Mutmaßlicher Drogenring - Frankfurter wegen Drogenhandels zu sieben Jahren Haft verurteilt

Mo 14.11.22 | 16:31 Uhr
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Symbolbild: Ein Angeklagter wird von der Polizei abgeführt (Quelle: dpa/Sebastian Kahnert)
dpa/Sebastian Kahnert
Video: rbb24 | 14.11.2022 | B. Ostermann und L. Heiste | Bild: dpa/Sebastian Kahnert

Das vorerst letzte Urteil gegen einen mutmaßlichen Drogenring ist gefallen: Ein Pensionbetreiber aus Frankfurt (Oder) muss in Haft. Er soll mit 100 Kilogramm Drogen gehandelt haben. Entscheidend waren Nachrichten in einem Krypto-Messengerdienst.

Das Frankfurter Landgericht hat am Freitag einen Mann aus Frankfurt (Oder) wegen Drogenhandels im großen Stil zu sieben Jahren Haft verurteilt. Es ist das vorerst letzte Urteil im Verfahren um einen mutmaßlichen Ostbrandenburger Drogenring. Der Mann soll innerhalb von drei Monaten mit mehr als 100 Kilogramm Marihuana, Kokain und Amphetaminen gehandelt haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 34-jährigen Angeklagten – einen Pensionsbetreiber – eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert. "Der Angeklagte ist schuldig wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringem Umfang", sagte Gerichtssprecherin Kathleen Labitzke dem rbb. Encrochat-Protokollen hätten einen Großteil der Urteilsbegründung ausgemacht, so Labitzke.

Ermittler knackten vor zwei Jahren Encrochat

Gemeint ist der Krypto-Messengerdienst Encrochat. Die Angeklagten sollen sich damit Nachrichten über verschlüsselte Kryptohandys geschrieben haben. Das System galt so lange als sicher, bis es 2020 von französischen und niederländischen Ermittlern geknackt wurde. Diese übermittelten der deutschen Justiz die Daten.

Millionen einzelne Textnachrichten mussten die Ermittler in Ostbrandenburg sortieren, wie Staatsanwalt Stefan Golfier dem rbb sagte. "Was gar nicht so einfach war, weil diese Kommunikation kreuz und quer durcheinander ging", sagte Golfier. Es sei sehr aufwendig gewesen, die einzelnen Textnachrichten zuzuordnen.

Verteidigung sieht Encrochat-Daten als unzulässig

Aus Sicht der Verteidigung dürfen die Encrochat-Daten nicht als Beweise verwendet werden, deshalb hatte sie für ihren Mandanten auch einen Freispruch beantragt. Bestärkt in ihrer Argumentation sieht sie sich durch ein Urteil eines französischen Gerichts. Darin sehen es die Richter als unzulässig, dass die Behörden aus angeblichen Geheimhaltungspflichten verschweigen, wie die Daten genau geknackt wurden.

Das Frankfurter Landgericht hat sich hingegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen und die Daten als Beweise verwertet [bundesgerichtshof.de]. "Das Gericht hält die Encrochat-Protokolle für verwertbar", sagte Gerichtssprecherin Labitzke. Werden im Ausland Beweismittel erhoben, soll laut dem Bundesgerichtshof hierzulande nur geprüft werden, ob das gegen inländische Grundsätze verstößt. "Ob gegen ausländische Normen verstoßen worden ist, ist insoweit nicht maßgeblich", so Labitzke.

Inzwischen haben sich fast alle Senate des Bundesgerichtshofes mittlerweile eindeutig positioniert, dass die über Encrochat erlangten Daten als Beweise vor Gericht verwertet werden dürfen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Anfang 2021 wurde in Ostbrandenburg ein mutmaßlicher Drogenring ausgehoben. Es gab 40 Durchsuchungen von Wohnungen, Restaurants und Autohäusern, unter anderem in Frankfurt (Oder), Fürstenwalde, Müllrose und Storkow (Landkreis Oder-Spree). Zahlreiche Männer wurden festgenommen, einige wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Das Urteil gegen den Pensionsbetreiber aus Frankfurt – voraussichtlich das erste gegen den mutmaßlichen Drogenring – ist noch nicht rechtskräftig. Eine Woche haben alle Beteiligten Zeit, dagegen Revision einzulegen.

Sendung: rbb24, 14.11.2022, 16:00 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Sehr richtig kommentiert. Diese paar Jahre sitzt der auf eine Arschbacke ab.

  2. 2.

    Viel zu wenig.

  3. 1.

    Die Zeit des Aufenthalts im Vollzug kann aber sicher zur Weiterbildung und Erfahrungsaustausch mit Kollegen genutzt werden.

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