Polizeieinsatz in Frankfurt (Oder) - Gäste von illegaler Party verstecken sich bei Kontrolle in Schränken

Mi 13.01.21 | 16:56 Uhr
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Ein Blaulicht leuchtet am auf dem Dach eines Polizeiwagens. (Quelle: dpa/Friso Gentsch)
Bild: dpa/Friso Gentsch

Bei einer illegalen Party in Frankfurt (Oder) haben sich Gäste ein Versteckspiel mit der Polizei geliefert. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, hatten die Feiernden versucht, sich auf der Toilette einzuschließen oder in Schränken und Betten zu verkriechen.

Am frühen Mittwochmorgen hatten den Angaben zufolge Anwohner aus einer Wohnung Lärm gemeldet, der ihnen den Schlaf raubte. Als Polizisten am Ort des Geschehens eintrafen, fanden sie neben dem 20-jährigen Mieter sechs weitere Gäste der Feier, wie die Polizei weiter mitteilte.

Bis auf den 20-Jährigen erhielten demnach alle Platzverweise. Zudem nahm die Polizei die Personalien wegen Verstoßes gegen die Corona-Eindämmungsverordnung auf. Die Daten leiten die Beamten an das Gesundheitsamt weiter.

Ähnlicher Fall in Niedersachsen

Ein ähnlicher Fall ereignete sich auch im Niedersächsischen Hameln: Dort löste die Polizei einen Kindergeburtstag mit 30 Gästen auf. Um von den Beamten nicht entdeckt zu werden, schloss sich eine Frau mit fünf Kindern in der Toilette ein, wie ein Polizeisprecher am Mittwoch sagte. "Die anderen haben sich in Schränken versteckt." Nachbarn hatten sich am Dienstag bei der Polizei über den Kindergeburtstag beschwert. Entgegen der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie trafen sich die 30 Teilnehmer in der Wohnung. Gegen die 15 anwesenden Erwachsenen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

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29 Kommentare

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  1. 29.

    "Im vorliegenden Fall kann der Wohnungsinhaber aber möglicherweise einfach auch der Bitte der Polizisten gefolgt sein, die sich einfach mal in seiner Wohnung 'umsehen' wollten."

    Das kann natürlich gut sein. Dann müsste ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz künftig unter "schwere Straftat" geführt werden, damit die Beamten Rechtssicherheit haben. Gleiches müsste dann auch bei Ruhestörung gelten. In Deutschland wird das meiste ohnehin viel zu lasch gehandhabt.

  2. 28.

    Bis vor kurzem fiel das noch unter: Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Richtervorbehalt. Eine Überschreitung des Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung unterliegt dem Richtervorbehalt (Durchsuchungsbeschluss). Bei sogenannter "Gefahr im Verzuge", also beim Eindringen in eine Wohnung gegen den Willen des Bewohners, ist das an einen engen Rechtsrahmen geknüpft(Vorliegen einer erheblichen und akut vorliegenden Gefahr für Leib und Leben oder die Verhinderung bzw. Vereitelung schwerer Straftaten).
    Im vorliegenden Fall kann der Wohnungsinhaber aber möglicherweise einfach auch der Bitte der Polizisten gefolgt sein, die sich einfach mal in seiner Wohnung "umsehen" wollten.

  3. 27.

    Seinerzeit waren die Menschen noch so vernünftig, mit ihnen reden zu können bei Problemen. Heutzutage landet man günstigstenfalls im Krankenhaus, wenn man es "wagt", vorsichtig, aber bestimmt, auf die Ruhezeiten hinzuweisen. Aber so ändern sich halt die Zeiten, nicht wahr?

    Vielleicht mal etwas Lebenserfahrung sammeln und mehr Nachrichten lesen, damit man weiß, was hier auf der Welt bzw. mit den Menschen los ist, bevor man andere schulmeistert.

  4. 26.

    Komisch.
    Polizei wegen Ruhestörung zu holen, galt vor Corona - insbes. bei Gutgebildeten - noch als Machtmittel frustrierter Spießbürger, die nicht genug Bildung hatten, solche Sachen zivil zu klären.
    Aber so ändern sich halt die Zeiten.

  5. 25.

    Das müssen Sie einen Anwalt fragen. Rein logisch und aus einem gesunden Menschenverstand heraus betrachtet, muss die Polizei die Möglichkeit haben, die Verordnung durchzusetzen. Das kann sie aber nicht, wenn sie nicht überprüfen darf, ob sich wohnungsfremde Personen in einer Wohnung aufhalten. Die Verordnung wäre vollkommen sinnlos, wenn die Polizei, selbst bei dringendem Verdacht, stets an der Wohnungstür abgewiegelt werden dürfte und sie nichts weiter tun könnte, als wieder unverrichteter Dinge abziehen zu müssen.

  6. 24.

    Die Überschreitung der Grenze oder Einfuhr westlicher Zeitungen waren in der DDR ein Rechtsbruch. Rechtsbrüche werden geahndet. Fertig ist die Laube.

  7. 23.

    Aber ist sie auchb berechtigt, ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung incl. der Schränke zu durchsuchen, nur aufgrund der Annahme, dass sich dort mehr Menschen als in einer Verordnung erlaubt, aufhalten?

  8. 22.

    In Bus und Bahn sitzen die Leute, die zum Beispiel im Supermarkt arbeiten und dort hin müssen. Zu einer Party muss gerade niemand. Die, die sich darüber gerade beklagen, wären die ersten, die sich über die Schließung des Einzelhandels lauthals beschweren würden. Warum ist es so schwer zu unterscheiden zwischen dem, was unbedingt aufrecht erhalten werden muss und sinnlosen Partys?

