Anwesen bleibt in der Familie - Staatsanwaltschaft prüft Versteigerung von Bushido- und Abou-Chaker-Villen

Mo 20.06.22 | 18:10 Uhr
Archivbild: Gemeinsames Ansesen von Bushido und Clanchef Abou-Chaker. (Quelle: imago images/Eibner)
Bild: imago images/Eibner

Nach der Zwangsversteigerung des Anwesens von Rapper Bushido und seinem früheren Geschäftspartner, Arafat Abou-Chaker, prüfen Staatsanwälte in Brandenburg den Fall. Es werde derzeit ausgewertet, ob es Anhaltspunkte gebe für verfolgbare Straftaten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Eberswalde am Montag auf Anfrage.

Die Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ist in Brandenburg zuständig für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Es handele sich zunächst um einen Prüfvorgang, erklärte der Sprecher. Wie viel Zeit dafür benötigt werde, sei zunächst nicht absehbar.

Abou-Chaker-Sohn war einziger Bieter

Das Villenensemble und die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.000 Quadratmetern waren vor einer Woche beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4, Millionen Euro versteigert worden. Als einziger Bieter war ein 21-jähriger Sohn von Abou-Chaker zum Zuge gekommen.

Der so sogenannte Verkehrswert, den das Gericht für die Immobilie in Kleinmachnow südlich von Berlin benannt hatte, lag bei mehr als 14,8 Millionen Euro, also doppelt so hoch. Das Gebot des 21-Jährigen entsprach der Mindestsumme, die bei dem ersten Termin zur Zwangsversteigerung geboten werden musste.

Hintergrund der Versteigerung ist die Trennung der einstigen Geschäftspartner. Die beschäftigt seit 2020 auch das Landgericht Berlin in einem Strafprozess - mit Bushido (bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi) als Nebenkläger und Zeuge. Angeklagt sind Arafat Abou-Chaker und drei Brüder des Clanchefs. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.06.2022, 12 Uhr

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