Staatsanwaltschaft Neuruppin -

Dem Brandenburger AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck drohen wegen eines Fotos von einem Wahlschein keine juristischen Konsequenzen. "Wir haben kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es gibt keinen Anfangsverdacht wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses", sagte Cyrill Klement, Leiter der politischen Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Gnauck hatte am Wahlsonntag am 26. September einen Tweet mit einem Foto eines Wahlscheins veröffentlicht. Das Foto zeigte den Wahlschein mit zwei Kreuzen für Gnauck selbst und seine Partei. Der Twitter-Eintrag ist inzwischen gelöscht. Unklar blieb, ob es sein eigener Wahlschein war oder der eines anderen.
Gericht: Eigene Wahlentscheidung öffentlich machen, ist nicht strafbar
In beiden Fällen sei dies nicht strafbar, so Klement. Die Veröffentlichung der eigenen Wahlentscheidung falle nicht unter die entsprechende Norm im Strafgesetzbuch. Sollte es der Wahlschein eines anderen gewesen sein, der auf dem Foto zu sehen war, liege darin ebenfalls keine Verletzung des Wahlgeheimnisses.
Indem der mögliche Wähler das Bild an Gnauck schickte, habe er damit seine Wahlentscheidung selbst bekannt gegeben. Die Staatsanwaltschaft leitet nur bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren ein, welches dann entweder in einer Anklageerhebung oder in einer Verfahrenseinstellung endet.
Gnauck war im Wahlkreis 57 (Uckermark - Barnim I) als Direktkandidat dem SPD-Bundestagsabgeordneten Stefan Zierke unterlegen. Er zog über die Landesliste ins Parlament. Nach wenigen Tagen hatte Gnauck das Foto des Wahlzettels wieder von seinem Account gelöscht und erklärt, dass es sich bei dem abgebildeten Dokument nicht um seinen Wahlzettel gehandelt habe.
Sendung: Anenne Brandenburg, 24.11.2021, 15:00 Uhr