Kreisverwaltung Barnim - Führerschein: Umtauschfrist bis zum Jahrgang 1964 läuft aus

Do 19.01.23 | 13:28 Uhr
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Ein "rosa Führerschein" steckt in einer Geldbörse. Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. (Foto: Andreas Arnold/dpa)
Audio: Antenne Brandenburg | 19.01.2023 | Michel Nowak | Bild: Andreas Arnold/dpa

Die Barnimer Kreisverwaltung weist noch einmal auf die Umtauschfristen bei Führerscheinen hin. Am Donnerstag endet die Frist für alle, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden.

Der Umtausch in einen aktuellen Kartenführerschein ist verpflichtend. Wer weiter mit seinem alten Auto- oder Motorrad-Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig zu wissen: es handelt sich aber nicht um eine Straftat, anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Probleme kann es zudem auch im Ausland geben, wenn kein neuer Kartenführerschein vorliegt. Für den Tausch ist keine Gesundheitsprüfung nötig, weil der Führerschein nur verlängert wird. Aktuell haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 nun wieder ein Jahr Zeit, um einen Kartenführerschein zu beantragen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 19.01.2023, 10:30 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Vor 20 Jahren habe ich letztmalig bei einer Kontrolle meinen Führerschein vorzeigen müssen, die Chance mit dem alten kontrolliert zu werden also sehr gering. Da kann ich die 10€ Bußgeld verschmerzen wenn ich an Aufwand und Kosten für einen Umtausch denke. Außerdem gibt es ja noch immer kaum Termine.

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