Frankfurt (Oder) - Verbraucherzentrum wirbt für Geschenke- statt Böllerkauf in Polen

Mo 13.12.21 | 13:16 Uhr
  9
Symbolbild: Ein Schaufenster auf einem polnischen Markt zeigt einen Nussknacker und Weihnachtsgeschenke. (Quelle: dpa/B. Zawrzel)
Audio: Antenne Brandenburg | 13.12.2021 | Klaus Lampe | Bild: dpa/B. Zawrzel

Angesichts des Verkaufsverbots von Feuerwerk in Deutschland rät das deutsch-polnische Verbraucherinfo-Zentrum (VIZ) in Frankfurt (Oder) davon ab, Pyrotechnik aus Polen zu importieren. Vielmehr solle das Nachbarland zum Geschenkekauf zu Weihnachten aufgesucht werden.

Denn ein Einkaufsbummel ist nach nach wie vor möglich, obwohl Polen am 5. Dezember vom Robert Koch-Institut (RKI) als Hochrisikogebiet eingestuft worden ist.

Kein generelles Umtauschrecht

Statt für den Kauf von Feuerwerk könnten Grenzgänger den Ausflug ins Nachbarland für die Suche nach Weihnachtsgeschenken nutzen, heißt es in einer Mitteilung des VIZ vom Ende vergangener Woche. Allerdings gebe es dabei einiges zu beachten. So gelte in Polen kein generelles Umtauschrecht.

Deshalb sollten sich Kundinnen und Kunden beim Kauf auf Basaren oder in Geschäften über Umtauschmöglichkeiten informieren und diese dann am besten gleich auf dem Kassenbon bestätigen lassen. "Ist der Beschenkte mit dem Fund unter dem Weihnachtsbaum nicht ganz zufrieden, kann man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen", sagt Katarzyna Guzenda, Leiterin des VIZ.

Anders sehe es dagegen beim Online-Shopping aus. Dort sind Käufer wie in Deutschland geschützt. So gelte bei Nichtgefallen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dabei müssen Verbraucher aber in der Regel die Kosten der Rücksendung tragen, teilte die Verbraucherinformation mit.

Von einem Kauf von Feuerwerkskörpern, egal ob als Weihnachtsgeschenk oder für den Eigenbedarf, rät das VIZ in diesem Jahr dagegen ab. "Zwar ist das Zünden von Böllern auf privatem Gelände rechtlich erlaubt", sagt Katarzyna Guzenda. "Darauf sollte man wegen der Verletzungsgefahr und der aktuellen Überlastung von Krankenhäusern sowie aus Rücksicht auf Tiere aber lieber verzichten."

Bund und Länder hatten sich vor zwei Wochen erneut auf ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik zum Jahreswechsel in Deutschland geeinigt. Kommunen sollen darüber hinaus auf publikumsträchtigen Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Guzenda verweist darauf, dass die Einfuhr von Feuerwerk zudem nur mit entsprechender CE-Kennzeichnung erlaubt ist. Fehlt das Sicherheitskennzeichen, ist die Einfuhr dieser Produkte verboten und strafbar.

Regeln für den Grenzverkehr

Polen gilt seit dem 5. Dezember als Hochrisikogebiet. Dadurch gelten für nicht geimpfte oder genesene Personen, die nach Deutschland einreisen, verschärfte Bestimmungen. Sie müssen sich grundsätzlich direkt nach der Rückreise für zehn Tage in Quarantäne begeben und können diese frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test vorzeitig verlassen, so das Robert-Koch-Institut.

Allgemein gilt nach einem Aufenthalt eine digitale Einreiseanmeldung [einreiseanmeldung.de]. Auch ein Test-, Impf- oder Genesennachweis muss stets mitgeführt werden.

Der sogenannte kleine Grenzverkehr ist von den Einreisebestimmungen nicht betroffen. Wer sich demnach im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Polen aufgehalten hat, muss sich weder anmelden noch in häusliche Isolation begeben. Jedoch sind Grenzpendler, die über keinen Impf- oder Genesennachweis verfügen, verpflichtet, sich zweimal pro Woche auf Corona testen zu lassen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 13.12.2021, 10:30 Uhr

9 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 9.

