Freie Schulen in Brandenburg - Bildungsministerium geht im Streit um Lehrergehälter in Berufung

Fr 24.09.21 | 15:51 Uhr
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Leere Schule in Müncheberg
Bild: Michael Lietz/rbb

Im Streit um die Personalkostenzuschüsse für die freien Schulen in Brandenburg wird das Bildungsministerium des Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) in Berufung gehen. Das sagte die Sprecherin des Ministeriums, Ulrike Grönefeld, am Freitag in Potsdam der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage. Die Richter sahen in der Berechnung der Zuschüsse für die freien Schulen einen Verstoß gegen geltendes Recht.

"Wir hätten uns gewünscht, dass es ohne Berufung sein Ende findet."

Eine nähere Begründung für die Berufungsklage gab die Sprecherin nicht ab. Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freie Schulen in Brandenburg, Tilo Steinbach, zeigte sich dagegen enttäuscht: "Wir hätten uns gewünscht, dass es ohne Berufung sein Ende findet." Steinbach verwies darauf, dass das Gerichtsverfahren Kosten in Millionenhöhe verursache. Zudem fänden derzeit Gespräche zwischen den Schulen und dem Land statt, die durchaus "konstruktiv" und "positiv" verliefen.

Im Rechtsstreit um die Finanzierung von Freien Schulen hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einem freien Träger Ende August Recht gegeben. Dem Urteil zufolge habe das Bildungsministerium die Gehälter der Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft zu Unrecht auf dem Niveau von 2018 eingefroren. Auf das Land könnten Nachzahlungen von bis zu 80 Millionen Euro für die rund 180 freien Schulen im Land fällig werden. Geklagt hatte die Waldorfschule Frankfurt (Oder). Sie stand stellvertretend für mehr als 200 weitere Einzelklagen gegen das Bildungsministerium.

Sendung: Antenne Brandenburg, 24.09.2021, 16:30 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    Hallo Wolfgang, auch ich arbeite an einer freien Schule.
    Intelligenz-Bestien haben wir dort nicht.
    Schau Dir mal bitte diese Seite an:
    www.balance-seilershof.de
    Liebe Grüße
    Lutz

  2. 8.

    Vielleicht sollte das Bildungsministerium mal rigoros gegen das Schule schwaenzen am Freitag vorgehen. Ich glaube es ist genug Unterricht ausgefallen. Zudem besteht eine Schulpflicht und diese sollte auch durchgesetzt werden. Die Eltern werden auch zu Recht sanktioniert, wenn sie von sich aus die Ferien um 1 oder 2 Tage wegen einer Urlaubsfahrt verlängern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang die Neutralitätspflicht der Schule. Um dieses Problem könnte sich Frau Ernst einmal kümmern, dann hätte sie für Klagen keine Zeit mehr

  3. 7.

    In den Gemeinden Neuenhagen, Fredersdorf und Petershagen sind Eltern gezwungen, ihre Kinder in private Schulen zu schicken, weil die Schulplätze hier mangels Interesse der Politik nicht ausreichen, um alle Kinder in staatlichen Schulen unterzubringen. Hier schicken jede Menge Eltern die Kinder in Privatschulen, die das Geld nur sehr mühsam dafür aufbringen, einfach weil die staatliche Alternative gar nicht angeboten wird. Auf den starken Zuzug aus Berlin wird in den Gemeinden der S5-Region nur schleppend reagiert. Alle Bemühungen bleiben in den Planungen stecken.
    Der Wunsch nach Privatschulen hängt zudem selten am Wunsch Intelligenzbestien auszubilden, sondern eher daran, dass man keine überfüllten Klassen, ein bisschen Digitalisierung und wenig Unterrichtsausfall wünscht. Die staatlichen brandenburger Schulen sind im Bildungsranking weit vom Rest Deutschlands abgeschlagen.
    Man bräuchte mehr Schulen, mit höherer Qualität. Bis dahin sind die Privaten auskömmlich zu finanzieren.

