Ex-Polizist freigesprochen - Staatsanwaltschaft Neuruppin drohen selbst Ermittlungen

Mo 18.11.19 | 18:32 Uhr
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Im Korruptionsprozess am Landgericht Frankfurt (Oder) wurde der angeklagte Ex-Polizist freigesprochen. (Quelle: rbb24)
Audio: Antenne Brandenburg | 18.11.2019 | Michael Lietz | Bild: rbb24

Für einen Brandenburger Ex-Polizisten ging der Korruptionsprozess am Frankfurter Landgericht glimpflich aus: Er wurde am Montag freigesprochen. Gleichzeitig erhob das Gericht in dem Fall schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft.

Ein Korruptionsprozess am Frankfurter Landgericht endete am Montag nicht nur mit einem Freispruch für einen ehemaligen leitenden Brandenburger Polizisten. Der Staatsanwaltschaft Neuruppin, die in dem Fall die Anklage erhoben hatte, drohen nun selbst Ermittlungen.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Neuruppin lasse sich nicht beweisen, deshalb sei der ehemalige Polizist freizusprechen, so das Gericht am Montag.

Richter: Vorwürfe absurd und teilweise erlogen

Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe sich 2012 bestechen lassen. Er hatte als leitender Polizeibeamter einen Beratervertrag unterschrieben - und zwar genau bei der Firma, bei der die Polizei kurz zuvor neue Wärmebildkameras für ihre Hubschrauber gekauft hatte. Die Nebentätigkeit sei allerdings zuvor von den Vorgesetzten genehmigt worden, sagte Gerichtssprecher Jasper Schüler-Dahlke. 

Das Landgericht Frankfurt kritisierte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin ungewöhnlich hart. Die Vorwürfe seien absurd und teilweise erlogen, sagte der Vorsitzende Richter und kündigte an, die Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu übergeben. Diese müsse entscheiden, ob gegen die Neuruppiner Kollegen wegen Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger, Anstiftung zur Rechtsbeugung und Nötigung ermittelt wird.

Auch Ex-Polizist erwägt Klage

Der ehemalige Polizist erklärte nach dem Urteil, er überlege, ob er in einem Zivilprozess entgangene Verdienstausfälle und Schadensersatz einklagen wird. Er hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2016 die Polizei auf eigenen Wunsch verlassen.

Der Fall hatte Wellen bis in den Potsdamer Landtag geschlagen. 2016 sollte Brandenburgs Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke den Abgeordneten erklären, warum die Nebentätigkeit überhaupt genehmigt worden war. Diese Frage hat der Strafprozess am Frankfurter Landgericht aber auch nicht beantworten können.

Video: rbb24 | 18.11.2019

8 Kommentare

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  1. 8.

    Hallo Mario,

    wenn es Ihnen noch etwas hilft, dann nennen wir Ihnen gern den Namen. Auch waren hier die Richter sehr gründlich und haben richtig entschieden. Wir wünschen Ihnen viel Glück, denn Recht allein reicht manchmal nicht.
    Und ja, es wird wohl ermittelt gegen Neuruppin.

  2. 7.

    Ich hoffe sehr, dass die Staatsanwaltschaft dahingehend bestraft wird. Gegen mich wird mittlerweile im vierten Jahr aufgrund einer anonymen Anzeige ermittelt. Sie wollen unbedingt was finden, egal wie. Mich wollen Leute ausschalten und benutzten die Staatsanwaltschaft dazu. Hier werden Unmengen an Steuergeldern verprasst und die Staatsanwaltschaft Neuruppin sowie das LKA fallen darauf rein. Mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das ist so lächerlich. Vielleicht kann mir jemand den Anwalt des Polizisten benennen.

  3. 6.

    Ich hoffe sehr, dass die Staatsanwaltschaft dahingehend bestraft wird. Gegen mich wird mittlerweile im vierten Jahr aufgrund einer anonymen Anzeige ermittelt. Sie wollen unbedingt was finden, egal wie. Mich wollen Leute ausschalten und benutzten die Staatsanwaltschaft dazu. Hier werden Unmengen an Steuergeldern verprasst und die Staatsanwaltschaft Neuruppin sowie das LKA fallen darauf rein. Mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das ist so lächerlich. Vielleicht kann mir jemand den Anwalt des Polizisten benennen.

  4. 5.

    Herr Lietz, wie kommen Sie zu dem Schluss, der Angeklagte sei " glimpflich davon gekommen"? Hört sich nach Textbaustein an. Ihre Formulierung suggeriert, es bestünden noch Zweifel an der Unschuld des Angeklagten. Zweifel, die es aber laut mündlicher Urteilsbegründung nicht gibt. Ich lese aus der Begründung sehr eindeutig einen Freispruch in der Sache. Zweifel scheinen aber an der Arbeit der Staatsanwaltschaft gegeben zu sein.

  5. 4.

    Herr Lietz, wie kommen Sie zu dem Schluss, der Angeklagte sei " glimpflich davon gekommen"? Hört sich nach Textbaustein an. Ihre Formulierung suggeriert, es bestünden noch Zweifel an der Unschuld des Angeklagten. Zweifel, die es aber laut mündlicher Urteilsbegründung nicht gibt. Ich lese aus der Begründung sehr eindeutig einen Freispruch in der Sache. Zweifel scheinen aber an der Arbeit der Staatsanwaltschaft gegeben zu sein.

  6. 3.

    Oha, der Mouseover-Text hat für dieses Bild auf jeden Fall nicht gestimmt. Wir korrigieren, lassen uns dabei aber nicht allzu sehr von Ihrer kuriosen Bildinterpretation inspirieren ;)

  7. 2.

    Oder so ähnlich.

    Zum Beispiel "Bild-Erklärung" zum 1. Foto: "Polizeihubschrauber in der Luft" --- und was sieht man:
    Einen schwarz gewandeten mit Hornbrille - ich sage mal - Königspinguin mit weißem Kulturstrick in der Mitte des Bildes, aber mit dem Rücken sowas von an der Wand und den typischen schwarzweißen Pinguinflügeln vor der Brust (och härm!), sowie eine Dame im Hintergrund, die an einem PC mutmaßlich "surft", und im Vordergrund einen verpixelten, recht relaxten "Tiefblauen" mit Klapprechner und Plastiklasche (mit Doppelkorn ?), der vermutlich bei "doppelkopf-online.de" gerade an einem Spieltisch in seiner Liga auf sein Blatt locker "Kontra" klickt --- und der "Königspinguin" hinter ihm zittert mit bei dieser Ansage - weil, er sieht ja auch nur zwei "Blätter".

    Du liebe Güte, was möchtest du, lieber rbb24, uns Bürgern aus der Zivilgesellschaft damit vermitteln?
    Im Zweifelsfall fliege ich zwecks Aufklärung auch 'ne Runde mit Euch über Berlin-Brandenburg, aber ja doch.

  8. 1.

    Absurd ist wenn man versucht dem Volk zu erklären, alle Polizisten, Beamte und sonstige Staatsdiener sind unbestechlich, wären alle ehrlich würde es keine Rechtsbeugungen und Verurteilungen Unschuldiger geben.

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