Nach behördlicher Schließung - "Reichsbürger"-Gaststätte in Bad Saarow bleibt geöffnet

Mo 07.12.20 | 18:03 Uhr | Von Michel Nowak
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Bahnhofsrestaurant in Bad Saarow.
Audio: Antenne Brandenburg | 07.12.2020 | OT Bürgermeister | Bild: rbb / Michel Nowak

Ein Restaurant in Bad Saarow zeichnet sich als geöffnet aus, obwohl es am vergangenen Donnerstag von den Behörden geschlossen wurde. Nun bietet der Inhaber einen Abhol- und Lieferservice an. Der Bürgermeister ist entsetzt. Von Michel Nowak

In Bad Saarow gibt es weiterhin Aufregung um einen Restaurantbesitzer. Er hatte die Corona-Auflagen ignoriert und Gäste bewirtet, woraufhin der Landrat die Schließung des Lokals verfügte. Am Montag weisen Schilder mit "Öffnung" vor dem Eingang auf das Angebot hin. Es ist aber nicht mehr möglich, sich ins Lokal zu setzen. Das Restaurant bietet nur noch einen Abhol- und Lieferservice an.

Der Inhaber hat dem rbb bestätigt, dass bei ihm Gerichte zum Mitnehmen bestellt werden können. Das stehe im Einklang mit der Schließungsverfügung des Landkreises. Von dort hieß es auf Nachfrage, dass gerade geprüft werde, ob dieser Abhol- und Lieferservice, den auch andere Gastwirte anbieten, trotz Schließungsverfügung stattfinden könne.

Bezug zur "Reichsbürger"-Szene

Das Hotel am Bahnhof erklärt auf seiner Internetseite nach wie vor, dass in seiner Lokalität die Gesetze des "Königreichs Deutschland" gelten; im Impressum wird es als Aufsichtsbehörde genannt. Auf das "Königreich Deutschland" (KRD) berufen sich sogenannte "Reichsbürger", die die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen. Auch die Corona-Maßnahmen werden abgelehnt; Anhänger traten zuletzt auch immer wieder bei Demonstrationen gegen die Corona-Regeln in Erscheinung.

Bad Saarows Bürgermeister Axel Hylla (Linke) sagte dem rbb am Montag, dass er die Vorgänge für inakzeptabel halte. "Ich vertraue darauf, dass der Rechtsstaat klare Kante zeigt. Es geht nicht, dass wir hier ein selbsterklärtes Staatsgebiet haben oder ähnliches", so Hylla.

Bahnhofsrestaurant in Bad Saarow.
| Bild: rbb / Michel Nowak

Besitzer möchte Öffnung durchsetzen

Der Tourismusverein Bad Saarow hat dem Restaurantinhaber unterdessen die Mitgliedschaft gekündigt, mit dem Verweis auf Verstöße gegen die Vereinssatzung. Diesen Schritt begrüßte auch Bürgermeister Hylla, Bad Saarow müsse ein deutliches Zeichen dagegen setzen.

Der Restaurantinhaber hat angekündigt, Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Schließung seiner Gasträume einzureichen. Auf rbb-Nachfrage hieß es am Montagnachmittag von einem Gerichtssprecher, dass diesbezüglich noch nichts eingegangen sei.

Sendung: Antenne Brandenburg, 07.12.2020, 16:40

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Beitrag von Michel Nowak

32 Kommentare

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  1. 31.

    Schade, daß der Staat sich derart auf der Nase rumtanzen läßt - gerade bei so heftigen Themen wie Corona und Rechtsextremismus sollten solche "Spielchen" unterbunden werden.

    @rbb24.Red.: vorletzter Absatz:
    "Der Tourismusverein Bad Saarow hat dem Verein unterdessen die Mitgliedschaft gekündigt"

    Ich schätze, der Tourismusverein hat dem "Restaurantinhaber" unterdessen gekündigt. ;-)

  2. 30.

