Durchsuchungen rechter Gruppen in Region Löcknitz - Waffenähnliche Gegenstände bei Polizei-Razzia entdeckt

Mi 28.10.20 | 12:32 Uhr
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Polizeitranporter stehen in Brandenburg am Straßenrand (Quelle: dpa/Andreas Franke)
Bild: dpa/Andreas Franke

Bei Durchsuchungen gegen eine rechte Gruppierung in der Region Löcknitz (Mecklenburg-Vorpommern) und dem benachbarten Landkreis Uckermark am Dienstag sind einige "waffenähnliche Gegenstände" beschlagnahmt worden. "Wir prüfen nun, ob diese unter das Waffenrecht fallen", sagte ein Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft am Mittwoch.

Details zu den Funden wollte er nicht mitteilen. Rund 300 Beamte hatten am Vortag wegen möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz etwa 40 Immobilien durchsucht, darunter Häuser, Wohnungen und Garagen. Die Ermittlungen richteten sich gegen 24 Mitglieder einer rechten Gruppe, deren Mitglieder "verfassungsfremde Ansichten vertreten". Alle hätten sich kooperativ gezeigt, sagte der Sprecher.

Verbindungen in rechte Szene

Die Durchsuchungen waren ein Ergebnis längerer Ermittlungen gegen zwei andere Männer aus der Region Löcknitz. Sie stehen unter dem Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Dabei handelt es um einen 44-Jährigen und einen 52 Jahre alten Verdächtigen. Der Ältere soll früher länger für die rechtsextreme NPD in Kommunalparlamenten agiert und sich nun der Reichsbürgerszene zugewandt haben. Die Auswertung dieser Durchsuchungen von Anfang Oktober dauere noch an.

Anhaltspunkte für eine mögliche Gefahr für die Bevölkerung habe es nicht gegeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock, die für solche Delikte im Nordosten zuständig ist.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.10.2020, 12:30 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Teil 2, weil ansonsten "Fehler aufgetreten"

    Waffenähnliche Gegenstände könnten z.B. Pfeilschleudern sein, bei denen der Pfeil nicht *durch* einen Lauf (wie Kugel durch Pistolenlauf), sondern *auf* einem Lauf verschossen wird, der Pfeil also innen hohl ist und auf einen Lauf aufgesteckt wird und dann mittels Luftdruck verschossen wird. Diese Gerätschaften fallen nicht unter das WaffG, sind Waffen aber sehr ähnlich. Ansonsten sind auch selbstgebaute Geräte denkbar, die zwar eine Waffenfunktion haben können, aber nicht unbedingt direkt nach Waffe aussehen.

  2. 2.

    "Waffen" sind alle Gegenstände, welche bei *bestimmungsgemäßem* Gebrauch dazu geeignet sind, die Abwehr des Angegriffenen nicht nur unerheblich zu verringern.

    Der Holzknüppel für den Hund in seiner Bestimmung als "Wurfstöckchen" ist somit keine Waffe. Wird er gegen einen Menschen eingesetzt, kann er jedoch ein gefährliches Werkzeug sein. "Gefährliches Werkzeug" kann allerdings jeder Gegenstand sein (z.B. auch der Kugelschreiber, den jmd. ins Auge bekommt, Joker lässt grüßen).

  3. 1.

    Kann mir jemand erklären, was Waffenähnliche Gegenstände sind?
    Reicht da schon ein Holzknüppel, mit dem ein Hund spielt
    Ich Frage für einen Freund der einen solchen Knüppel im Hausflur liegen hat.

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