Landgericht Frankfurt (Oder) - Angeklagter soll seine Ehefrau erstochen haben

Mo 19.09.22 | 12:48 Uhr
Der Angeklagte Piotr. K. wird am Montag vor Gericht geführt. (Foto: Michel Nowak/rbb)
Bild: Michel Nowak/rbb

Diese Gewalttat hatte im Frühjahr in Frankfurt (Oder) für Entsetzen gesorgt: Ein Familienvater soll seine Ehefrau vor den Augen der vier Kinder getötet haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Jetzt wird ihm der Prozess gemacht.

Ein Familienvater soll im Frühjahr dieses Jahres seine Ehefrau erstochen haben, weil sie sich von ihm trennen wollte - vor den Augen der vier Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren. Am Montag hat vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) der Prozess gegen den 44 Jahre alten Berufskraftfahrer begonnen. Die Anklage wirft ihm Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Zu Beginn des Prozesses äußerte er sich nicht zu den Tatvorwürfen.

Der Angeklagte soll seine 33 Jahre alte Partnerin am Abend des 31.März dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Frankfurt (Oder) getötet haben. Bereits Monate zuvor, spätestens aber am Tag der Tat selbst, habe der Mann beschlossen, seine Ehefrau umzubringen, wennsie ihn verlassen würde, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Montag bei der Anklageverlesung. Die Eheleute hätten sich am Tatabend in der Küche der Dachgeschosswohnung zunächst darüber gestritten, bei wem die Kinder der Familie nach der Trennung leben sollten, führte er aus.

Kinder sollen alles mit angesehen haben

Als sich das spätere Opfer laut Anklage von dem Familienvater abwandte, soll dieser die junge Mutter gepackt, gegen den Küchentisch gedrängt und mit einem Messer fünfmal auf Hals und Brust der Frau eingestochen haben. Die 33-Jährige habe noch in Todesangst aufgeschrien, so der Anklagevertreter. Ein Stich habe ihre Halsschlagader getroffen und sie sei binnen weniger Minuten verblutet. Augenzeugen sollen die vier Kinder in der Wohnung gewesen sein. Zunächst hätten sie gegen 20.55 Uhr den Notruf der Polizei gewählt, später der Angeklagte selbst, gab der Staatsanwalt an. Der 44-Jährige sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.

Mutmaßlicher Täter äußerte sich nicht

Der angeklagte Berufskraftfahrer machte zum Prozessauftakt am Montag keine Angaben zu den Tatvorwürfen. Sein Verteidiger gab an, dass sein Mandant die Tat nicht bestreite. Jedoch habe der Angeklagte keinen Mord, sondern einen Totschlag begangen, sagte der Rechtsanwalt. Er kündigte an, dass sich sein Mandant zu den näheren Umständen der Tat und der Beziehung der Eheleute an einem anderen Verhandlungstag äußern werde. Zudem müsse geprüft werden, ob der 44-Jährige bei der Tötung seiner Ehefrau vermindert schuldfähig gewesen sei, sagte der Verteidiger. Dazu wird im Laufe des Verfahrens auch eine forensisch-psychiatrische Gutachterin gehört.

18-jährige Tochter ist Nebenklägerin

Als erste Zeugin in dem Prozess wurde am Montag die älteste Tochter des Opfers gehört - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da die 18-Jährige laut den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin zur Tatzeit noch minderjährig war. Nach Angaben der Anklagevertretung war die junge Frau, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, am Tatabend jedoch nicht in der Wohnung der polnisch-stämmigen Familie in Frankfurt (Oder). Der Angeklagte ist in der polnischen Grenzstadt Slubice geboren und aufgewachsen, er besitzt inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Kinder sollen bei Verwandten der Familie untergebracht worden sein - unter Vormundschaft des Frankfurter Jugendamtes.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch (21.9.) fortgesetzt. Laut Staatsanwalt sollen dann Polizisten als Zeugen gehört werden, die am Abend der Tat am 31. März als erste vor Ort waren. Insgesamt sind für das Verfahren neun Verhandlungstage angesetzt. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslang Freiheitsstrafe.

Sendung: Antenne Brandenburg, 19.09.2022, 12:30 Uhr

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