SPD einigt sich auf Ines Härtel - Viadrina-Professorin soll neue Bundesverfassungsrichterin werden

Mi 01.07.20 | 21:34 Uhr
  12
Prof. Dr. Ines Härtel. (Die Hoffotografen GmbH/L. Müller)
Video: Brandenburg Aktuell | 01.07.2020 | Andreas Hewel | Bild: Die Hoffotografen GmbH/L. Müller

Die SPD will die Viadrina-Professorin Ines Härtel als neue Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagen. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke bezeichnete die Entscheidung für die ostdeutsche Juristin als großen Schritt nach vorne.

Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) soll neue Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Das geht aus einer Mitteilung der federführenden Bremer Senatskanzlei vom Mittwoch hervor. Demnach hätten sich alle beteiligten Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen auf Härtel geeinigt.

Die 48-jährige Jura-Professorin wurde in Staßfurt (Sachsen- Anhalt) geboren und leitet aktuell die Forschungsstelle Digitalrecht an der Viadrina. Mit Härtel würde erstmals seit 30 Jahren eine Juristin aus Ostdeutschland in das höchste Gericht Deutschlands ziehen. Sie soll dem Bundesrat an diesem Freitag zur Wahl vorgeschlagen werden.

Woidke: Großer Schritt nach vorn

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bezeichnete die Entscheidung der SPD-Regierungschefs für die ostdeutsche Juristin Ines Härtel als Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht als großen Schritt nach vorne.

Der rbb-Fernsehsendung Brandenburg aktuell sagte Woidke am Mittwoch, von den derzeit 16 Richtern am Verfassungsgericht sei bis jetzt kein einziger ostdeutscher Herkunft. Deshalb sei es viel mehr als nur ein Symbol, was die Repräsentanz ostdeutscher Biografien in höchsten Staatsämtern betreffe.

SPD hatte sich lange nicht auf Kandidaten einigen können

Bremen hatte die Nachfolgersuche für den ausscheidenden VerfassungsrichterJohannes Masing koordiniert, dessen Amtszeit eigentlich schon im April nach zwölf Jahren endete. Der Nachfolger wird im Bundesrat gewählt. Das Vorschlagsrecht liegt in dem Fall bei der SPD, die sich lange nicht auf einen Kandidaten verständigen konnte.

Ursprünglich hatte Brandenburg den früheren Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, Jes Möller, für das Richteramt nominiert. Nachdem es Streit mit anderen Bundesländern gab, wurde nun seit mehreren Wochen an einem anderen, gemeinschaftlichen Vorschlag gefeilt, der Juristen nicht in ihrer Würde beschädigt.

Härtel ist spezialisiert auf Datenschutz- und Digitalrecht

Ines Härtel ist seit 2014 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Viadrina. Sie ist spezialisiert in den Gebieten Datenschutzrecht und Digitalrecht und leitet die Forschungsstelle für Digitalrecht an Viadrina. In den Jahren 2018/2019 war sie Mitglied des Digitalbeirats des Landes Brandenburg. Von 2017 bis 2019 war Härtel Richterin im Nebenamt am OVG Berlin-Brandenburg.

Die Amtszeit der Verfassungsrichter beträgt zwölf Jahre. Die 16 Mitglieder des höchsten deutschen Gerichts, die in zwei Senaten sitzen, werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Diese bestimmen abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Notwendig ist bei den Wahlen eine Zweidrittelmehrheit.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 01.07.2020, 19:30 Uhr

12 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 12.

    Stoff zum Einarbeiten für die Verfassungsrichterin in spe:
    Warmer Geldregen für die hiesigen Qualitätsmedien. Die Koalition aus Union und SPD will Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in Deutschland in den kommenden Jahren mit 220 Millionen Euro Steuergelder fördern.

  2. 11.

    "Quatsch" ist hier einzig und allein Ihre Bemerkung. Die genannten Prozentzahlen entstammen der Forschung. Offensichtlich fehlt Ihnen der Überblick - auch über die Gesamtzahl der ve Grundstücke. Und daß es sich um "treue SED-Parteigenossen" gehandelt haben soll, ist nichts weiter als Ihre Behauptung.