  4. 6.

    Volle Zustimmung Hannah! Was tun denn die staatlichen Schulen- die haben in der Coronapandemie völlig versagt und tun das auch heute noch.

  5. 5.

    Das "Bildungsministerium" sollte besser die anstehenden Bildungs-Aufgaben erfüllen, als weiter gegen freie Schulen zu klagen. Im staatlichen Schulsysten liegt so viel im Argen, dass man gar nicht weiss, wo man mit der Aufzählung beginnen soll - Ende offen. So läuft es, wenn der Staat " die Bildung" voll-finanziert , die Eltern nicht beteiligt werden und den Kindern erzählt wird, sie seien eine verlorene "Pandemie-Generation". Da ist es nur zu gut zu verstehen, wenn Eltern ihre Kinder in Privat- Schulen und freien Schulen, unterrichten lassen. Diese Schulen erfüllen den Bildungsauftrag in DL deutlich besser, als die staatlichen Schulen. Viele Eltern und Verwandte und Familien-Freunde der Kinder , zahlen dafür gern Schulgeld. Sie tragen einen Teil der Bildungs-Verantwortung (nicht nur finanziell !) , das entbindet das "Bildungsministerium" / "den Staat" aber nicht von der eigenen Verantwortung. Gerade unter Pandemie-Bedingungen, haben freie und private Schulen unter Beweis gestellt, wie viel besser, als die staatlichen Schulen, sie den Bildungsauftrag erfüllen konnten. Mein Enkelkind ist 2020 eingeschult worden. Er kann nach der 1. Klasse, lesen, schreiben, rechnen u.v.m. ! Ich bin so begeistert von seiner Schule und den Lehrern. Wenn Präsenz-Unterricht nicht möglich war, wurden die Kinder per Skype unterrichtet... Es wurde und wird, viel für die Kinder getan. Es gibt viel zu tun im "staatlichen Schulsystem" , weitere Klagen gegen das freie Schulsystem, gehören nicht dazu.

  6. 4.

    Bildung steht zwar seit 20 Jahren immer ganz oben in den Wahlprogrammen, aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Ich empfinde es inzwischen als Bedrohung, wenn die SPD von Bildung spricht. Seit Jahrzehnten belegt Brandenburg bei allen Bildungsvergleichen hintere Plätze,. Das kommt nicht von ungefähr.

  7. 3.

    Ich komme aus der unteren Mittelschicht und schicke mein Kind auf diese Schulform. Traurig das die Regelschulen vernachlässigt werden. Und gute Bildung in diesem Bundesland das Schlusslicht sind. Ich finde das Urteil volleins gerechtfertigt.

  8. 2.

    Man hat den Eindruck, in Brandenburg werden die freien Schulen von der herrschenden linksgrünen Koalition systematisch benachteiligt. Es bleibt zu offen, dass die Gerichte bei ihrer bisherigen Linie bleiben, und diese Praktiken unterbinden. Die freien Schulen wollen ja nicht mehr, als das, was auch staatlichen Schulen zusteht, beide Schularten erfüllen ihren Bildungsauftrag. Auch die freien Schulen sind vom Grundgesetz geschützt.
    Offensichtlich hat die Regierung Angst, dass immer mehr Eltern ihre Kinder in die freien Schulen schicken. Herr Woidle sollte sich besser die Frage stellen, warum eine Flucht in die Freien Schulen stattfindet.

  9. 1.

    Die Berufung gegen das Urteil finde ich gut und richtig. Wer sich eine solche Schulform leisten kann, der hat auch die finanziellen Mittel dafür. Man sollte sich mal darüber Gedanken machen, welche Schicht sich das leistet. Garantiert keiner mit Mindestlohn. Kinder sollten als Kinder aufwachsen und nicht zu Intelligenzbestien, nur weil die Eltern das wollen.

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