Cannabis-Legalisierung -

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat in dieser Woche über die angebliche Befangenheit eines Amtsrichters aus Bernau entschieden. Im Kern geht es um die Haltung von Jugendrichter Andreas Müller, der sich seit Jahren öffentlich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hält Richter Müller deshalb für "befangen" und wollte erreichen, dass er einen konkreten Strafprozess am Amtsgericht Bernau nicht führt. Nach Informationen des rbb hat jetzt eine Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) entschieden, dass Müller "nicht befangen" sei. Dies wäre eine erneute Niederlage für die Frankfurter Staatsanwaltschaft, die schon in erster Instanz unterlag.
Eine öffentliche Stellungnahme will das Landgericht erst Ende der Woche nachreichen, da noch nicht alle Prozessbeteiligten informiert seien. Die Entscheidungsgründe, so wird in den sozialen Netzwerken spekuliert, seien aber kompliziert und in der Sache überraschend, hieß es. Erst gestern hatte Müller selbst getwittert, dass "er selbst nicht weiß, warum die Entscheidung des Landgerichtes so lange" brauche.
Jugendrichter Müller hält die Cannabis-Prohibition für verfassungswidrig. Laut Staatsanwaltschaft darf er deshalb keinen Prozess führen, in dem es um Verstöße gegen das Hanfverbot geht.
Im April 2020 hatte Müller eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, welches das Cannabisverbot in Deutschland überprüfen soll. Das höchste Gericht hatte zuletzt 1994 entschieden, dass das Cannabisverbot verfassungskonform sei.
Sendung: Antenne Brandenburg, Regionalnachrichten, 16:30 Uhr