Model Y und 3 - Tesla-Fahrer können Software-Problem offenbar selbst beheben

Mi 06.07.22 | 11:38 Uhr
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Symbolbild: Ein Autofahrer faehrt mit Hilfe des Autopilotsystems ein Tesla Model S 85D (Quelle: picture alliance/ Keystone | Gaetan Bally)
Audio: Antenne Brandenburg | 06.07.2022 | Martin Krauss | Bild: picture alliance/ Keystone | Gaetan Bally

Fahrer der Tesla-Modelle Y und 3 können das aktuelle Software-Problem selbst beheben. Das hat der US-Elektroautohersteller am Dienstag auf rbb-Anfrage bestätigt. Das Kraftfahrtbundesamt hatte am vergangenen Freitag einen Rückruf auf seiner Internetseite veröffentlicht und Betroffenen geraten, sich an den Hersteller zu wenden oder eine Werkstatt anzufahren.

Das ist Tesla zufolge jedoch nicht nötig. Das Update könne jederzeit erfolgen, solange das Auto mit dem Internet verbunden ist. Dadurch entstünden den Haltern auch keine Kosten. Der Fehler, der zu einem Ausfall des sogenannten E-Call-Systems geführt hatte, sei bereits im Mai aufgefallen, hieß es. Mit dem System wird bei einem Unfall automatisch ein Notruf aktiviert.

60.000 Fahrzeuge weltweit betroffen

Weltweit sind 60.000 Fahrzeuge des Baujahres 2022 betroffen. Das Model Y wird auch in der Tesla-Fabrik in Grünheide (Oder-Spree) hergestellt.

Tesla musste in den Vereinigten Staaten in den vergangenen Monaten etliche Rückrufe einleiten. Bei den meisten ging es um Software-Probleme.

Vom 11. Juli bis einschließlich 22. Juli stoppt der US-Konzern die Herstellung von E-Autos in seiner Fabrik in Grünheide (Oder-Spree). In dieser Zeit sollen in der Autofabrik Produktionsabläufe optimiert und nachjustiert werden. Die Betriebspause sei schön länger geplant gewesen, hieß es.

Sendung: Antenne Brandenburg, 06.07, 2022, 06:30 Uhr

32 Kommentare

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  1. 32.

    Es ist überhaupt nicht Aufgabe des Kunden, die SW Probleme beim Tesla zu beheben - selbst wenn er es könnte. Zumal das Auto mit 60000 Euro nicht gerade ein Schnäppchen ist. Der Hersteller bringt das Auto in Verkehr, haftet für herstellerseitige Mängel und hat deren Beseitigung unentgeltlich durchzuführen. Ansonsten könnten sich nämlich Tesla und ggf. die Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls mit Hinweis auf "einen unzulässigen Eingriff durch den Kunden in die Fahrzeugsoftware" aus ihrer Verantwortung herauswinden.
    Und der Vergleich mit dem heimischen PC geht wohl komplett auf dem Zahnfleisch: ein Laptop im Arbeitszimmer rollt nicht auf der Straße herum und fährt Leute über den Haufen.

  2. 31.

    Wichtigstes Tesla-Update: Die leuchtend gelben VIDEO-Aufkleber auf jeder Seite eines Tesla, die Passanten und andere darauf hinweisen, dass sie dieses Auto gerade filmt … Ähnlich dem Totwinkel-Warnhinweis-Aufkleber an den LKW und Bussen … P.S. Freue mich sehr über Tesla in D … Aber das ist ein riesengroßer … Mist … Und, illegal dazu!

  3. 30.

