Fabrikbau in Grünheide - Steinbach erwartet komplette Tesla-Genehmigung noch in diesem Jahr

Do 10.09.20 | 21:59 Uhr
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Ein Elektrofahrzeug der Marke Tesla steht vor einem Rohbau auf der Baustelle der Tesla Gigafactory. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Die Tesla-Fabrik in Grünheide wächst rasend schnell, doch der US-Elektroauto-Hersteller baut auf eigenes Risiko. Denn noch fehlen entscheidende Genehmigungen. Brandenburgs Wirtschaftsminister ist aber zuversichtlich, dass diese schon bald vorliegen.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) erwartet, dass spätestens im Dezember die Tesla-Fabrik in Grünheide (Oder-Spree) vollständig genehmigt sein wird. Das sagte er am Rande einer Veranstaltung in Grünheide am Donnerstag dem rbb.

Auf der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Grünheide sagte Steinbach zudem zu, dass das Land Brandenburg die Planungskosten für den Bebauungsplan komplett übernimmt. Die Gemeinde Grünheide erstellt gerade einen neuen Bebauungsplan für das Fabrik-Gelände im Ortsteil Freienbrink. Dieser ist Voraussetzung für die endgültige Genehmigung des Werks, das derzeit mit vorläufigen Genehmigungen schon gebaut wird. Laut Steinbach bezahlt das Land nun insgesamt 800.000 Euro für die Planung und entlastet Grünheide damit um 300.000 Euro.

Einwendungen werden ab 23. September erörtert

Gegen die Tesla-Fabrik liegen 406 Einwendungen vor. Über sie werde nun debattiert, der erste Erörterungstermin ist für den 23. September in der Stadthalle Erkner angesetzt, teilte das Umweltministerium in Potsdam am Donnerstag mit.

Der Erörterungstermin bietet Kritikern die Möglichkeit, mit der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller ins Gespräch zu kommen. Das sehen die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die Verordnung über das Genehmigungsverfahren vor.

Kritik an Wasserverbrauch, Rodung und Umgang mit Tieren

Derzeit baut Tesla auf eigenes Risiko mit vorläufigen Genehmigungen. Eine erste bleibende Fassade an der Antriebsstrangproduktionshalle - nach Tesla-Angaben das Herzstück der Fabrik - ist bereits errichtet, die Pfähle für das Presswerk sind im Boden. Das zeigte das Unternehmen am Mittwoch bei einer gerführten Informationsfahrt über das Gelände.

Kritiker sehen unter anderem die öffentliche Versorgung mit Trinkwasser wegen der Ansiedlung in Gefahr, kritisieren aber auch die Rodung und den Umgang mit Tieren auf dem Gelände. Das Unternehmen will den Wasserverbrauch inzwischen senken. Tesla braucht nach eigenen Angaben 1,4 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr. "Das Wasser ist da, es muss nur hierher", sagte der Unternehmenssprecher. Das sei technisch lösbar.

Landesregierung rechnet mit bis zu 40.000 Tesla-Beschäftigten

Als größte Herausforderung sieht der US-Elektroautobauer die rasche Gewinnung von Arbeitskräften. Nach Einschätzung der Landesregierung könnten in dem Werk deutlich mehr Arbeitsplätze entstehen als bislang beziffert. "Perspektivisch könnte die Tesla-Fabrik in Grünheide – je nach Markthochlauf – bis zu 40.000 Mitarbeiter haben", sagte der brandenburgische Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagsausgabe).

In einem Gespräch mit Tesla-Chef Elon Musk vergangene Woche habe er noch einmal an die deutsche Mitbestimmung und Tarifverträge erinnert. "Das ist sicherlich nicht euphorisch aufgenommen worden. Aber wir erwarten, dass Tesla am Ende tariforientiert zahlen wird."

Sendung: Antenne Brandenburg, 10.09.2020

181 Kommentare

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  1. 181.

    Dann müssen Teilbereiche aus dem Naturschutz ausgeglieder werden. Arbeitsplätze im Osten gibt es nunmal nicht zum Nulltarif. Fördergelder in Milliarden Höhe haben wollen und überhaupt nichts dafür machen wollen. Das sind mir alles die Richtigen.

