Staatsanwaltschaft Neuruppin - Keine Ermittlungen gegen AfD-Politiker Gnauck nach Stimmzettel-Post

Mi 24.11.21 | 15:47 Uhr
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Hannes Gnauck (AfD), Mitglied des Deutschen Bundestags, spricht in einer Pause während der konstituierenden Sitzung der künftigen Bundestagsfraktion der AfD. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Bild: dpa/Christophe Gateau

Dem Brandenburger AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck drohen wegen eines Fotos von einem Wahlschein keine juristischen Konsequenzen. "Wir haben kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es gibt keinen Anfangsverdacht wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses", sagte Cyrill Klement, Leiter der politischen Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Gnauck hatte am Wahlsonntag am 26. September einen Tweet mit einem Foto eines Wahlscheins veröffentlicht. Das Foto zeigte den Wahlschein mit zwei Kreuzen für Gnauck selbst und seine Partei. Der Twitter-Eintrag ist inzwischen gelöscht. Unklar blieb, ob es sein eigener Wahlschein war oder der eines anderen.

Gericht: Eigene Wahlentscheidung öffentlich machen, ist nicht strafbar

In beiden Fällen sei dies nicht strafbar, so Klement. Die Veröffentlichung der eigenen Wahlentscheidung falle nicht unter die entsprechende Norm im Strafgesetzbuch. Sollte es der Wahlschein eines anderen gewesen sein, der auf dem Foto zu sehen war, liege darin ebenfalls keine Verletzung des Wahlgeheimnisses.

Indem der mögliche Wähler das Bild an Gnauck schickte, habe er damit seine Wahlentscheidung selbst bekannt gegeben. Die Staatsanwaltschaft leitet nur bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren ein, welches dann entweder in einer Anklageerhebung oder in einer Verfahrenseinstellung endet.

Gnauck war im Wahlkreis 57 (Uckermark - Barnim I) als Direktkandidat dem SPD-Bundestagsabgeordneten Stefan Zierke unterlegen. Er zog über die Landesliste ins Parlament. Nach wenigen Tagen hatte Gnauck das Foto des Wahlzettels wieder von seinem Account gelöscht und erklärt, dass es sich bei dem abgebildeten Dokument nicht um seinen Wahlzettel gehandelt habe.

Sendung: Anenne Brandenburg, 24.11.2021, 15:00 Uhr

14 Kommentare

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  1. 14.

    Äh, "sagte Cyrill Klement, Leiter der politischen Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur."

  2. 13.

    Wäre mal interessant zu wissen ob der Staatsanwalt Parteimitglied ist.

  3. 12.

    vielleicht erklärt man das besser der staatsanwaltschaft neuruppin? schließlich fanden diese ja, dass alles ok sei....

  4. 11.

    Das ist doch Sinn und Zweck dieser bewußten Grenzübertretungen und Provokationen. Rechtsextremisten lassen nichts aus um ihren Gleichgesinnten zu zeigen wie schwach die Demokratie angeblich ist.

    Auch dort unterscheidet sich die AfD nicht von der NSDAP. Ob nun der Faschist Höcke bewußt Goebbels Reden kopiert oder hier ein Extremist Gesetze bricht.

  5. 10.

    Viel zuviel Aufmerksamkeit für einen Feind der Demokratie. Und in der Sache völlig irrelevant.

  6. 9.

    Ich sehe hier nur einen der sich ereifert wenn es um seine AfD oder andere Rechtsextreme geht. In schöner Regelmäßigkeit.

    "Laut Paragraf § 107c des Strafgesetzbuches – „Verletzung des Wahlgeheimnisses“ – droht bei der Verbreitung eines abfotografierten Stimmzettels sogar eine Gefängnisstrafe. „Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in dem Gesetzestext. [...] Der Bundeswahlleiter hatte bereits vor der Bundestagswahl auf das Phänomen der fotografierten Stimmzettel und der Postings in sozialen Medien reagiert. Im April wurde der Paragraf 54 der Bundeswahlordnung entsprechend geändert. Das Wahlgeheimnis soll dadurch geschützt und eine Verbreitung der abfotografierten Stimmabgaben verhindert werden".

    Evt. sollte man dem Herrn Klement die Gesetzeslage nochmal erklären.

  7. 8.

    Nee, Huber, Ihr Einwand ist vollkommen neben der Sache liegend. Denn ich habe lediglich klargestellt, dass Laschet nicht das selbe wie Gnauck gemacht hat, wie es von Lausitzer fälschlich behauptet wurde. Für Ihre Fehlinterpretation, ich hätte mich damit zur Strafrelevanz der unterschiedlichen Sachverhalte geäussert, kann ich nun wirklich nichts.

  8. 7.

    Falsch gefaltet! Seine Frau auch falsch gefaltet! Zufall? Sah eher nach Absicht und abgesprochen aus!

  9. 6.

    Wie sich wieder mal im Nachhinein herausstellt, war es wieder viel Wind um nichts, damit sich die geneigten Kreise in üblicher Manier ereifern konnten. Immerhin wird in diesem Fall recht prominent bekannt gemacht, dass keine Verfehlung vorlag. Und ja, ob Laschet absichtlich oder unbeabsichtigt "falsch gefaltet" hat, bleibt auch sein Geheimnis. Ist der Zettel aber einmal in der Urne, gilt die Stimme auch. Vorher könnte sie zwar für ungültig erklärt und vernichtet werden, dann darf der Wähler aber mit einem neuen Zettel einfach noch mal neu wählen und dann in die Urne einwerfen. Solange niemand gezwungen wird, eine bestimmte Person und Partei zu wählen, liegt keine Straftat vor. Das war bei Laschet so und auch hier.

  10. 5.

    Geht es bei der geheimen Wahl nicht auch darum, dass man nicht erpresst werden soll. Sprich auch der eigene Wahlzettel darf nicht gezeigt werden. Nehmen wir an, ich erfahre ein Geheimnis von meinem Nachbarn und sage, ich verrate es nicht, falls du die FDP wählst, du musst aber deinen Stimmzettel twittern.

  11. 4.

    Ihr Einand ist neben der Sache liegend. Steht doch da: "Die Veröffentlichung der eigenen Wahlentscheidung falle nicht unter die entsprechende Norm im Strafgesetzbuch. Sollte es der Wahlschein eines anderen gewesen sein, der auf dem Foto zu sehen war, liege darin ebenfalls keine Verletzung des Wahlgeheimnisses. "

  12. 3.

    Schöne Provinzposse. Es fehlt nur noch dass Gnauck Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung stellt.

  13. 2.

    Das ist unzutreffend, Lausitzer. Laschet hat seinen Wahlzettel falsch gefaltet, was durch ein Pressefoto an die Öffentlichkeit gelangte. Gnauck hat den Wahlschein getwittert, also eigeninitiativ veröffentlicht.

  14. 1.

    Laschet hat das doch auch gemacht! Und das noch als Kanzlerkandidat!

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