Polnischer Ministerrat ändert Corona-Regeln -
Seit Dienstag müssen alle, die nach Polen einreisen, für zehn Tage in häusliche Quarantäne. Ausgenommen davon sind Berufspendler, zu denen beispielsweise auch Lkw-Fahrer gehören. Das hat die Frankfurter Stadtverwaltung am Dienstag mitgeteilt. Von dieser Pflicht sind zudem diejenigen freigestellt, die einen negativen Corona-Test auf Polnisch oder Englisch vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
In Ausnahmefällen kann der Test bis zu 48 Stunden nach der Einreise vorgenommen werden. Dann endet die Quarantäne mit dem Eintrag des negativen Testergebnisses in ein elektronisches System. Wer bereits gegen Corona geimpft ist und dass nachweisen kann, braucht weder Test noch Quarantäne.
Keine Ausnahme für Schüler und Studierende
Studierende und Schüler, die im EU-Ausland eine Hochschule oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen, sind nicht von der Testflicht ausgenommen; ebenso wenig wie Eltern, die ihre Kinder in die Schule oder Kita bringen. An den Grenzen wird stichprobenartig kontrolliert. Verstöße werden mit erheblichen Geldstrafen belegt.
In Richtung Deutschland besteht bereits seitdem 21. März eine Testpflicht. So müssen Berufspendler für eine fünftägige Arbeitswoche zwei negative Coronatests vorweisen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 30.03.2021, 16:30 Uhr
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