    Der rbb24-Beitrag hat hier einen rein informatorischen Inhalt, an dem nichts auszusetzen ist. Weiterführende Gedanken zum Dateneigentum sind erlaubt. "Raffael" hat es so wie Sie erkannt, weil der Gedankenaustausch statt die Verunglimpfung im Mittelpunkt der Kommentare stehen.
    "A.Neumann" schreibt: "Bei anderen wie Versicherungen fühlt er sich aber "bestraft", wenn er den Rabatt nicht bekommt." Im Original stand aber noch der Zusatz: "wenn man nicht einwilligend mitmacht". Und das ist etwas ganz anderes... Warum? Wenn alle mitmachen und IHRE Daten freigeben, dann wird derjenige, der das nicht will höhere Beiträge zahlen müssen. Und unter "irgendwie" (Datenmarkt) ist gemeint: Hersteller, Verwaltungen, Versicherungen, Werkstätten u.a. DÜRFEN (!) Daten verwalten, wenn...die Rechte der Dateneigentümer gewahrt bleiben. Diese könnten dann über eine kostenlose Nutzung oder aber den "Verkauf" entscheiden. Oder gar nichts machen. Wird dieses Prinzip durch "Herstellernebelkerzen" verschleiert?

  4. 29.

    Ihnen ist offensichtlich nicht aufgefallen dass ich die Wortwahl von "Raffael" gespiegelt habe. Über bei Tesla und anderen geltenden Datenschutzbedingungen kann man sich dabei sicherlich im Neuland informieren. Nicht nur VW hatte schon vor Jahren angekündigt, Schwarmdaten der vorhandenen Assistenzsysteme zu nutzen. Auch bei anderen Herstellern wie BMW und Mercedes nimmt die Zahl der Clouddienste immer weiter zu. Dabei sind die Datenschutzvorschriften EU-weit geregelt. Nur ist nicht jede ggf. zuständige Datenschutzbehörde ausreichend aufgestellt. Ich denke dabei an Irland.

    Wossi möchte die Datenhoheit behalten. Dieses Recht ist ihm unbenommen - mit Einschränkungen wie z.B. beim Thema dieses Artikel, dem vom KBA überwachtem Softwareupdate ohne Werkstattbesuch. Bei anderen wie Versicherungen fühlt er sich aber "bestraft", wenn er den Rabatt nicht bekommt. Er wünscht sich einen irgendwie anders gearteten "Markt" für seine Daten - mit Betonung auf irgendwie.

  5. 28.

    Forts.: Bei E-Autos kann man neben den erwähnten Schwarmdaten vieles oft nur nutzen, wenn man der Weitergabe seiner Daten zustimmt. Das beginnt schon bei der Routenplanung mit dynamischer Integration von Ladestopps, die online berechnet werden. Dabei muss der Fahrzeughalter mit Sicherheit nicht nur bei Tesla dieser externen Verarbeitung zustimmen. Wäre dem nicht so, hätte es garantiert ähnlich wie bei dem mindestens grenzwertigem Wächtermodus schon einen ähnlichen, wenn nicht sogar sehr viel lauterem Aufschrei gegeben.

  6. 27.

    Das er sich vmtl. etwas außerhalb des Themas bewegt hat stimmt, aber das machen sie doch auch jeden Tag.
    Man sollte natürlich auch Verständnis für seine Sorgen im Zusammenhang mit TESLA haben und ihn deswegen nicht einfach abkanzeln, wie sie es auch mit Raffael in #16 gemacht haben.
    Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind in Deutschland sehr streng und das ist gut so. Letztendlich ist das Ausdruck des festen freiheitlich demokratischen Grundprinzips unserer Gesellschaft. Die DDR ist Geschichte, wie sie vielleicht auch schon bemerkt haben und von irgendwelchen autokratischen Systemen sollten wir keinerlei Praktiken übernehmen.


  7. 26.

    Wossi schweift weitläufig off-topic ab. Irgendwelche Trackingdaten haben nix mit dem hier thematisierten eCall-Update zu tun, außer aufgespielt ja/nein.

    Und da Sie mich explizit erwähnen: Woher wissen z.B. Navis, egal ob TomTom, Here oder Goggle Maps relativ relativ genau, wo es sich staut? Mit Schwarmdaten (teil-)autonom zu fahren, ist das Ziel vieler, teils vor Jahrzehnten begonnener Projekten und findet immer mehr Gebrauch bei den Assistenzsystemen. Das klassische Beispiel ist ein hinter einer Kurve bei Glatteis verunfallte Fahrzeug, dass zukünftig automatisch den nachfolgenden Verkehr warnen soll, aber auch aktuelle Spurhalteassistenten, die aus dem Fahrweg anderer Fahrzeuge dazulernen.

