Internationaler Vergleich - Ist Tesla in Grünheide schnell oder chaotisch - oder beides?

Fr 22.01.21 | 15:03 Uhr
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Tesla Giga Factory Gruenheide (Quelle: imago-images/Jochen Eckel)
Bild: imago-images/Jochen Eckel

Verpasste Zahlungsfristen, geänderte Baupläne und ein gefeuerter Bauleiter: Agiert Tesla in Grünheide chaotisch oder hat der Hals-über-Kopf-Stil der Kalifornier Methode? Ein Blick zu anderen Tesla-Werken in den USA und China gibt Aufschluss. Von Philip Barnstorf

Eigentlich soll die Tesla-Fabrik in Grünheide (Oder-Spree) im Juli 2021 in Betrieb gehen. Aber der Weg dahin ist steinig: Als die Bagger schon rollten, änderte Tesla immer wieder seine Baupläne. Im September drehte ein Wasserversorger der Baustelle den Hahn zu, weil Tesla eine Rechnung nicht gezahlt hatte, und im Dezember versäumten die Kalifornier, 100 Millionen Euro Sicherheitsleistung rechtzeitig zu zahlen.

Läuft da etwas schief? Kann Tesla das vom Unternehmen selbst vorgegebene Tempo nicht mehr mithalten und stolpert gerade über die eigenen Füße? Oder ist das normal bei den Kaliforniern? Für eine Antwort lohnt ein Blick in die USA und nach China, wo der Marktführer in der E-Mobilität schon Werke gebaut hat.

"In den USA ist alles verhandlungsfähig"

In Chicago berät Klaus Thiedmann deutsche Firmen, die in den USA investieren wollen. Er kennt sich aus mit US-amerikanischen Genehmigungsverfahren, die auch Tesla mit seinen Fabriken in Kalifornien, Nevada und New York durchlaufen hat. "In den USA ist alles verhandlungsfähig. Das gilt auch für Beziehungen mit Behörden", sagt der Anwalt der Kanzlei Thiedmann & Edler.

Dementsprechend sähen sich die US-Genehmigungsbehörden mehr als ihre deutschen Kollegen als Marktteilnehmer, die zwischen den verschiedenen Bundesstaaten um Industrie-Arbeitsplätze konkurrieren. Mit relativ viel Ermessensspielraum ausgestattet, verhandelten sie mit Investoren um eine gemeinsame Lösung, so Thiedmann weiter. Dementsprechend verhielten sich die Investoren: "Firmen bieten in der ersten Runde oft etwas an, von dem sie wissen, dass es noch nicht adäquat ist und dass man da noch was tun muss." Das entspricht Teslas Verhalten hierzulande, als das Unternehmen zunächst nur recht grob gestrickte Fabrikpläne einreichte und sie später änderte und präzisierte.

Deutsche Genehmigung dauert

In Deutschland sind solche Genehmigungsverfahren aber nicht üblich. Hier agiert das Landesumweltamt (LfU) normalerweise weniger als Verhandler, sondern stellt vor allem einfach sicher, dass die gesetzlichen Standards eingehalten werden. Teslas viele Planänderungen haben schon dazu geführt, dass die Fabrikpläne ein zweites Mal öffentlich ausgelegt werden mussten. Das LfU schließt auch eine dritte Auslegung nicht aus und die endgültige Genehmigung, die ursprünglich im Sommer 2020 erwartet wurde, ist bis heute nicht erteilt - was allerdings auch an Corona und den vielen Einwendungen aus der Bevölkerung liegt.

Bau in Rekordzeit in Shanghai

Und wie sieht es im chinesischen Shanghai aus, wo Tesla 2019 eine Fabrik eröffnet hat, die ungefähr so groß ist wie die in Grünheide geplante? "Hier in China tendiert man dazu, erstmal zu machen und dann zu sehen, was rauskommt, und gegebenenfalls nachzujustieren", sagt Rainer Burkardt, Berater für deutsche Investoren in Shanghai. Teslas Holterdipolter-Ansatz ist also auch dort nicht so ungewöhnlich wie in Deutschland. Und im fernen Osten läuft es bisher gut für Tesla. Nach nur 15 Monaten Bauzeit liefen 2019 die ersten Teslas vom Band. "Kein vergleichbares Projekt in Shanghai ist jemals schneller genehmigt und gebaut worden. Das war Rekord", sagt Wirtschaftsanwalt Burkardt.

