Märkisch-Oderland - Kreisverwaltung will keine Bußgelder für Gesetzesverstöße bei Corona-Protesten ausstellen

Mi 12.01.22 | 14:53 Uhr
Gernot Schmitd während einer Kranzniederlegung am 16.04.2019 (Bild: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Bei Corona-Protesten verstoßen die Teilnehmenden immer wieder gegen geltende Regeln. Die Kreisverwaltung Märkisch-Oderland will aber keine Bußgelder ausstellen. Sie sei nicht zuständig, sagt der Landrat. Zudem bezeichnet er die Maßnahmen als "überzogen".

Bei Protesten gegen Corona-Maßnahmen kommt es immer wieder zu Verstößen - zum Beispiel tragen die Teilnehmenden keine Masken oder melden die Proteste gar nicht erst an. Die Kreisverwaltung Märkisch-Oderland will keine Bußgelder ausstellen. Das teilte SPD-Landrat Gernot Schmidt am Dienstag dem rbb mit. Die Polizei hatte den Kreis um entsprechende Unterstützung gebeten.

Solch eine Strafverfolgung gehöre nicht zu den Aufgaben seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, erklärte Schmidt. Sie würden sich der Pandemie-Bekämpfung widmen und dürften nicht zu Strafverfolgern mutieren.

Zudem sehe er aktuell dazu keinen Anlass: "Wir sind der Meinung, dass diese Maßnahmen gegenüber Bürgern, die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen, überzogen sind", konkretisierte Schmidt.

"Verhältnismäßigkeit der Mittel" wahren

Der Staat müsse "klare Kante" zeigen, sagte Schmidt. Dabei sei aber "die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren." Das Versammlungsrecht sei in der Demokratie ein hohes Recht - auch in der Pandemie, so der Landrat weiter.

Es sei allerdings nicht zu erklären, dass man sich im freien öffentlichen Raum ohne Maske bewegen darf - im Rahmen eines Spaziergangs mit politischer Ausrichtung aber eine Maske tragen müsse, so Schmidt.

Seine Ablehnung bedeute nicht, dass er mit den Zielen der Kundgebungsteilnehmer übereinstimme, erklärte Schmidt, der eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themen der Demonstranten forderte.

Unangemeldete Protestaktionen werden zum Problem

Viele Brandenburger Landkreise teilten dem rbb am Mittwoch auf Nachfrage mit, dass die Polizei für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zuständig sei. Das gelte, egal ob die Versammlung angemeldet sei oder nicht. Entsprechend sei es nicht in der Verantwortung der Landkreise Bußgelder zu verhängen.

Das Brandenburger Innenministerium sieht in den vielen unangemeldeten Corona-Protesten im Land ein Problem. Das stelle die Polizei vor Herausforderungen, sagte Ministeriumssprecher Martin Burmeister dem rbb am Dienstag. Es herrsche zwar Versammlungsfreiheit, aber mit einer Anmeldung sei es einfacher, die Ansammlungen zu gewährleisten und auch zu schützen. Nach seinen Worten gibt es eine relativ konstante Zahl von 20.000 bis 30.000 Menschen in Brandenburg, die gegen die Corona-Maßnahmen protestieren.

Laut dem Polizeipräsidium Brandenburg waren am Montagabend rund 26.000 Demonstranten landesweit unterwegs. Wenn der Organisator die Demonstration nicht anmelde, bestehe der Anfangsverdacht einer Straftat und eine Anzeige werde gefertigt, sagte Sprecher Torsten Herbst.

Schmidt sieht auch Impfpflicht kritisch

Auch die aktuelle Debatte um eine mögliche Impfpflicht sieht SPD-Landrat Schmidt kritisch. Es gebe weder ein entsprechendes Impfregister noch seien datenschutzrechtliche Fragen geklärt. Zudem wurden aus seiner Sicht viele potenzielle Impfwillige durch die Brandenburger Landespolitik verprellt, sagte Schmidt.

Eine Impfpflicht sei momentan nur für einzelne Berufsgruppen durchsetzbar, erklärte der Landrat weiter. Der Bundestag will voraussichtlich im März über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden.

Auch der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kann sich nur unter bestimmten Umständen eine Impfpflicht vorstellen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 12.01.2022, 7 Uhr

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