    Mit Euro6-FCM ist die Aufzeichnung des Energieverbrauchs und dessen Übermittlung vorgeschrieben. Das Auslesen der Steuergeräte ist nach einem schweren Unfall eher schon die Regel denn die Ausnahme. Eine Versicherung, die Rabatte für defensives Fahren gewährt, haben Sie schon angeführt.

  8. 25.

    Hey.

    Nehmt’s mit nicht krumm, aber wie soll man die Aussage #2 von Wossi so lesen das man darauf kommt das Bewegungsprofile gemeint sind. Er spricht im ersten Satz über das Update und dann von Daten. Nichts von Ortung oder der Erfassung andere Benutzerdaten wie Fahrverhalten, Musikgeschmack, etc.

    Beim besten Willen, entweder kennt ihr euch und könnt zwischen euren Zeilen lesen oder Magie ist im Spiel.

    Für mich ist sein Kommentar nicht stringent so das man das lesen kann was sie erfassen.

  9. 24.

    Bei Versicherungen besteht die Gefahr, dass man „bestraft“ wird, wenn man nicht einwilligend mitmacht. Das Prinzip muss umgekehrt werden, damit dem Dateneigentümer dieser Wert zu Gute kommt... Ideen dazu sind willkommen.

    P.S. Versicherungsrabatte sind deshalb zu wenig, weil dies eher einer Erpressung gleichkommt. Vielmehr DÜRFEN andere personalisierte KFZ-Daten nutzen, wenn die Eigentümer die Bedingungen bestimmen. Dafür braucht es einen „Markt“.

  10. 23.

    Sorry, ging etwas holprig, aber die Zeit hat gedrückt. Revidierte Fassung:

    Daten haben immer "Wert", z.Z. mit steigender Tendenz. Ihr Kaufverhalten wird analysiert, ihr Bewegungsprofil und auch ihr Fahrverhalten werden analysiert. Es gibt sogar Versicherungen, die mit Rabatten winken, wenn sie einwilligen.
    Und das ist in Deutschland Vorraussetzung!!!

  11. 22.

    Daten haben immer "Wert", z.Z. mit steigender Tendenz. Ihr Kauverhalten wird analysiert, ihr Bewungsprofil und auch ihr Fahrverhalten wird analysiert. Es gibt sogar Versicherungen die mit Rabatten winken wenn sie Einwilligung.
    Und das ist in Deutschland Vorraussetzung.

  12. 21.

    Da dies nun verständlicher geworden ist, erweitere ich den Gedankengang: Nicht nur die Trackingdaten, auch Onroad/Offroaddaten aus der Fahrdynamik und auch die Bremsenbetätigungen sind Daten die dem Eigentümer gehören und daraus Rechte abzuleiten sind. Nur eine Einwilligung zum auslesen ist zu wenig... und diese Daten haben einen „Wert“...

  13. 20.

    Es sieht eher so aus, als ob sie jetzt auch die Übersicht verloren haben.

    In Wossis Kommentaren 2 und 10 und ihrer gemeinsamen Diskussion (nicht Neumann) ging es um etwas völlig anderes, als Neumann sich wieder hingebogen hat.

    Es ging nicht um das KBA sondern
    - die Software an sich (Begriff QUELLCODE)
    UND persönliche Nutzerdaten während Neumann ins Spiel brachte, was passiert wenn man der Rückrufaufforderung nicht folgt ("trotz mehrfacher Aufforderung, nicht an der Rückrufaktion teilgenommen, übermittelt das KBA die FIN betroffener Fahrzeuge gem. § 35 Absatz 1 Nr. 4 StVG an die örtlich zuständigen
    Zulassungsbehörden"). Das ist zwar formal richtig, war aber nicht Gegenstand der Diskussion.

