Nach mehreren Biss-Attacken - Verwaltungsgericht weist Klage von Hundebesitzerin gegen Haltungsverbot ab

Mo 05.06.23 | 18:58 Uhr
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Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Audio: Antenne Brandenburg | 05.06.2023 | Klaus Lampe | Bild: Martin Krauß/rbb

Eine Frau, deren drei Hunde an Beißvorfällen beteiligt waren, darf weiterhin keine Hunde halten. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Montag mitgeteilt.

Hunde nach Beißereien als gefährlich eingestuft

Das Amt Märkische Schweiz im Kreis Märkisch-Oderland hatte der Frau nach mehreren Vorfällen generell die Haltung untersagt. So seien 2017 mindestens drei Tiere vom Grundstück ausgerissen und hätten einem Passanten in die Wade gebissen. Zwei Jahre später sei eine Radfahrerin an der Ferse verletzt worden. Ihre Hunde wollte die Besitzerin daraufhin - trotz Aufforderung und Eintreffen der Rettungskräfte - nicht an die Leine nehmen. Nur wenige Wochen später seien erneut mehrere Hunde vom Grundstück geflohen und attackierten eine Spaziergängerin mit ihrem Zwergdackel. Die Frau wurde dabei durch Bisse verletzt.

Die beteiligten Hunde wurden als gefährlich eingestuft. Die Hundehaltung wurde verboten, auch für zwei bisher nicht auffällige Tiere.

Dagegen hat die Halterin nun erfolglos geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die Frau nicht die nötige Zuverlässigkeit habe. Zudem habe sie mehrfach gegen Pflichten verstoßen und ihr Grundstück nicht ausreichend eingezäunt. Eine Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist aber möglich.

Sendung: Antenne Brandenburg, 05.06.2023, 16:30 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Der letzte Satz des Artikels: "Eine Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist aber möglich."
    Lesen Sie eigentlich die Artikel die Sie kommentieren?

  2. 1.

    Es ist zu bezweifeln, dass derzeit eine Berufung möglich ist, ich gehe davon aus, dass die Betroffene zunächst die Berufungszulassung erstreiten muss, weil die Berufung vom Gericht nicht zugelassen wurde.

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