Verordnung um ein Jahr verschoben - Windräder dürfen nachts vorerst weiter blinken

Eigentlich sollten die Lichter an Windenergieanlagen ab Juli nachts nicht mehr durchgehend blinken. Nun wurde die Verordnung verschoben. Somit haben Betreiber mehr Zeit für eine Umrüstung, mit der die Lichter ferngesteuert werden können.
Windenergieanlagen dürfen nachts vorerst weiterblinken. Ursprünglich sollten sie laut einem Beschluss im Bundesrat ab dem 1. Juli 2020 in der Nacht nur bei Bedarf blinken dürfen, also etwa bei Flugverkehr. Durch die roten Blinklichter soll eine Kollision mit Luftfahrzeugen verhindert werden. Die Bundesnetzagentur hat die Verordnung nun um ein Jahr verschoben.
Betreiber müssen Windräder umbauen
Die Verlängerung verschafft den Betreibern von Windanlagen mehr Zeit für den Umbau. Zugelassen sind dann radarbasierte Systeme, die Flugzeuge und Helikopter orten und die Lichter der Anlagen über Signale einschalten. Außerdem zugelassen sind Transponder, die Signale von den Luftfahrzeugen an die Windanlagen aussenden.
Bis jetzt sei nicht endgültig geklärt, welches System am besten funktioniert, sagte ein Unternehmen für Windenergieanlagen aus Beeskow (Oder-Spree) dem rbb. Außerdem seien die Systeme nicht ausreichend lieferbar.
Windräder über 100 Meter müssen gekennzeichnet werden
Windkraftanlagen müssen laut Vorschrift als Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden, wenn sie höher als 100 Meter sind. Das führt dazu, dass die an Windparks grenzenden Landschaften bisher die ganze Nacht über in ein rötlich schimmerndes Licht getaucht sind, sehr zum Ärger einiger Anwohner. Sie fühlen sich in ihrer Nachtruhe gestört. Hobby-Astronomen beklagen eine "Lichtverschmutzung".
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind mehr als 17.000, von insgesamt 30.000 Windkraftanlagen in Deutschland, höher als 100 Meter.
Änderung der Blinkverordnung soll Toleranz in Bevölkerung steigern
Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung soll es nun ermöglichen, dass sich die roten Warnlichter nur dann einschalten, wenn sich Flugzeuge oder Hubschrauber dem gefährlichen Höhenbereich nähern. Der Bundesrat hatte der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen der Bundesregierung mit geringfügigen Änderungen am 14. Februar 2020 zugestimmt [bundesrat.de]. Damit soll nach eigener Aussage die Toleranz in der Bevölkerung für den Ausbau von Windenergieanlagen gesteigert werden.
Sendung: Antenne Brandenburg, 01.07.2020, 11 Uhr