    Das ausgelesen techn. Daten zu Diagnosezwecken der Werkstatt "gehören" stimmt da haben sie recht.
    Es ging Wossi aber um pers. Bewegungsprofile. Bei Google können sie die abstellen und bei Tesla?
    Lt datenschutzrechtlicher Bestimmungen gehören sie dem Nutzer, da hat Wossi Recht, sorry.

  14. 19.

    Ich glaube Sie wollen es nicht verstehen.
    Wenn ein Halter mit einem Fahrzeug in die Werkstatt fährt und dort das Softwareupdate durchgeführt wird gehören ihm auch keinerlei Daten. Lediglich die Art der Beauftragung ( Button im Auto vs. Fahrt in die Werkstatt) unterscheiden sich.

    Schon allein das Recht auf geistiges Eigentum widerspricht Ihrer Annahme.

    Wenn Sie in Ihrem Autonavi das Kartenmaterial updaten gehören Ihnen auch nicht die Karten.

    Wie Sie bin ich aber nicht Experte für alles.

  15. 18.

    Was hat "eine (Bewegungs?-)Datenfrage u.a. in dem Zusammenhang" des hier thematisierten Rückrufes zu tun?

    Der eCall ist bekanntlich seit einiger Zeit Bestandteil der Zulassungsvorschriften. Über dessen Sinn kann man geteilter Meinung sein, Ändern kann man daran als Käufer von Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dessen verpflichtende Einführung aber nix ausser auf ältere Fahrzeuge ausweichen.

  16. 17.

    Es hat keinen Sinn. Wenn man nicht verstanden werden will dann hat es keinen Zweck. Das haben Sie gut erkannt.
    Unabhängig von Herstellern kann man die (Bewegungs?-)Datenfrage u.a. in dem Zusammenhang doch aufwerfen?
    Was A. Neumann meint ist zwar relevant aber zu eindeutig nicht angesprochen gewesen.

  17. 16.

    Schade, dass Sie die Kommentare nicht bis zum Schluss gelesen haben und sich deshalb verständnislos einmischen.

    Die Frage aus #10 "Die Auswertung dieser Daten ist für die Hersteller nicht kostenlos vom Eigentümer immer zu dulden?" lässt sich zumindest für den zweiten Teil mit einem klaren "Ja!" beantworten. Die Auswertung der Daten rund um den hier thematisierten Rückruf muss der Eigentümer kostenlos erdulden. Die von einem überwachten Rückruf betroffenen Hersteller könnten deren Herausgabe aus den zentralen Fahrzeugregister des KBA sogar einklagen.

  18. 15.

    Was hat das mit seinen Kommentaren 10 und 2 zu tun? NICHTS ABSOLUT NICHTS.
    Außerdem hat er nicht auf Neumann geantwortet sondern @Matthias. Wenn sie schon der Meinung sind sich einmischen zu müssen, sollten sie zumindest verstanden haben worum es ging.

  19. 14.

    Sie müssen jetzt ganz tapfer sein: Das KBA speichert die Daten zum Rückruf für dreißig Jahre.
    "Bei Privatpersonen als Fahrzeughalter werden Titel, Vorname, Nachname sowie Anschrift und Geschlecht entnommen und bei Firmenfahrzeugen Name und Anschrift der Firma, sofern das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist. Ihr Titel, Name, Geschlecht sowie Ihre Anschrift und die FIN werden an die Hersteller übermittelt und anschließend zu Beweissicherungszwecken 30 Jahre vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeichert.
    ...
    das Fahrzeug hat, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht an der Rückrufaktion teilgenommen, übermittelt das KBA die FIN betroffener Fahrzeuge gem. § 35 Absatz 1 Nr. 4 StVG an die örtlich zuständigen
    Zulassungsbehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben."
    Aus KBA, Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen

  20. 13.

    Die an anderer Stelle dafür als Hinterwäldler bezeichnet wurden. Jaja, diese Ossis in BB lernen es niemals, im Gegensatz zu Bewohnern der Plattenbauten in B.

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