    "Jedenfalls scheint der Wirt eher ein nostalgiker zu sein, der sich wünscht in einem Königreich zu leben."

    Eine noch dümmere Verharmlosung von Verfassungsfeinden inkl. whataboutism ist ihnen nicht eingefallen? Wünschen darf man sich viel aber diese Leute anerkennen unsere Verfassung nicht und stehen somit außerhalb der FDGO. Viel von denen sind auch noch bewaffnet und machen mit Rechtsextremisten gemeinsame Sache.

    Bei Amri hat man absichtlich die Beobachtung eingstellt, um lieber persönliche "Feinde" zu beobachten.

  3. 29.

    Warum kann man gegen diese "Reichsbürger",
    die unsere demokratische Grundordnung nicht
    anerkennen, mit Strafen belegen? Die zeigen
    doch ein rechtswidriges Verhalten, dass nicht
    hingenommen werden darf. Werfen denn diese
    " Reichsbürger " nicht auch ein negatives Licht
    auf den Ort Bad Saarow? Sie nicht ernst zu nehmen, wäre ein fataler Fehler.

  4. 28.

    Das Verwaltungsgericht gehört zur Bundesrepublik Deutschalnd. Ist das überhaupt zuständig für das Königreich Deutschland ? Kann ein Angehöriger des Königreichs vor einem Gericht klagen das er nicht anerkennt? Was ist mit Zoll,Visa und etc. Muß man einen Ausweis vorzeigen wenn man in das Königreich Deutschland will?

  5. 27.

    Ich bin auch ihrer Meinung, dass man erst Mal etwas kürzer treten sollte. Mir hat dazu der Kommentar 47 von @Herbert im ersten Bericht gefallen, der den rbb aufgefordert hat nochmal zu drei Punkten nach zu recherchieren.
    Was rechtliche Konsequenzen anbelangt schließe ich mich der Meinung in den Kommentaren 50, 59 und 61 im ersten Beitrag an. Man kann nicht mit zweierlei Maß messen.
    @Rainer ihre Meinung in Ehren, aber ich glaube es ist unerheblich was sie von Kommentaren anderer Nutzer halten. Wenn die der Meinung sind es hier schreiben zu müssen, dann machen die es. Ich gebe ihnen insofern Recht, dass vermutlich eine Strafanzeige gerechtfertigt wäre. Ich kann aber auch die Betroffenen verstehen. Da sie diese dann gegen Woidke und Nonnemacher stellen müssten, versuchen sie erst Mal eine "vernünftige" Entscheidung herbeizuführen und haben wohl Teile des Parlaments eingeschaltet. Bisher ohne Erfolg, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

  6. 26.

    Ganz einfache Lösung, wenn der Betreiber des Restaurants sich in seinem eigenen Königreich wähnt.

    Man baut einen großen Zaum um das Grundstück, stellt die Strom und Wasserversorgung ein und verbietet dem Bürger des Königsreichs den Zutritt zum Geltungsbereichs des Grundgesetzes. Es gibt schließlich weder irgendwelche Visa-Verträge oder ähnliches, so daß der Wirt dann erstmal sehen muß, ob er ein Visum zum Betreten der Bundesrepublik beantragen kann. Das müßte man dann mit hohen Anforderungen verbinden, wie Stellung einer finanziellen Sicherheit, eines Bürgen,..., wie es z.T. bei Drittländern heute auch schon angewendet wird.

    Viellecht stellt er ja dann den Antrag auf Beitritt in das Gebite der BRD.

  7. 24.