  2. 180.

    Die Ausgliederung erfolgte aber nicht speziell wegen Tesla, sondern allgemein weil in Freienbrink ein Industriegebiet ausgewiesen wurde - und dass entgegen Ihrem Wunschtraum rechtsgültig. Das ist damit nur ein weiteres Beispiel, dass entweder jahrelang geschlafen wurde oder es den Gegnern der Energiewende vor Tesla egal gewesen ist.

  3. 179.

    Warum man ihnen die Karten nicht aushändigt, wundert mich aber. Denn auch das ist in der VO geregelt.
    §2 Absatz 3:
    "Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland und Oder-Spree, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden."

    Aber im Endeffekt egal. Aus der Übersichtskarte und dem Geoportal lassen sich die Grenzen klar erkennen. Man kann sich sogar durch anklicken anzeigen lassen ob dort ein LSG ist oder nicht.
    Wenn natürlich ihre Argumentation darauf aufbaut, das dort eines ist obwohl man auf offiziellen Karten klar das Gegenteil erkennen kann, kann ich verstehen, dass sie davon abweichen.

  4. 178.

    Sie können im Geoportal auch auf die Karte klicken, dann werden ihnen weiterführende Informationen angezeigt. Liegt ein LSG vor, wird dies im rechten Infofenster angezeigt. Probieren sie das mal aus beim Grundstück von Tesla.

    Hier auch nochmal die der Link zur VO auf der offiziellen Plattform Brandenburgs:
    https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852
    Hier nochmal die Karte aus der VO mit hervorgehobener Außengrenze wie auch den Innengrenzen:
    https://abload.de/img/31-mggelsp-grenzen8nk6i.jpg
    Hier die Karte aus der VO von 2006 nur die Innengrenze am Teslagrundstück und dem GVZ hervorgehoben.
    https://abload.de/img/2006ahk9y.png

    Um mal §2 Absatz 1 Satz 2 der VO zu zitieren: "Es umfasst Flächen in folgenden Fluren"
    Flächen in! den Fluren, nicht die gesamten. Nirgends steht, das die gesamte Flur Nr. 9 Bestandteil des LSG geworden ist.
    Nach ihrer Logik, würde z.B. auch Grünheide und Erkner LSG sein, sin doch deren Flurstücke ebenfalls dort aufgelistet.

    1/2

  5. 177.

    Sicher liegt die Tesla Planungsfläche im Landschaftsschutzgebiet. 2006 wurde die gesamte Flur 9 ins LSG eingegliedert. Mir ist es trotz meiner bisherigen Bemühungen nicht gelungen, die verschiedenen Originalkarten zur LSG-VO und die dazu erstellten Begründungen einzusehen. Letztere werden mir bisher mit der Mitteilung verwehrt, dass sie als hausinterne Unterlagen der Öffentlichkeit nicht offen gelegt werden. Bei den Karten hält man auch mit einer hinter dem Berg. Es ist genau die, die bisher als Kopie nirgends im Umlauf zu finden ist.

  6. 176.

    Nachtrag noch dazu. Auch in der VO LSG Müggelspree..
    auf die sie sich beziehen, ist der Karte zu entnehmen, dass das Gebiet nicht teil des LSG ist.
    Die Darstellung selbst ist aber nicht sonderlich gut.

    Hier direkt die Karte aus der VO nur gedreht:
    https://abload.de/img/31-mggelsp-1m4koe.jpg

    Auch dort sind die Grenzen des LSG zu erkennen. Siehe die schwarze Linie rund um das Areal Tesla und GVZ.

  7. 175.

