Landgericht Münster - Verurteilter aus Schorfheide im Missbrauchsprozess legt Revision ein

Di 13.07.21 | 13:18 Uhr
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Prozess um Missbrauch in Münste
Bild: rbb

Nach den fünf Urteilen im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex Münster haben alle Verurteilten Revision eingelegt, darunter auch ein 43-jähriger Mann aus der Gemeinde Schorfheide im Barnim. Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Frist laufe in der Nacht zu Mittwoch ab.

Prüfung auf Rechtsfehler

Die Große Strafkammer hat noch bis etwa Anfang November Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Mit der Zustellung haben die Anwälte der Verurteilten dann vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Revision. Bei diesem Rechtsmittel prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Entscheidung des Landgerichts auf Rechtsfehler.

Urteile zwischen zehn und 14 Jahren verhangen

Das Gericht hatte am 6. Juli vier Männer und eine Frau verurteilt. Der Drahtzieher, ein 28-jähriger IT-Techniker aus Münster, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Vergewaltigungen in einer Gartenlaube im Norden von Münster, als erwiesen an. Er gilt als Schlüsselfigur.

Die anderen Männer im Alter zwischen 31 und 43 Jahren aus Hannover (Niedersachsen), Schorfheide und dem hessischen Staufenberg wurden zu Haftstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren und wegen Wiederholungsgefahr ebenfalls zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Gegen den 43-jährigen Barnimer erging eine Strafe von elf Jahren und sechs Monaten. Er hatte im Verfahren vollumfänglich gestanden und sogar weitere Missbrauchstaten eingeräumt, sagte ein Sprecher des Gerichts in der vergangenen Woche. "Das Gericht habe festgestellt, dass neben den beiden Kindern in der Gartenlaube insgesamt sieben weitere Kinder durch den Mann aus Schorfheide missbraucht worden sind."

Der gelernte Pfleger soll seine medizinischen Kenntnisse dafür genutzt haben, einige Kinder bei den Taten unter Drogen zu setzen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 13.07.2021, 13:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Möge am Ende gern eine deutlich höhere Strafe heraus kommen. Nicht nur, dass die Taten zutiefst widerlich und menschenverachtend sind, mit seiner Revision bekräftigt er auch noch klar das fehlende Schuldbewusstsein und mangelnde Einsicht. Das Geständnis war dann wohl nur ein Schauspiel, mit der Hoffnung bzw. Erwartung auf Strafmilderung. Was für eine armselige Gestalt. Pfui!

  2. 4.

    Urteile verhangen.... geht's noch. Die Urteile wurden verhängt. Und noch nicht mal das. Denn wegen der eingelegten Revision werden sie vorerst nicht rechtskräftig.

  3. 3.

    Es ist unfassbar. Der Mann hat überhaupt kein Rechtsbewusstsein bzw. Schuldgefühl. Egal wieviel Jahre, es sind zu wenig !!!

  4. 2.

    @D.Herrman, Sie haben Recht, es sind widerliche Taten, für normale Menschen unvorstellbar, für die Ermittler belastend, für die Opfer wahrscheinlich ein Leben lang zerstörerisch auswirkend, aber in einem Rechtsstaat darf man Revision einlegen. Es ist nicht gesagt, dass ein anderes Gericht milder urteilt. Da die Täter wohl bis zum endgültigen Urteil in Haft bleiben, müssen wir uns darüber keine Köpfe machen.

  5. 1.

    " Er hatte im Verfahren vollumfänglich gestanden und sogar weitere Missbrauchstaten eingeräumt, sagte ein Sprecher des Gerichts in der vergangenen Woche. "
    Na was für ein netter Mensch er doch ist, hat Kinder unter Drogen gesetzt und sie missbraucht, aber freiwillig gestanden und sich mit noch mehr Taten hervorgehoben.......!
    Soll der Sprecher des Gerichtes ihn doch mit nach Hause nehmen....es widert mich an.

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