Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) - Kidnapping wegen Drogengeschäften

Di 25.02.20 | 16:45 Uhr
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Gebäude von Amts- und Landesgericht in Frankfurt an der Oder (Quelle: imago/Bernd Friedel),
Audio: Antenne Brandenburg | 25.02.2020 | Bild: imago/Bernd Friedel

Am Frankfurter Landgericht ist der Prozess gegen einen 35 Jahre alter Mann wegen erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung eröffnet worden. Laut Anklage habe der Frankfurter Drogengelder eintreiben wollen. Von Dorett Kirmse

Am Dienstagvormittag hat vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen einen 35-Jährigen wegen der Anstiftung zum erpresserischen Menschenraub und Körperverletzung begonnen. Der Mann wollte mutmaßlich 12.000 Euro aus Drogengeschäften eintreiben und gab vier Männern den Auftrag dazu. Diese kidnappten das Opfer, einen Mann aus Beeskow, schlugen ihn und wollten ihn nach Frankfurt (Oder) bringen, so die Anklage.

Flucht aus dem Auto

Nach Aussage des 31-jährigen Opfers wurde er in der Wohnung einer Freundin in Beeskow von zwei Männern überrascht, die ihn mit vorgehaltener Waffe zwangen, in ein Auto zu steigen. Dort saßen bereits zwei andere Männer. Dann soll die Fahrt Richtung Frankfurt (Oder) gestartet sein. Dabei kam es wohl zu einem Handgemenge. Der Beeskower wurde mehrfach gegen den Kopf geschlagen. Als er sich zur Wehr setzte, soll sich aus einer Pistole ein Schuss gelöst haben, der jedoch niemanden verletzte. Daraufhin stoppte der Fahrer das Auto und das Opfer konnte fliehen.

Schulden aus Drogengeschäften als Motiv

Der Beeskower soll über längere Zeit für den Frankfurter Drogen verkauft haben. Das mutmaßliche Opfer sagte jetzt vor Gericht aus, dass aus diesen Geschäften mehrere Tausend Euro Schulden offen waren. Dem widersprach jedoch der Angeklagte: Es sei nicht um Geld gegangen, sondern eher um einen Fernseher und Sachen seiner Freundin, die der Beeskower wohl noch hatte, weil er auch vor einiger Zeit eine dreimonatige Beziehung zu der Frau hatte.

Das Gericht muss nun die verwirrenden Umstände im Prozess aufschlüsseln. Dies könnte sich aufgrund des Drogenkonsums des Angeklagten, wie er vor Gericht einräumte, als schwierig erweisen. Auch das Opfer stand am Dienstag offensichtlich unter Drogen und war Beobachtern zufolge kaum in der Lage geradeaus zu laufen.

Zwei Täter bereits verurteilt

Der Prozess gegen die zwei Männer, die den Beeskower bedroht und verschleppt haben sollen, ist bereits vor zwei Monaten beendet worden. Sie wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das ist auch der Grund, warum einer von ihnen, der am Dienstag ebenfalls als Zeuge geladen war, die Aussage verweigert hat. Der zweite Verurteilte war nicht vor Gericht erschienen. Er sei krank, hieß es. Für den derzeitigen Prozess wäre es vorteilhafter, wenn es bereits ein rechtskräftiges Urteil gegen die beiden geben würde. Dann könnten sie auch nicht die Aussage verweigern.

Der Prozess am Frankfurter Landgericht wird am 10. März fortgesetzt. Ein Urteil ist für Ende März zu erwarten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 25.02.2020, 14:40 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Bei allem begangenen Unrecht, dass kann ich ja leiden. Sich mit Kriminellen bewusst einlassen und dann weinen wenn es beginnt weh zu tun.

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