EU-Vorgabe -

In Brandenburg sind jetzt Schlachtungen von Rindern und Schweinen sowie von Pferden und Eseln direkt vor Ort in den Agrarbetrieben möglich. Dies müsse mit einer mobilen Schlachteinheit geschehen, teilte das Verbraucherschutzministerium am Mittwoch mit. Damit werde eine neue EU-Vorgabe umgesetzt.
Bislang waren Hausschlachtungen nur für den Eigengebrauch möglich. Laut EU-Verordnung dürfen nun bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde in den Agrarbetrieben geschlachtet werden.
"Wichtiger Schritt für mehr Tierwohl"
Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (Grüne) sagte, das sei ein wichtiger Schritt für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit. Der Transport zum Schlachthof belaste die Tiere zusätzlich und sei für sie mit viel Stress verbunden. Bei der Schlachtung in gewohnter Umgebung könne das vermieden werden.
Weniger Rinder- und Pferdeschlachtungen
Seit zehn Jahren ist in Brandenburg zudem der Kugelschuss bei Verwendung einer mobilen Schlachteinheit von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern gestattet. Nun gilt hier auch die neue EU-Verordnung, laut der auch die Anwesenheit eines Amtstierarztes notwendig ist.
Nach Angaben des Amtes für Statististik Berlin-Brandenburg wurden 2021 in Brandenburg fast 1,5 Millionen Schweine, fast 30.000 Rinder und mehr als 100 Pferde geschlachet. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Anzahl der Schlachtungen von Rindern halbiert, bei Pferden sogar geviertelt. Bei Schweinen ist sie dagegen leicht gestiegen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 15.06.2022, 16 Uhr