    Da liegen sie leider falsch. Ja, das Grundstück ist umgeben vom LSG aber das Grundstück selbst nicht, wie auch nicht das GVZ Freienbrink.

    https://www.geoportal-gruenheide.de/viewer.php

    Dort können sie sich Landschaftsschutzgebiete einblenden lassen.
    Dazu links im Menü auf Umweltdaten -> Schutzgebiete Brandenburg -> Landschaftsschutzgebiet
    Den Maßstab auf z.B. 1:15000
    Wenn alles richtig eingestellt ist, sieht das ungefähr so aus:

    https://abload.de/image.php?img=lsggrnheide5mkyy.png

    Der grün gepunktete Bereich ist LSG.
    Wie man deutlich sieht, ist Tesla und das GVZ nicht teil davon.
    Das selbe beim Geoportal Brandenburg:
    https://geoportal.brandenburg.de/geodaten/suche-nach-geodaten/w/map/doc/1711/

  8. 174.

    Woher wissen Sie, dass der Einsatzleitung diese Informationen vorenthalten werden? Aus der gleichen Quelle, die Sie über die Gültigkeit des B-Planes schon vor Monden fehlinformiert hatte? War das damals nicht Ihr Bauchgefühl, weil Sie die Energiewende kategorisch ablehnen?

    Bei der langen Liste an angeblichen Verfehlungen wundert es mich immer wieder, dass Sie niemanden finden, der sich mit Ihnen zusammentun möchte, um gegen die Fabrik vorzugehen.

  9. 173.

    Herr Robert ich brauche nicht in die Tiefe zu gehen, um diese beiden Fragen zu beantworten. Wenn der erste B-Plan gültig wäre, brauchte man sich nicht der Mühe unterziehen, für 800.000 Euro einen neuen B-Plan zu erstellen. Der neue B-Plan ist laut VO für LSG Müggelspree-Löcknitzer Wald-und Seengebiet nicht genehmigungsfähig. Laut-VO von 2006 liegt das Planungsgebiet voll im LSG, wo die Verbote laut § 4 gelten. Laut Änderung der VO von 2014 werden die Verbote für gültige B-Pläne zwar aufgehoben, doch dieser Zusatz gilt nur für B-Pläne, die vor 2006 beschlossen wurden. Wenn nun erst für dieses Jahr im November der neue B-Plan beschlossen werden soll, dann kolludiert dieses Vorhaben mit den LSG-Bestimmungen. Das bedeutet übrigens auch, dass der neue B-Plan-Entwurf reif für die Papiertonne ist. Jetzt sollte man sich nur noch bemühen, die Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die 800.000 Euro auf diesem Weg veruntreut haben.

  10. 172.

    1 u. 2. Warum ist der alte B-Plan ungültig? Wieso ist der neue nicht genehmigungsfähig? Das Grundstück Teslas ist nicht Teil des LSG somit gilt die VO LSG dort nicht
    3. Laut LWaldG §8 Darf Wald in andere Nutzungsarten umgewandelt werden(mehrere Möglichkeiten). Ein entsprechender Ausgleich hat zu erfolgen
    4. Ja, die sehe ich in teilen auch. Allerdings kann gem. §52 Absatz 1 Satz 2 WHG eine Befreiung von den Verboten erteilt werden. Ob die vorliegt, weiß ich natürlich nicht
    5. Sie meinen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, WRRL? Gegen diese kann man nicht verstoßen -> Dafür ist das WHG zuständig. Für das Verschlechterungsgebot sind auch im WHG Ausnahmen vorgesehen
    6. Kann ich nicht nachvollziehen, trifft sicher zu. Aber Verstöße dagegen werden nicht damit geahndet Brauprojekte zu stoppen. Sondern mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen
    7. Unter Bau BG finde ich nichts
    8. Die UVP gibt es, immer noch abrufbar. Sie akzeptieren diese nur nicht
    9. Bezug zu Tesla nicht gegeben

  11. 171.

    Mein Beitrag ist scheinbar nicht durchgegangen. Nochmal kurz zusammengefasst.
    Was sie zitieren bezieht sich auf die Zielvorgaben der EEG 2017. Der Text dazu wurde, steht rechts daneben, 18.10.2016 verfasst.
    Die 35% des statistischen Bundesamt beziehen sich auf 2018.

    Hier nochmal von 1990 bis 2019 der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland (Seite 5/49)(Stand: Februar 2020)
    https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/zeitreihen-zur-entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-deutschland-1990-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=26

    Ergebnis ist=2019 haben wir 42,1% Anteil erneuerbarer Energie im Bruttostromverbauch
    In Brandenburg sind es übrigens 72% am Bruttostromverbauch. Einer der Gründe für Tesla nach Brandenburg zu gehen.

  12. 170.

    Tut mir Leid Herr Robert, leider gelingt es mir nicht auf ihre Anfrage zu antworten. Mein diesbezüglicher Kommentar wird nicht freigeschaltet.

  13. 169.

    Auf ihren Wunsch Herr Robert einige Gesetzesverstöße aufgelistet:
    1. der alte ungültige B-Plan, der durch neuen ersetzt werden soll, der jedoch laut VO LSG auch nicht genehmigungsfähig ist
    2. Laut VO LSG §4 ist die geplante Veränderung der Landschaft nicht zulässig.
    3. Nach Brandenburger Waldgesetzgebung ist solch ein Waldeingriff verboten, obere Forstbeamte erteilen trotzdem ihr OK, untere Forstbeamten ist es verboten, sich mir gegenüber dazu zu äußern
    4. Wasserschutzverordnung Erkner Hohenbinder Straße, mehr als 20 Verstöße wurden von mir gemeldet, ohne dass Reaktion erfolgte
    5. EU- und BRD-WRLL, Verstoß gegen Verschlechterungsverbot von Grundwasserkörpern erfolgt jetzt und Fortsetzung im Produktionsprozess
    6. BNatSchG vom 29.07.2009 und BraNatSchAG vom 21.01.2013, u.a. wurden streng geschützte Tiere getötet
    7. Bau BG, mangelhafte Antragsunterlagen, u.a. fehlende Baugrunduntersuchung
    8. BImSchG, fehlende UVP, unzulässiger Baubeginn
    9. Klimaschutzgesetz 12.12.2019 u.v.m.

  14. 168.

    Wieder so eine unsachliche, menschenverachtende Bemerkung von ihnen Herr Neumann. Natürlich braucht der Feuerwehrmann nicht vor dem Einsatz in die desaströsen Tesla-Unterlagen schauen, dort findet er nämlich nichts. Der Einsatzleitung dürfen aber solche wichtigen Informationen nicht vorenthalten werden, um das Risiko der Rettungskräfte zu mindern. Wenn Tesla nicht bereit, sich diesbezüglich zu outen, dann soll der Konzern meinetwegen weiter diese Geheimniskrämerei betreiben aber sich dann gefälligst vom Acker (Lieblingswort von ihnen Herr Neumann scheren. Fragen sie bei Herrn Musk an, ob er bereit ist als erster ins Feuer zu springen.

  15. 167.

    Sie meinen das Diagramm auf der von mir verlinkten Seite?
    Haben sie auch mal auf den Text unter dem Diagramm geguckt?: "Bruttostromerzeugung in Deutschland 2017 in TWh; vorläufige Angaben, z.T. geschätzt; ** regenerativer Anteil; Stand: Februar 2018"
    Der tatsächlichen Stand hatte ich ihnen bereits zitiert, der ganz oben im Artikel steht.

    Und betreffend der Wert beim statistischen Bundesamt. Wenn man dort auf die 35% klickt kommt folgendes:
    "Bruttostromerzeugung in Deutschland für 2016 bis 2018"
    Und dort in der Tabelle steht, dass 2018 der Anteil bei 35% lag.

    Um mal alle Zahlen zusammenzutragen.
    BMVI 2019: 42% (Bruttostromverbrauch)
    Umweltbundesamt 2019: 42,1% (Bruttostromverbrauch)
    Bundesnetzagentur 2019%: 47% (erzeugten Stroms an der Netzlast)
    statistisches Bundesamt 2018!: 35% (Bruttostromverbrauch)(1: Vorläufige Angaben)


  16. 166.