China unterstützt Tesla - mit klarem Kalkül

Aber ohne die Unterstützung der Behörden hätte das nicht geklappt. Ein Beispiel: In China gibt es offiziell keinen privaten Landbesitz, weil alles Land "dem Volk" gehört. Stattdessen vergibt die Regierung temporäre Landnutzungsrechte an Investoren. Dafür brauchen die Behörden normalerweise ungefähr sechs Monate. "Bei Tesla waren das fünf Tage, wenn man den lokalen Medien glauben darf", berichtet Anwalt Burkardt von der Kanzlei Burkardt und Partner. Dahinter steht seiner Einschätzung nach ein eindeutiges Kalkül: "China hat sich ganz klar auf die Agenda gesetzt, Autos nach Europa beziehungsweise in die Welt zu exportieren", so Burkardt weiter. Tatsächlich hat Tesla schon 2020 mehr als 3.000 Modell 3 aus China nach Europa ausgeliefert.

Sonderbehandlung durch die Behörden?

Auch in Deutschland setzt Tesla offenbar darauf, dass die Behörden sich für eine erfolgreiche Ansiedlung ins Zeug legen. Und an einigen Stellen scheint die Rechnung aufzugehen: Noch nie vorher hat das Brandenburger Landesumweltamt einem Investor für ein Projekt so viele vorzeitige Zulassungen erteilt. Das Amt betonte dazu auf Nachfrage, dass die Tesla-Investition auch besonders groß sei. Außerdem ungewöhnlich: Als Tesla 100 MIllionen Euro Sicherheitspfand nicht rechtzeitig im Dezember zahlen konnte, gewährte zunächst das Landesumweltamt eine Extrafrist bis Anfang Januar. Das Land hat sie dann noch einmal verlängert. Das Landesumweltamt bestreitet auf Nachfrage nicht, dass das ein ungewöhnlicher Vorgang ist, und verweist abermals auf die schiere Größe der Investition.

Schnell aber gesetzeskonform

Aber während Tesla anscheinend auch hier auf kräftige Unterstützung der Behörden rechnen kann, stößt das Unternehmen auch an Grenzen: Das Landesumweltamt lässt sich den eventuellen Rückbau der vorzeitig zugelassenen Gebäude mit 100 Millionen Euro von Tesla absichern. Auch bei der endgültigen Genehmigung scheint sich das Amt gerade nach dem langwierigen Erörterungstermin im September die Zeit zu nehmen, die es braucht, um alle Anträge zu berücksichtigen. Gerade erst haben die Beamten ein mehr als 1.000 Seiten umfassendes Protokoll der achttägigen Diskussion fertiggestellt. Wichtig dabei: Es gibt keine eindeutigen Hinweise, dass die Behörden für Tesla Gesetze brechen können. Das zeigt etwa der teilweise Rodungsstopp durch das Berliner Oberverwaltungsgericht.

Fremdelt Tesla mit deutschen Beamten?

Aus den USA kennt Tesla also Behörden, die sich flexibel auch auf grobe Vorschläge einlassen, um dann Genaueres zu verhandeln. In China hat Tesla Beamte erlebt, die Genehmigungen viel schneller als gewöhnlich erteilen, mutmaßlich weil die Regierung große wirtschaftliche Hoffnungen auf das Projekt setzt. Deutsche Behörden erwarten dagegen eher einen fertigen Plan der Fabrik zur Genehmigung. Auch räumen sie Tesla zwar eine Sonderbehandlung ein - schon allein wegen der in Brandenburg einmaligen Größe des Projekts - können aber Verfahrensabläufe nicht so beschleunigen wie ihre chinesischen Kollegen. Tesla, das sich zu dem Thema auf Nachfrage bisher nicht geäußert hat, trifft in Brandenburg also auf Behörden, die das Unternehmen so noch nicht kennt. Da ist es wenig überraschend, dass es im Genehmigungsverfahren manchmal etwas drunter und drüber zu gehen scheint.

Sendung: Antenne Brandenburg, 22.01.2021, 14:10 Uhr.

54 Kommentare

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  1. 54.

    Die Bürgerbeteilubg in einem solchen Verfahren ist keine demokratische Abstimmung. Die Öffentlichkeit wird hier beteiligt, um analog zu anderen verfahrensbeteilgte Behörden etc. Stellungnahmen abzugeben, das das LfU bei der Erstellung der Genehmigung würdigt.

    Dass Ihnen die Rechtsgrundlage dafür nicht gefällt, leuchtet ein, da Ihnen das Ergebnis mißfällt. Würden sie sich aber der Realität beugen, wenn es eine Volksabstimmung geben würde? Ich habe meine Zweifel. Sie würden wie hier mit hanebüchenen Behauptungen ebenso den Trump geben.

  2. 53.

    Was ich normal finde spielt keine Rolle. Auch ihre Ansicht, das die Ordner für gut befunden werden müssen, ist nicht relevant. Die Unterlagen müssen vorliegen, nicht geprüft sein. So schreibt es das MLUK. Wobei ich es tatsächlich kein Akt finde 5 Ordner grob auf Vollzähligkeit zu sichten. Das abarbeiten des Inhaltes dauert dann doch wesentlich länger. Trotz des gewaltigen Einflusses auf allen Ebenen, ist schon ein Jahr seit Beginn der Prüfung vergangen.

  3. 52.

    Sie irren mal wieder, wenn sie glauben, dass das LfU die Unterlagen vor Weitereichung an andere Verfahrensbeteilgte - einer davon ist die Öffentlichkeit- intensiv durcharbeiten muss. Die anderen geben Stellungnahmen ab, das LfU wertet die parellel aus und erstellt erst dann den Gehmigungsbescheid und ggf. wie hier nach dem Eingang der ersten Stellungnahmen eine Genehmigungsprognose.
    Die Frist zu Veröffentlichung beträgt übrigens ab Antragstellung drei Wochen. Das wäre hier also der 10.01. statt der 06.01. gewesen, da der Antrag zusammen mit dem Rodungsantrag am 20.12. eingereicht worden ist.

  4. 51.

    Herr Robert, es stimmt, es wurden während der Erörterungsveranstaltung mehrere Anträge gestellt, die auch alle begründet wurden.
    Ein Antrag, ziemlich zu Beginn, wurde soweit ich mich zurückerinnern kann, damit begründet, dass die Leitung der Veranstaltung durch Vertreter des LfU erfolgt und die nur die Flucht nach vorn vorantreiben kann, ohne dafür verantwortlich gemacht, was sie in Freienbrink bis zum 23.09.2020 alles zugelassen haben. Im Gegensatz zu unserem Wirtschaftsminister genießen die Angestellten soweit ich weiß keine Immunität. Ich erinnere mich zum Beispiel in einem Schreiben des LfU gelesen zu haben, dass die Leitung der Erörterung durch eine unabhängige Firma erfolgen sollte. Leider ist dieses Schreiben im Wust der mittlerweile angefallenen Unterlagen nicht mehr auffindbar.

  5. 50.

    Herr Neumann, es stimmt die Hürden einen Befangenheitsantrag durchzusetzen sind hoch, ganz besonders hoch, wenn der Beisitzer sich zurückziehen kann, um frische Luft zu schnappen, um nach einiger Zeit zurückzukommen, um seinen Vorgesetzten zu entlasten. Wenn der Antrag von einem entschieden werden muss, dann bestimmt nicht von dem des Beschuldigten und ganz bestimmt nicht auf heimliche Weise. Es sollte ein Leichtes sein mittels Videoleitung diesen zuzuschalten.

  6. 49.

    Ein Richter mit Bezug zur Region wie sie uhnbgerne hätten, würde eher für Befangen erklärt werden als einer, der nur die Gesetze als Maßstab nimmt.

  7. 48.

    Herr Robert, jetzt noch einmal im Ernst: Sie finden es normal, dass am 5. Tag nach Eingang der Antragsunterlagen solch eines großen Projektes diese reif waren, ausgelegt zu werden. Dazwischen gab es nur einen regulären Arbeitstag und zwar Mittwoch den 30.12.2019. Fragen sie doch bitte mal nach, wer vom LfU alles an diesem Tag gearbeitet hat. Danach kam Freitag der 31.12.2019 (Silvester), gefolgt von Samstag am 01.01.2020 (Neujahr - Feiertag) und Sonntag, den 02.01.2020 an dem laut Kirche auch nicht gearbeitet werden soll und doch die Bekanntmachung erfolgte. Den Typen möchte ich gerne kennenlernen, der in diesem Zeitraum den Inhalt der 5 Aktenordner inhaliert, für gut befunden und anschließend veröffentlicht hat.

  8. 47.

    Das LfU ist in der Hinsicht allerdings auch schon Erfahrung, weil Grüne Liga und DUH ähnliches schon mal versucht hatten. Die rechtlichen Hürden für eine Befangenheit sind hoch, auch wenn so mancher das Recht zu seine Gunsten gebeugt sehen würde und andernfalls das von der Gegenseite behauptet.

  9. 46.

    Zig mal den Antrag stellen belegt die Befangenheit? Und ich dachte man müsse dafür auch Beweise liefern. Das hat mich jetzt so so sehr davon überzeugt, dass man auch Richtern nicht trauen darf.
    Wenn ich das nächste mal in einer Verhandlung sitze, stelle ich einfach zig Anträge bis alle genervt aufgeben und nach meiner Pfeife tanzen.
    Der erste Antrag wurde ja schon 40 Minuten nach Beginn der Erörterung gestellt. Da wurde noch nichtmal über das eigentliche Thema gesprochen. Wer so an diese Thema ran geht, scheint nicht ein Interesse an einer sachdienlichen Diskussion zu haben. Das grundsätzliche Ziel solch einer Erörterung ist auch nicht das verhindern, sondern der Austausch.

  10. 45.

    Wenn die Brandenburger Landesregierung uneingeschränkt hinter dem Projekt Tesla steht, der Bundes-Wirtschaftsminister der Meinung ist, dass dem Herrn Musk der rote Teppich auszurollen ist, die Kanzlerin am letzten Tag der Erörterung unmissverständlich die Tesla-Ansiedlung als Vorbild für andere Bauprojekte lobt und damit indirekt die Veranstaltung zur Erörterung stoppt, darf man davon ausgehen, dass die Richter*innen in ihrem Urteilsvermögen zumindest gebunden (um nicht befangen zu sagen) sind.
    Auf einer Art ist es sogar verständlich, dass sich Richter*innen, welche möglicherweise noch nicht einmal einen Bezug zu unserer Region haben, sich nicht komplett gegen die Wirtschaft und die Bundesregierung stellen und in diesem Fall zu Gunsten des Angeklagten urteilen. Job und Karriere bleiben gesichert, zudem wird Stress erspart.
    Es wird geradewegs so getan als gäbe es keine anderen Alternativen.
    Doch, diese hätte es mit einer demokratischen Bürgerbeteiligung geben können

  11. 44.

    Ich hatte Ihnen schon damals geschrieben, dass Ihre Verzweiflung gross sein muss. Da ich die Erfolgsaussichten aus der bekannte Rechtslage und den dünnen bzw. längst widerlegten Behauptungen, die sie bisher vorgetragen haben. für sehr gering einschätze, hebe ich mein Geld lieber für etwas sinnvollere auf. Da es aber doch so viele in Grünheide geben soll, die wie sie die Fabrik verhindern wollen, können sie doch dort den Hut kreisen lassen. Der RBB stellt bestimmt gerne den Kontakt zu nogfvier, dem Rüdersdorfer und Gerhard her. Oder haben sie das auch schon versucht und es kam nur ein bißchen Hartgeld zusammen?

  12. 43.

    Die Rodung hatte im Februar vor Gericht bestand. Die Unterlagen waren also für die Zulassung zur Rodung in einem Zustand, die Richter daran nichts auszusetzen hatten. Die Richter hätten ja schlecht ein Urteil mit noch nicht existenten Unterlagen fällen können. Stattdessen nehmen sie tatsächlich das was den aktuellsten stand hat. Geurteilt wird ja auch nur über das was angeklagt ist. Wenn also keiner kommt, wird auch nichts passieren.

    Die vorzeitigen Zulassungen die sie so sehr kritisieren, hat nicht Tesla sich selbst gegeben. Die Umweltverbände hatten dies ebenfalls beklagt. Nach der ersten und auch nach zweiten Auslegung. Beide male sind sie damit vor dem OVG Berlin/Brandenburg gescheitert.

  13. 42.

    Appropos Befangenheitsantrag, wie so etwas abläuft, das konnte man während der Erörterung am 23.09.2020 in der Stadthalle von Erkner live erleben. Dort wurden mehrere solche Anträge gegen den Leiter der Veranstaltung erhoben. Die Veranstaltung wurde unterbrochen (nicht immer) der Beisitzer verschwand für eine Weile und nach Rückkehr in die Halle verkündete er, dass er mit der LfU-Anwältin in Frankfurt telefoniert hat und die gemeint hat, dass keine Befangenheit vorliegt. Dieses Spiel wiederholte sich mehrmals. Ein Einwender durfte den Telefonierer nicht begleiten. Ein Schelm, wer Böses bei solchem Handlungsablauf denkt.

  14. 40.

