Nach fünf Jahren Verzögerung - Prozess um Überfall auf Frankfurter "Frosch"-Club soll im Oktober beginnen

Di 14.03.23 | 18:08 Uhr
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Archivbild: Ein wegen des Überfalls auf die Diskothek «Frosch» im Jahr 2018 angeklagter Mann (M) sitzt in Handschellen und vor Blicken geschützt mit einer Akte vor seinem Gesicht zum Prozessauftakt neben Rechtsanwalt Milan Gräber (r) in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. (Quelle: dpa/P. Pleul)
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 14.03.2023 | D. Kirmse | Bild: dpa/P. Pleul

Seit fünf Jahren laufen die Tatverdächtige auf freiem Fuß. Kein Termin, Corona-Einschränkungen und ein befangener Richter sorgten für die Verzögerung im Prozess, in dem bis zu 15 Männer auf Besucher des Musikclubs gewaltsam losgegangen sind.

Fast fünf Jahre nach dem Überfall auf den "Frosch"-Club in Frankfurt (Oder) soll das Verfahren nach rbb-Informationen nun im Oktober den dritten Anlauf nehmen. Denn noch immer gibt es keine juristische Aufarbeitung der Geschehnisse.

Angeklagt sind vier Männer im Alter zwischen 25 und 45 Jahren, unter anderem wegen versuchten Totschlags und schweren Landfriedensbruchs. Die Tatverdächtigen sollen mit einer Gruppe von bis zu 15 Männern im August 2018 mit Messern, Steinen und Knüppeln auf Besucher des Clubs losgegangen sein. Dabei sollen sie sieben Menschen verletzt haben.

Verzögerung wegen fehlendem Termin, Corona und befangenem Richter

Die fünf Tatverdächtige aus Syrien und Palästina kamen zunächst in Untersuchungshaft. Doch nach einem halben Jahr seien sie entlassen worden, sagte die Sprecherin des Frankfurter Landgerichts, Kathleen Labitze.

"Das Oberlandesgericht Brandenburg hob im März 2019 die Haftbefehle auf. Nach Aktenlage sei eine Terminierung erst im Juni 2019 möglich gewesen“, so Labitze weiter. Somit galt das Verfahren nicht mehr als Haftsache und rückte auf der Liste der zu bearbeitenden Fälle des überlasteten Landgerichts weiter nach hinten.

Im Jahr 2020 sollte der Prozess dann starten, wurde jedoch aufgrund Corona-bedingter Einschränkungen abgesagt. Demnach sollte der Prozess am 14. März 2022 beginnen. Doch er wurde kurzfristig wegen Befangenheit eines Richters abgesagt, da dieser bereits als Staatsanwalt mit der Sache betraut war.

Gesellschaft hätte sich inzwischen eigene Meinung gebildet

Rechtsanwältin Désirée Schrade verteidigt den Hauptangeklagten in dem Verfahren. Dem 27-Jährigen wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Fünf Jahre zwischen Tat und Prozess seien auch für ihren Mandanten sehr belastend. Die Rechtsanwältin glaube ebenfalls, dass der Prozess zu spät käme. Die Verhandlung könne einerseits zu Recht bestrafen, doch auch eine Person von den Vorwürfen wieder freimachen, wenn eine Beschuldigung zu Unrecht erhoben wurde, so Schrade. "Denn die Gesellschaft hat sich in der Zeit ja auch eine Meinung gebildet, nicht nur über meinen Mandanten, sondern über Syrer“, sagte die Rechtsanwältin.

Ausweisung auf Angeklagten wird geprüft

Neben dem Überfall auf den "Frosch"-Club soll es zu dieser Zeit in Frankfurt mehrere gewaltsame Auseinandersetzungen gegeben haben. Aufgrund dessen leitete Oberbürgermeister Réne Wilke (Linke) damals mehrere Ausweisungsverfahren gegen ausländische Intensivstraftäter ein.

Einige der Verfahren seien bis heute nicht abgeschlossen, sagte Bürgermeister Claus Junghanns (CDU). Aktuelle gebe es weiterhin gegen sieben Personen Ausweisungsverfahren. "Bei drei Personen sind Ausweisungen verfügt worden. Zwei Personen haben die Stadt Frankfurt (Oder) verlassen", sagte Junghanns.

Bei zwei weiteren Personen werde die Ausweisung noch geprüft. Laut dem Bürgermeister handelt es sich dabei auch um Angeklagte im Prozess um den Überfall auf den Musik-Club.

Sendung: Antenne Brandenburg, 14.03.2023, 15:40

Mit Material von Michael Lietz und Dorett Kirmse

1 Kommentar

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  1. 1.

    Unglaublich! Was für ein Versagen des Rechtsstaates. Am Ende kommen Relativierungen. Für mich ist die Frage, ob die Täter in der Zwischenzeit erneut straffällig wurden, ob gegen sie weitere Ermittlungen laufen, ob sie arbeiten gehen usw. Ansonsten spielt es keine Rolle, wie lange es her ist (solange nicht verjährt). Im Übrigen ist es ein Hohn für die Opfer, über die im Artikel kein Wort verloren wird. Auch bezeichnend.

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