imago stock&people)
Audio: Antenne Brandenburg | 24.11.2022 | Torsten Glauche | Bild: imago stock&people

Das Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen einen Pensionsbetreiber aus Frankfurt wegen Drogenhandels im großen Stil wird vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben dagegen Revision eingelegt.

Das Frankfurter Landgericht hatte den 34 Jahre alten Mann in der vergangenen Woche zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt. Es war das vorerst letzte Urteil in den Drogenprozessen um einen stadtbekannten Frankfurter Gastronomen, der selbst zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde. Drei weitere Männer erhielten ebenfalls mehrjährige Haftstrafen. Einer wurde freigesprochen. Alle sollen im großen Stil mit Marihuana und Amphetaminen gehandelt haben. Im kommenden Mai soll dann das Verfahren gegen ein weiteres Mitglied dieses Drogenrings beginnen. Der Prozess gegen den 36 Jahre alten Fürstenwalder wurde wegen gesundheitlicher Probleme des Mannes ausgesetzt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 24.11.2022, 08:30 Uhr

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