  9. 21.

    Es ist ein Rechtsbruch. Rechtsbrüche werden geahndet. Fertig ist die Laube. Wenn alles "im Privaten" stattfindende straffrei wäre, wären etliche, die zu Hause ihre Kinder totgeprügelt oder verdursten lassen haben, Leute, die in den eigenen vier Wänden ihre Partner abmurksen oder krankenhausreif schlagen, bis heute nicht der Justiz zugeführt worden. Und da die neue Pandemieverordnung eben auch private Kontakte regelt, ist die Rechtsgrundlage vorhanden, das massive Voranschreiten der Pandemie rechtfertigt den Eingriff in die Wohnsphäre dann auch. Gefahr im Verzug. Jede zu vermeidende Begegnung und Berührung muss unterbunden werden, notfalls eben mit "Hilfe" durch die Polizei.

  10. 20.

    Toller Vergleich: Arbeit bzw. die Nutzung des ÖPNV zum Erreichen des Arbeitsplatzes in puncto Systemrelevanz auf eine Stufe mit Partys zu stellen, die völlig unnötig das Infektionsgeschehen antreiben können und von denen man weiß, dass die meisten Partyleute sich nicht an die AHA+L-Regeln halten, ist wieder mal gekonnte Realsatire und zeigt die eklatanten Bildungsdefizite in unserem Land auf.

  11. 19.

    Die Polizei ist tatsächlich berechtigt infolge von Ruhestörung (oder eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnung), alle wohnungsfremden Personen zum Verlassen der Wohnung aufzufordern. Das ist nichts Besonderes.

  12. 18.

    Es gilt das Prinzip: Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Eine Ansammlung von Arbeitnehmern in der U-Bahn, die ihren jeweiligen notwendigen Tätigkeiten nachgehen, ist nicht ausdrücklich verboten.

  13. 17.

    Es lebe der Blockwart. Was macht man eigentlich in Bus
    u. Bahn? Unter die Sitze. Warurum gilt da nicht das Gleiche oder im Büro?

  14. 16.

    Die Polizei stellt einen Platzverweis für eine Privatwohnung aus? Sehr interessant.

  15. 15.

    Die Bude leer machen und anschließend ein lautes "Alle raus. Es brennt." in den Seuchenpfuhl schmettern. Sozusagen Fang-Verstecken für Erwachsene.
    Nein - ist nicht ernst gemeint - ehrlich.

  16. 14.

    Lächerlich. In Jedem S-Bahn Wagen sind mehr Menschen. Mit welcher Grundlage schreitet die Polizei da nicht ein? Geld? An Firmen gibt es lediglich Apelle. Die wollten die Schulen schon wieder öffnen...

  17. 13.

    Irgendwie witzig. Aber wie fühlt man sich denn nachher so als guter Bürger. Nicht überall ist Freiherr von Lützow Gast.

  18. 12.

    ...der Anorak wieder...! Corona ist eben im Moment KEINE Sache des "Privatesten "...

  19. 11.

    Ich entnehme ihren Äußerungen das sie zu denen Personen gehören die rein nichts, aber auch gar nichts begriffen haben. Möge Corona sie nie erreichen damit sie den drastischen Verlauf auch weiter bei halbwegs gesunden Menschenverstand weiter verfolgen können.

  20. 10.

    Ruhestörender Lärm und Gesundheitsgefährdung ist kein "normales" Verhalten. So ein rücksichtsloses Verhalten rechtfertigt ein Eingreifen der Ordnungshüter, da bei manchen Zeitgenossen die notwendige Intelligenz fehlt sich ordnungsgemäß verhalten zu können! Das hat mit Staatswillkür und Einmischung aber auch überhaupt nichts zu tun.

  21. 9.

    Wenn diese Personen dann aber aus dem Privaten ins öffentliche Geschehen überwechseln und dort den Virus streuen, dann ist es eben nicht mehr privat. Und immer das Gesabbel von Grundrechte eingeschränkt. Ich bleibe lieber gesund, überlebe die Pandemie, dann sehe ich auch wieder auf die Grundrechte.

  22. 8.

    Ja, zurzeit wird "der Andere" mit Vorliebe misstrauisch als Virenträger und -verbreiter betrachtet - nicht selten von Leuten, die sonst das Misstrauen anderer Leute gegenüber von ganz weit weg hergekommenen "Anderen" für xenophobisch halten.

  23. 6.

    Was mir hier eher auffällt ist, wie selbstverständlich manche Zeitgenossen die Einmischung des Staates ins Privateste bejubeln, und sich auch noch einreden lassen ganz normales Verhalten sei "gefährlich".

  24. 5.

    Man kann ja gar nicht glauben wieviel Idioten in Deutschland unterwegs sind, wenn es nicht so traurig wäre erinnert das an das Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein. Wie dämlich können Leute sein, und gefährlich!

  25. 4.

    Der tollste Kindergeburtstag ever!!!
    "Liebe Kinder, falls die Polizei kommt, verstecken wir uns auf der Toilette und in den Schränken, Ja!?" "Danke, Mama!"

  26. 3.

    Und nicht vergessen, im Uhrenkasten zu schauen. Da soll schon mal jemand etwas übersehen haben... ;-)

  27. 2.

    Kam mir so bekannt vor, das Ganze, so was hab ich schon mal gelesen... Schrank scheint ein beliebtes Versteck zu sein. Man muss nur mal "versteckt sich vor der Polizei im Schrank" googlen, da kommt ein bunter Blumenstrauß an Meldungen raus ;-)

  28. 1.

    "Gäste von illegaler Party verstecken sich bei Kontrolle in Schränken".

    Von wegen Erkältung, Lützow! :-D

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