Freie Schulen in Brandenburg -
Im Streit um die Personalkostenzuschüsse für die freien Schulen in Brandenburg wird das Bildungsministerium des Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) in Berufung gehen. Das sagte die Sprecherin des Ministeriums, Ulrike Grönefeld, am Freitag in Potsdam der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage. Die Richter sahen in der Berechnung der Zuschüsse für die freien Schulen einen Verstoß gegen geltendes Recht.
"Wir hätten uns gewünscht, dass es ohne Berufung sein Ende findet."
Eine nähere Begründung für die Berufungsklage gab die Sprecherin nicht ab. Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freie Schulen in Brandenburg, Tilo Steinbach, zeigte sich dagegen enttäuscht: "Wir hätten uns gewünscht, dass es ohne Berufung sein Ende findet." Steinbach verwies darauf, dass das Gerichtsverfahren Kosten in Millionenhöhe verursache. Zudem fänden derzeit Gespräche zwischen den Schulen und dem Land statt, die durchaus "konstruktiv" und "positiv" verliefen.
Im Rechtsstreit um die Finanzierung von Freien Schulen hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einem freien Träger Ende August Recht gegeben. Dem Urteil zufolge habe das Bildungsministerium die Gehälter der Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft zu Unrecht auf dem Niveau von 2018 eingefroren. Auf das Land könnten Nachzahlungen von bis zu 80 Millionen Euro für die rund 180 freien Schulen im Land fällig werden. Geklagt hatte die Waldorfschule Frankfurt (Oder). Sie stand stellvertretend für mehr als 200 weitere Einzelklagen gegen das Bildungsministerium.
Sendung: Antenne Brandenburg, 24.09.2021, 16:30 Uhr