Verordnung um ein Jahr verschoben - Windräder dürfen nachts vorerst weiter blinken

Mi 01.07.20 | 15:29 Uhr
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In einer Pfütze spiegeln sich die Landschaft und Windräder mit sogenannten leuchtenden Nachtwolken am 05.07.2016 kurz vor Mitternacht über Sieversdorf (Brandenburg). (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 01.07.2020 | Elke Bader | Bild: dpa/Patrick Pleul

Eigentlich sollten die Lichter an Windenergieanlagen ab Juli nachts nicht mehr durchgehend blinken. Nun wurde die Verordnung verschoben. Somit haben Betreiber mehr Zeit für eine Umrüstung, mit der die Lichter ferngesteuert werden können.

Windenergieanlagen dürfen nachts vorerst weiterblinken. Ursprünglich sollten sie laut einem Beschluss im Bundesrat ab dem 1. Juli 2020 in der Nacht nur bei Bedarf blinken dürfen, also etwa bei Flugverkehr. Durch die roten Blinklichter soll eine Kollision mit Luftfahrzeugen verhindert werden. Die Bundesnetzagentur hat die Verordnung nun um ein Jahr verschoben.

Betreiber müssen Windräder umbauen

Die Verlängerung verschafft den Betreibern von Windanlagen mehr Zeit für den Umbau. Zugelassen sind dann radarbasierte Systeme, die Flugzeuge und Helikopter orten und die Lichter der Anlagen über Signale einschalten. Außerdem zugelassen sind Transponder, die Signale von den Luftfahrzeugen an die Windanlagen aussenden. 

Bis jetzt sei nicht endgültig geklärt, welches System am besten funktioniert, sagte ein  Unternehmen für Windenergieanlagen aus Beeskow (Oder-Spree) dem rbb. Außerdem seien die Systeme nicht ausreichend lieferbar. 

Windräder über 100 Meter müssen gekennzeichnet werden

Windkraftanlagen müssen laut Vorschrift als Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden, wenn sie höher als 100 Meter sind. Das führt dazu, dass die an Windparks grenzenden Landschaften bisher die ganze Nacht über in ein rötlich schimmerndes Licht getaucht sind, sehr zum Ärger einiger Anwohner. Sie fühlen sich in ihrer Nachtruhe gestört. Hobby-Astronomen beklagen eine "Lichtverschmutzung".

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind mehr als 17.000, von insgesamt 30.000 Windkraftanlagen in Deutschland, höher als 100 Meter.

Änderung der Blinkverordnung soll Toleranz in Bevölkerung steigern

Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung soll es nun ermöglichen, dass sich die roten Warnlichter nur dann einschalten, wenn sich Flugzeuge oder Hubschrauber dem gefährlichen Höhenbereich nähern. Der Bundesrat hatte der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen der Bundesregierung mit geringfügigen Änderungen am 14. Februar 2020 zugestimmt [bundesrat.de]. Damit soll nach eigener Aussage die Toleranz in der Bevölkerung für den Ausbau von Windenergieanlagen gesteigert werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 01.07.2020, 11 Uhr

4 Kommentare

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  1. 4.

    Die Auseinandersetzung um die Zulassung der Transponder gesteuerten Nachtbefeuerung hat 15 Monate gedauert.
    Alle Luftfahrzeuge die nachts unterwegs sind müssen mit eingeschlatetem Transponder fliegen. Dies gilt auch für die milit. Hubschrauber und die Bundespolizeihubschrauber. Gutachten u. Gegengutachten usw. Engpass ist nicht die Bundesnetzagentur.
    Wenn ein Windkraftbetreiber am 1.7.21 nicht nachgerüstet hat verliert er die Einspeisevergütung. Der Termin zur Nachrüstung wird jedoch mit sicherheit nochmals verlängert.

  2. 3.

    Ich persönlich kann mit dem Blinken leben. Meine Frage wäre nur, steht die Bundesnetzagentur über dem Bundesrat? Ein Beschluss, ein Termin. Ich denke, die Betreiber hatten ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen. Schmälert halt den Profit, so ein Umbau.

  3. 2.

    Die Lichter finde ich geradezu beruhigend, wie sie synchron blinken. Das ewige ZOSCH ZOSCH ZOSCH der Windräder ist allerdings Lärmverschmutzung in meinen Ohren... (von Vögeln und Insekten rede ich jetzt mal gar nicht erst) Zosch... Zosch....

  4. 1.

    ....schätze mal, das Blinken der roten Lichter ist für die Anwohner das kleinste Problem. Wie viele Hobbyastronomen gibt es eigentlich unter den Anwohnern....Nichts gegen ihr tolles Hobby!

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