    Was sich hier scbon wieder aufgeregt wird: Man sollte, der Staat müsste, ich würde, wie kann er so... Usw, und so fort.
    Bei bestimmter Religionsausrichtung ist die Einstellung ganz ähnlich dem Staate gegeüber und dort kann auch vom Staat unbehelligt weiter der Mumpitz verbrditet werden und findet weite Zustimmung unter den Anhängern.
    Nur bei didekter gefahrenlage wird konkretes unternommen... Leider nicht immer rechtzeitig, wie der Fall Amri zeigte.
    Jedenfalls scheint der Wirt eher ein nostalgiker zu sein, der sich wünscht in einem Königreich zu leben. Sollte er Pläne zur umsetzung seiner Vorliebe mit Gewaltanwendung planen oder sogar vorbereiten, wäre jede nur denkbare Maßnahme angebracht das zu verhindern.

  8. 23.

    Also jetzt mal ganz ehrlich, Sie und "Monika" haben Ihre Geschichte oft genug erzählt. Bitte stellen Sie endlich eine Anzeige. Wer möchte 50 mal immer den gleichen Beitrag lesen. Wenn Ihnen nach Ihrer Meinung Unrecht geschehen ist, bleibt nur der gerichtliche Weg. Und auch in diesem Ablauf der Geschehnisse zur Schließung/ Öffnung des Lokales werden das Gerichte entscheiden müssen. Die Frage, die sich hier stellt ist, Wer hat dem Wirt das Lokal vermietet/verkauft? Also Augen auf bei Immobiliengeschäften. Jeder Mensch kann frei entscheiden, ob er dort bewirtet werden möchte. Ich jedenfalls nicht!

  9. 22.

    Nun kann ja jeder mit den Füßen abstimmen und zeigen, ob er die Leistungen des Herren in Anspruch nehmen will.
    Es ist also ziemlich einfach.
    Zudem sollten natürlich keinerlei Kompensationszahlungen aus den diversen Corona-Töpfen fliessen.

  10. 21.

    Genau. Die Vorgaben werden umgesetzt. Dass man nun "geöffnet" draufschreibt, ist wohl als verbaler Seitenhieb gedacht. Marke "Gallisches Dorf im Widerstand". Solange aber de facto die Auflagen erfüllt werden, geht das in Ordnung.
    Im Grunde ist es auch nicht viel anders als wenn Geschäfte schreiben: "Ausverkauf, alles muss raus!", und dann ganz klein drunter steht "Da wir bald neue Ware bekommen." Über Nickeligkeiten muss man hinwegsehen können, zählen für behördliches Handeln tun nur harte Tatsachen.

  11. 20.

    Wie einfach es ist durch zuschauen den guten Ruf einer Stadt zu ruinieren. Wartet nur lange genug, das Arosa ist eh schon zu und andere werden am Leerstand keine Freude haben.
    Der Gast entscheidet wer Erfolg hat und welche Region vergeigt. Unterhaltet euch mal mit den Dresdener Wirten was die Montagsdemos verursacht haben. Viel Erfolg.

  12. 17.

    Hier taucht jetzt die Forderung nach Bestrafung auf. Diese Diskussion gab es im ersten Beitrag bereits. Es gab dazu in den Kommentaren 50, 59 und 61 grundsätzliche Aussagen. Man sollte sich das gründlich durchlesen.
    https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/politik/2020/12/landrat-schliesst-lokal-bad-saarow-reichsbuerger.html

  13. 16.

    Soll er ruhig öffnen! Aber bitte auf dem Mond.

  14. 15.

    Was wäre denn Ihrer Meinung sinnvoll? Strafe ohne Urteil - einfach so vom Ordnungsamt und wenn der Wirt nicht spurt kommt er in den Kerker?

  15. 14.

    Wenn in seinem Restaurant der deutsche Staat nicht anerkannt wird, dann müsste er doch genauso definieren das sie deutsche Rechtssprechung hier nicht zuständig ist, sonst würde er doch mit der Klage das deutsche Rechtssystem und so auch den Staat anerkennen.

  16. 13.

    Bei eBay kann man sich ja Reichgeld holen, 5€ für 1000 Reichsmark. Wenn das Essen dort nur 50 Reichsmark kosten, wäre das dann ja ein gutes Geschäft.

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