    Ihre Üblichen, widerkehrenden Horrophantasien. Wollen Sie uns glaubhaft machen, dass die Feuerwehr auf dem Weg zum Einsatz in den Antragsunterlagen nach BImSchG blättert? Sie kennen die Gesetze offensichtlich nicht, sonst wüssten Sie, dass Geschäftsgeheimnisse laut BImSchG zulässig sind. Dabei hatten Sie lange Zeit gehabt, das zu recherchieren, da Ihnen das schon bei der ersten Auslage die Gesetzeslage unbekannt gewesen ist.

  17. 165.

    Wir haben einen Opel Corsa - e Edition, Jahreswagen. Ich nutze ihn hauptsächlich beruflich. Urlaub mit drei kleineren Kindern im Auto, ist keine Freude. Wir haben fussläufig einen Bahnhof in der Nähe und unsere Kinder fahren gerne mit der Bahn. Das Vogtland hat wenig Fernbahnhöfe und die dortige Bahnlinie ist sehr bequem. Ob wir noch mal ein Elektroauto kaufen werden, weiß ich nicht, noch haben wir eine Ladestation im Haus.

  18. 164.

    Okay, dann nehme ich das so hin. Tesla baut eine Autofabrik. Sowas hat es bis dato noch nie gegeben. Also weiß man nicht womit man rechnen muss.

    Sie schreiben zwar ständig, das gegen Gesetzte und Verordnungen verstoßen wurde, haben aber bisher noch nicht einen einzigen Paragraphen genannt. Wenn es so viele Verstöße gibt, sollte das doch wie aus der Kanone geschossen kommen.

    Sprich nennen sie das Gesetz/Verordnung und Paragraph und subsumieren sie die Tatbestände anhand des Sachverhalts. Da reicht auch ein Verstoß. Und wenn das subsumieren zu viel Zeit kostet, nennen sie nur die Rechtsnorm, § und den dazugehörigen Verstoß. Dann prüfe ich selbst. Das passt in eine Zeile. Die 1000 möglichen Zeichen werden dafür nicht benötigt.

    Eine Auflistung von Dingen die ihnen missfallen, stellen noch keinen Verstoß dar. Ich hoffe sie haben das wenigstens bei ihren Einwenden getan. So wäre das auch hier für alle Nachvollziehbarer und würden so mehr Gegenwind erzeugen.

  19. 163.

    Sie haben doch die richtige Seite angeklickt! Haben Sie denn die ganzen Artikel nicht zu Ende gelesen?
    Weiter unten stand: "Für eine Übergangszeit wird es in einigen Regionen zu Engpässen kommen". Das Diagramm zeigt 33,8 % erneuerbare Energien. "Der Anteil erneuerbaren Energien soll von derzeit rund 32%, auf 40 - 45% im Jahr 2025 und gemäß Koalitionsvertrag auf 65% im Jahr 2030 steigen".

    Das statistische Bundesamt geht von 35% aus.

    https://www.bmwi.deRedaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html

  20. 162.

    Herr Robert Edler, ich will nicht immer wieder aufzählen gegen wieviel Gesetze und Verordnungen Tesla schon beim Bau verstößt und später beim Betrieb verstoßen wird . Ich nenne nur eins. Das allein sollte schon ein Ausschlusskriterium sein. Das ganze gegenwärtige Baugelände wurde nicht erkundet. Der Kenntnisstand ist praktisch fast Null. Niemand weiß, wenn das Giga-Monster steht, und produziert wird, was im Untergrund passiert. Das ist so ähnlich, sie sollen im Winter über einen zugefrorenen See gehen und wissen nicht, ob das Eis sie trägt, ob die Eisdecke 1 cm, 5 cm oder 30 cm dick ist.
    Wir fällt noch etwas ein. Tesla verrät nicht alle Chemikalien, mit denen in Grünheide gepanscht wird und die teilweise extrem gefährlich und giftig sein sollen. Bei einem Unfall weiß keiner wie der Schaden bekämpft werden kann. Manche Chemikalien z.B. explodieren im Kontakt mit Wasser. Stellen sie sich vor sie sind der Feuerwehrmann. Ein Unding, was sich das Umweltamt von dieser Firma bieten lässt.

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