Verbraucherzentrale zu Preissteigerungen - Worauf Strom- und Gaskunden jetzt achten sollten

Fr 13.05.22 | 12:39 Uhr
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Überschüssiges Gas wird auf dem Industriegelände der PCK-Raffinerie GmbH verbrannt (Bild: dpa/Patrick Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 13.05.2022 | O-Ton: Katarzyna Trietz | Bild: dpa/Patrick Pleul

In Ostbrandenburg kündigen Versorger weitere Preiserhöhungen an. Kunden sind verunsichert. Verbraucher sollten sich umfassend informieren, sagt Rechtsexpertin Katarzyna Trietz von der Verbraucherzentrale.

Immer mehr Energieversorger erhöhen derzeit ihre Preise - auch für die Kunden in Brandenburg. Erst Anfang der Woche hat das Unternehmen EWE angekündigt, den Gaspreis ab dem 1. Juli um 30 Prozent anzuheben. Auch die Stadtwerke Prenzlau (Uckermark) und Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) haben auf rbb-Anfrage bestätigt, dass sie ihre Preise für Strom und Gas noch in diesem Jahr erhöhen werden.

28 Euro mehr im Monat

In Prenzlau müssen sich Verbraucher ebenfalls ab dem 1. Juli auf höhere Gaskosten einstellen. Für einen Durschschnittshaushalt sind das etwa 28 Euro mehr in Monat. Die Strompreise sollen aktuell zwar noch nicht steigen, die aktuelle Marktsituation mache das aber notwendig, teilte Stadtwerke-Sprecherin Corinna Linde schriftlich mit: "Die Preisrallye am Strommarkt geht unverändert weiter. Jede Woche werden neue historische Höchststände erreicht. Vor diesem Hintergrund sind zukünftige Anpassungen auch bei unseren Strompreisen unumgänglich."

Die Stadtwerke Eisenhüttenstadt heben voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte die Strom- und Gaspreise an – um wieviel Prozent, sei derzeit noch unklar. Von der Anpassung seien bestehende Verträge nicht betroffen. Für diese gelte eine Preisgarantie bis Jahresende, heißt es.

Ab dem 1 Juli entfällt die EEG-Umlage für Stromkunden. Das bedeutet: Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben.

Was tun bei Preiserhöhungen?

Viele Menschen sind wegen der angespannten Preissituation verunsichert und suchen Rat. So seien mittlerweile rund 45 Prozent aller Anfragen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg zum Thema Energie, wie Rechtsexpertin Katarzyna Trietz berichtet: "Das betrifft auf der einen Seite die Fragen: Die Anbieter heben die Preise an – Ist das rechtens? Was kann ich tun? Ein zweiter Bereich sind Fragen rund um das Thema Energiesparen."

Es gibt verschiedene Gründe für den Anstieg der Preise: der Krieg in der Ukraine, eine generell steigende Energienachfrage sowie Preissteigerung bei den CO2-Emissionen. Wenn ein Versorger die Preise erhöht, müsse er das mindestens einen Monat im Vorfeld ankündigen, erklärt Trietz. Wer daraufhin seinen Anbieter wechseln möchte, sollte laut der Juristin aber nicht nur auf einen möglichst günstigen Preis achten.

Vor Wechsel informieren

"Es ist ratsam, im Vorfeld im Netz zu recherchieren und zu gucken, was die anderen Verbraucher über den Anbieter sagen", so die Juristin. Dabei sollten Wechselwillige auch auf die Erreichbarkeit eines Anbieters und dessen Service-Angebot achten und im Zweifelsfall auch prüfen, ob es regelmäßige Beschwerden gibt. "Es ist auch gut, sich im Vorfeld auf den Seiten der Verbraucherzentrale zu informieren, ob es irgendwelche Verfahren gibt, die gegen einen Anbieter laufen", sagt Trietz.

Nicht immer ist ein Wechsel auch freiwillig. So kommt es vor, dass Energieversorger den Vertrag kündigen und der Verbraucher dadurch in die teurere Grundversorgung rutscht. In diesem Fall biete sich eine rechtliche Prüfung an, sagt Trietz: "Möglicherweise entstehen, dadurch dass man sich einen neuen Anbieter suchen musste, Ansprüche gegenüber dem alten."

Das sei jedoch davon abhängig, ob eine Kündigung rechtens war. In diesem Fall mache eine Prüfung durch die Verbraucherzentrale schon Sinn, sagt Katarzyna Trietz. Der Verein bietet zudem eine Energieberatung zu den Themen Stromverbrauch und baulicher Wärmeschutz an.

Sendung: Antenne Brandenburg, Antenne am Nachmittag, 13.05.2022, 15:10 Uhr

Mit Material von Felicitas Montag

1 Kommentar

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  1. 1.

    Wie kommt bei diesen Preisexplosionen eigentlich die offizielle Inflationsrate von 7% raus?
    Werden da sinkende Preise für Luxusartikel mit eingerechnet, die ARME NIE EINKAUFEN?

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