  3. 10.

    Es erschließt sich mir nicht, warum ein Moslem dieses Richteramt am Bundesverfassungsgericht unbedingt erhalten sollte, wie Sie meinen.
    Am Bundesverfassungsgericht werden die Richterstellen zum Glück nicht aufgrund von Religionszugehörigkeit etc. vergeben, sondern zum Glück nach völlig anderen Kriterien.

  4. 9.

    So ein Quatsch, „durften“ von Ostdeutschen erworben werden. Im übrigen sei an das sog. Modrow-Gesetz erinnert, mit dessen Hilfe sich zigtausende treue SED-Parteigenossen staatlich verwaltete Grundstücke zu Spottpreisen unter den Nagel gerissen haben. Zum eigentlichen Thema sollte es im Interesse aller sein dass das BVerfG mit den bestmöglichen Juristen besetzt wird. Ob die aus West oder Ost kommen ist völlig wurscht.

  5. 8.

    Da der Islam eine andere Art der Rechtsprechung beinhaltet und auch ein abweichendes Weltbild hat, Ist das Bundesverfassungsgericht sicher nicht die richtige Stelle, da dieses Gericht die Belange rundum die Verfassung im Auge hat.

  6. 7.

    Die Wiedervereinigung ist bekanntlich erst abgeschlossen, wenn der letzte Ossi aus den Grundbüchern gestrichen sein wird. 85% der volkseigenen Liegenschaften wurden damals an Westdeutsche verschleudert - oft für die symbolische 1 DM - 10% an ausländische "Investoren". Nur 5 % durften von Ostdeutschen erworben werden. Ähnlich sieht die Verteilung in sämtlichen Leitungsebenen aus. So etwas kannte man früher sonst eher aus Deutsch-Südwest oder dem Baltikum (Deutsch-Balten).

  7. 6.

    Das interessiert doch Wolfgang Gonschorreck nicht, Klaus. Sein Beitrag hat einzig die Absicht zu provozieren und den Kommentarstrang eskalieren zu lassen.

    Ich finde es gut, dass diese junge Professorin Richterin am Bundesverfassungsgericht wird.

  8. 5.

    Wie lange wollen die ehemaligen DDR - Bezirke an ihrer selbstbetonten Sonderrolle festhalten ?
    Ein Angehöriger eines deutschen Obergerichtes, hat deutscher Staatsbürger, klar bei Verstand, moralisch gefestigt und weitestgehend Verfassungstreu zu sein. - Nähe zu politischen oder religiösen Gruppen sollte vorhanden sein, wegen der moralischen und sozialen Orientierung. - Geschlechter Zugehörigkeit, ausgeübte Religiösität, politische Ausrichtung, Lebenspartnerschaften und Ähnliches sind nur dann zu hinterfragen, wenn strafrechtliche Relevanz vorliegt. - Gibt es in deutschen Landes-/Bundes- Obergerichten Richter, Staatsanwälte mit jüdisch geprägter Erziehung, wenn NICHT, wäre es wohl an der Zeit, daß zu verändern, das gilt auch für Sinti/Roma. Lange genug sind sie Teil des deutschen Staatsvolkes.

  9. 4.

    Da irren Sie sich etwas, denn das Amt einer Bundesverfassungsrichterin bzw. eines Bundesverfassungsrichters wird ohne Rücksicht auf z.B. Religion und geographische Herkunft vergeben.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte.

  10. 3.

    Das zeigt eigentlich nur, dass die Wiedervereinigung noch lange nicht abgeschlossen ist. Schade, dass es so lange dauern musste.

  11. 2.

    Da seit mehr als 30 Jahren der Anteil der Muslime an der Gesamtbevölkerung stetig zunimmt,sollte jemand aus diesem Personenkreis das Amt erhalten.

  12. 1.

    Ich find die Nachricht gut. 30 Jahre nach dem Mauerfall eine Ostdeutsche in dieser Position!!!

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren