Clubs zu, Beschränkung bei Veranstaltungen - Polen verhängt strengere Corona-Maßnahmen

Mi 15.12.21 | 16:48 Uhr
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Menschen flanieren in Krakow, Polen am 3.12.2021. (Quelle: dpa/Beata Zawrzel)
Video: Brandenburg aktuell | 15.12.2021 | M. Dercz, J. Paczkowski | Bild: dpa/Beata Zawrzel

Angesichts von über 24.000 Corona-Neuinfektionen am Tag greift die polnische Regierung zu strengeren Corona-Regeln. So werden beispielsweise Besucherzahlen auf Veranstaltungen eingeschränkt und Schulen gehen in den Fernunterricht.

In Polen tritt am Mittwoch eine neue Eindämmungsmaßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf Beschränkungen bei Menschenansammlungen.

Laut der polnischen Regierung [www.gov.pl] dürfen etwa in Restaurants, Hotels oder Kultur- sowie Sportveranstaltungen nicht mehr als 30 Prozent der Plätze belegt werden. Gleiches gilt auch bei Veranstaltungen und Versammlungen im Freien, bei denen nicht mehr als 100 Personen anwesend sein dürfen. Davon betroffen sind auch Hochzeiten oder Trauerfeiern. "Die nachweislich gegen Covid-19 geimpften Personen werden bei diesen Reglementierungen jedoch nicht berücksichtigt, sofern ein Impfnachweis vorliegt", heißt es in einer Mitteilung der Stadt Frankfurt (Oder).

Clubs werden geschlossen, Schulen gehen in Fernunterricht

Ähnlich wie in Brandenburg sollen auch im Nachbarland Diskotheken und Clubs geschlossen werden. Eine Ausnahme ist für die Silvesternacht vorgesehen. Zum Jahreswechsel dürfen sich ebenfalls bis zu 100 Personen zu Tanzveranstaltungen oder ähnlichem treffen.

Ab kommendem Montag bis zum 9. Januar 2022 wird in allen Grundschulen und weiterführenden Schulen Fernunterricht angeordnet. Universitäten und Hochschulen sollen selbstständig über die Einführung des Fernunterrichts entscheiden können. Kinderkrippen und Kitas sollen geöffnet bleiben.

Unter Abstand und Hygienevorkehrungen geöffnet bleiben auch der Handel, Fitnessstudios sowie Friseur- und Schönheitssalons.

Tests bei Kontakt im Familienkreis

Für alle Angehörigen eines Haushalts mit Covid-19 infizierten Person (einschließlich Geimpften und Genesenen) wird die Testpflicht eingeführt. Andernfalls gilt die Quarantänepflicht. Das betrifft ebenso Geimpfte und Genesene.

Weiterhin gilt in öffentlichen Räumen, wie in Verkehrsmitteln, beim Einkauf, der Arbeit oder Kultureinrichtungen eine Maskenpflicht. Zulässig sind ausschließlich OP-, FFP2- oder FFP3-Masken. Auf Masken verzichtet werden, kann im Freien etwa auf Straßen und Plätzen.

Quarantäne für Ungeimpfte bei Einreise

Für Einreisende aus den EU-Mitglieds- und Schengenstaaten nach Polen gilt die Quarantänepflicht von zehn Tagen. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Diese müssen ihren Nachweis auf Polnisch oder Englisch mitführen. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind auch getestete Personen, deren Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist, Kinder bis zwölf Jahre und Transportpersonal.

Reisende, für die eine Quarantäne verhängt wurde, können bis zu 48 Stunden nach dem Grenzübertritt einen Test ablegen, dessen Resultat die Quarantäne beenden kann.

Der kleine Grenzverkehr bleibt

Für Reisen von Polen nach Deutschland gelten weiterhin verschärfte Bestimmungen. Wer aus dem Nachbarland einreist und dabei weder vollständig geimpft noch genesen ist, müsse sich laut Robert-Koch-Institut grundsätzlich direkt nach Ankunft zu Hause für zehn Tage in Quarantäne begeben und könne diese frühstens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test vorzeitig verlassen. Kinder unter zwölf Jahren müssen nur fünf Tage in Quarantäne.

Nach einem Aufenthalten in Hochrisikogebieten sind Reisende verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung [www.einreiseanmeldung.de] auszufüllen und die daraufhin erfolgte Bestätigung bei der eigentlichen Einreise in das Bundesgebiet mit sich zu führen. Die Stadt Frankfurt (Oder) teilte in der vergangenen Woche mit, dass als Testnachweis folgendes gelte: Das negative Ergebnis eines Antigentests, der maximal 48 Stunden alt ist oder ein PCR-Tests, der maximal vor 72 Stunden durchgeführt wurde. Diese dürfen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegen.

Der sogenannte kleine Grenzverkehr ist von den Einreisebestimmungen weiterhin nicht betroffen. Das bestätigte ein Sprecher der Stadt Frankfurt (Oder) dem rbb am Mittwoch. Wer sich demnach im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Polen aufgehalten hat, muss sich weder anmelden noch in häusliche Isolation begeben. Jedoch sind Grenzpendler, die über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, verpflichtet, sich zweimal pro Woche auf Corona testen zu lassen.

Neuinfektionen bleiben auf hohem Niveau

Deutschland hat Polen aufgrund der hohen Zahl an Corona-Infektionen Anfang Dezember zum Hochrisikogebiet eingestuft. Die Lage ist weiterhin angespannt. Bei etwa 38 Millionen Einwohner - circa halb so viele wie in Deutschland - meldet das polnische Gesundheitsministerium am Mittwoch 24.266 Neuinfektionen. 669 Menschen sind im Zusammenhang mit dem Virus gestorben.

Sendung: Antenne Brandenburg, 15.12.2021

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1 Kommentar

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  1. 1.

    Interessanter Unterschied zu D: In Polen gehen die Schulen gesamt in Fernunterricht in D wird das grundsätzlich ausgeschlossen und immer wieder betont, daß die Schulen sicher sind. Beruht dieser Unterschied auf Unterschieden im Infektionsgesschehen - also in PL Schulen als wichtige Infektionsorte erkannt und in D kaum Infektionen in Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht? Oder gibt es in PL einfach einen funktionierenden Fernunterricht im Gegensatz zu vielen Schulen in D (die Variante finde ich unwahrscheinlich)?

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