    Im letzten Jahr hat das Böllerverkaufsverbot gefühlt überhaupt nichts gebracht. Hier war es stundenlang wie im Krieg, die ganze Zeit nur extrem laute Böller, kaum Feuerwerk. Es hallt hier sowohl von draußen als auch durch Lüftungsschächte, dass die Wände wackeln. Man sollte Böller ab einer gewissen Lautstärke generell verbieten oder verbieten, diese in direkter Nähe zu Wohnhäusern zu zünden. Stattdessen besser nur organisiertes Feuerwerk an Plätzen wie z. B. in London.

  2. 8.

    Ich kann das Verbot keine Feuerwerkskörper zu verkaufen, nur begrüßen.
    Hoffentlich ist es auch wirklich so.
    Die Umwelt und Tiere werden es uns danken.

  3. 7.

    Der von Ihnen genannte Grund als verzweifelter, aber letztlich doch aussichtsloser Versuch des stationären Einzelhandels ist mir schon klar. Aussichtslos und ungeeignet deshalb, weil die Verbraucher dies inzwischen nicht mehr als Ausnahme ansehen sondern quasi ein Recht daraus ableiten und bei Nichtgewähren pampig bis aggressiv reagieren. Der stationäre Handel hat seinen unschlagbaren Vorteil in einer individuellen Beratung und der Möglichkeit, sich die Ware ausgiebig und von allen Seiten zu betrachten, sie zu begutachten und oft sogar zu testen. Es spricht objektiv also nichts dafür, diese Ware dem Händler nach dem Fest wieder auf den Tresen zu stellen, zumal im Regal meiustens schon wieder neue Ware liegt und der Händler die alte (gerne mit zerstörter Verpackung) beim besten Willen nicht mehr gebrauchen kann. Einziger Grund ist der unüberlegte Kauf. Den Schaden hat trotzdem der Händler und auf solche Kunden sollte man besser gleich verzichten.

  4. 6.

    Wenn die lokalen Händler nicht weiter gegenüber dem Onlinehandel verlieren wollen, müssen sie sich - wohl oder übel - deren Rückgaberegeln anpassen.
    Denn - ob sinnvoll, Unfähigkeit zum entscheiden, Unsitte oder Notwendigkeit des Onlinehandelns - das "verlängerte" Rückgaberecht sehen viele Verbraucher als wichtigen Vorteil.

    Für den stationären Einzelhandel gilt halt auch: "Im Zweifel ist der Kunde König"
    Und wer dem "König" nicht mehr dienen will, soll halt sein Geschäft schließen!

  5. 5.

    Die Knallerei wird überbewertet und isr vollkommen überflüssig, denn es schadet der Umwelt, einige Wohnhäuser leiden darunter, dass Böller auf ihre Balkone geworfen werden, einen Brand verursachen können und auf den Straßen, die mit dem Geld der Steuerzahler beseitigt werden müssen sich auch leere Flaschen befinden.
    Wenn hier ein Verbot der Knallerei ausgesprochen wird und die Leute sich nicht daran halten, sollten empfindliche Strafen ausgesprochen und natürlich auch umgesetzt werden.

  6. 4.

    "Vielmehr solle das Nachbarland zum Geschenkekauf zu Weihnachten aufgesucht werden."
    Warum sollte man das machen? Heisst es nicht "Support your local Trader!".

  7. 2.

    Die Unsitte wie in Deutschland, Dinge im Geschäft zu kaufen und daanach wegen Nichtgefallen wieder hinzubringen, gibt es in Polen nicht. Da braucht man auch nicht auf Kulanz zu hoffen und praktisch kein Händler wird sich darauf einlassen und das in irgend einer Form bestätigen. Da habe ich auch absolutes Verständnis für und kann nachvollziehen, dass die Händler keine Lust darauf haben, nach Weihnachten den Laden wieder mit den alten Artikeln vollgestellt zu bekommen. Es ist ja wohl nicht so schwer, sich im Vorhinein zu überlegen, was man kaufen und verschenken möchte. Das Umtauschrecht im Internet beruht schließlich auch nur darauf, dass man die Ware nicht wie im Laden ausgiebig begutachten konnte. Im Geschäft fällt dieser Umstand weg. Wem sein Geschenk nicht gefallen sollte, der findet sicher bei ebay oder diversen Tauschmärkten einen dankbaren Abnehmer.

  8. 1.

    Mein Tip: Brötchen- oder Brottüten aufpusten zuhalten und Bääähhmm. Hören sich ähnlich wie kl. Böller an.

Nächster Artikel