    "Warum überhaupt noch über die alten Unterlagen diskutieren wird. Die zuletzt ausgelegten sind relevant. Wenn es nochmal zu einer Auslegung kommt, sind diese relevant." Herr Robert das sind ihre Worte.

    Genau das ist die Taktik, die hier betrieben wird. Einfach vergessen was geschehen ist. Zum Zeitpunkt der aktuellen Auslage gab es keinen Wald mehr, warum sollen wir darüber noch diskutieren. An Fledermäuse oder anderes Getier war auch nicht zu sehen, unsere Leute haben da gute Arbeit geleistet, An irgendwelche Boden, die das Grundwasser schützen, davon reden nur irgendwelche Spinner. Das das Grundwasser zum Zeitpunkt der Zweitauslage der Bauunterlagen schon geschädigt ist, dafür lassen wir uns freistellen. Die Anwälte werden wahrscheinlich erst nach der dritten Auslage der Unterlagen eingeschaltet, Dann werden weitere Befreiungen von angerichteten Schäden erforderlich. Außerdem kann man dann auch Entschädigung für die aufgezwungene 1. und 2. Unterlagenanfertigung einfordern.

  15. 39.

    Dieser „Unsinn“ wann und was öffentlich bekannt gegeben wird und die Auslegung erfolgt steht so auf der Seite des MLUK.

    Wenn man glaubt, das der/die Richter befangen sind, stellt man einen Antrag auf Befangenheit. Die Umweltverbände haben scheinbar nicht den Eindruck gehabt. Aber warum jetzt jemand ohne Verdacht beweisen muss , das er nicht befangen ist? Irgendwie gilt dann in der BRD doch die Unschuldsvermutung und Schuld muss bewiesen werden.

    Von daher bleibt es weiterhin dabei. Die Umweltverbände haben schon, wenn auch nur mit Teilerfolg, den Klageweg bestritten. Die Verfahrenskosten waren nicht astronomisch. Wenn es also unumstößliche Beweise gibt, das nicht genehmigt werden kann, dann sei es so. Aber dann muss man auch aktiv werden, wenn es die Genehmigungsbehörde nicht selbst vorher findet und dann ablehnt.
    Jetzt können sie mir wieder irgendwas vorwerfen. Bringt sie aber nicht weiter ihr Ziel zu erreichen. Ihre Meinung respektiere ich trotzdem.

  16. 38.

    Ihre Verschwörungstheorie ist so alt wie mein Hinweis. Dabei können Sie durchaus als Privatperson klagen. Das haben einige z.B. rund un den Ausbau des Flughafens Schönefeld getan. Nächste Ausrede bitte!

  17. 37.

    Herr Robert meine Frage: Warum müssen die Gerichte nicht nachweisen, dass sie unbeeinflusst ein Urteil fällen. Meines Erachtens gehört das zur Urteilsbegründung.

  18. 36.

    Herr Robert meine Frage: Warum müssen die Gerichte nicht nachweisen, dass sie unbeeinflusst ein Urteil fällen. Meines Erachtens gehört das zur Urteilsbegründung.

  19. 35.

    Herr Neumann, ihre Platte hat einen Sprung, sie wissen ganz genau, dass ich als Einzelperson nicht klagen kann. Das wissen die Großkopfenden auch. Durch Vereine und Verbände, die sie gegenwärtig noch an der langen Leine führen müssen, droht ihnen manchmal noch ein bisschen Ärger. Ihnen notfalls den Geldhahn abzusperren funktioniert nicht zuverlässig. Nachdem ihnen gelungen ist, die Bürger zu entmündigen, indem sie dem BImSchG §8 das kleine "a" hinzugefügt haben und das Investitionsbeschleunigungsgesetz in Kraft gesetzt haben kündigen sie jetzt an die Klagebefugnisse der Verbände und Vereine zu beschneiden. Das nennt man dann Demokratie.
    Übrigens wie ich ihnen schon mehrmals gesagt hatte, auch wenn ich klagen dürfte, fehlt mir das dafür nötige Kleingeld und sie sind leider nicht bereit, mir auszuhelfen. Also lassen sie es, ihren unsinnigen Vorschlag zu wiederholen, weil ihnen keine vernünftigen Argumente einfallen.

  20. 34.

    Herr Robert, hören Sie bitte auf solchen Unsinn zu schwätzen. Nach ihren Ausführungen hätten die Behörden demnach auch Filmplakate, Kochrezepte oder gar Material, was sogar auf einer Indexliste steht, auslegen dürfen. Am 12.02.2020 fühlte man sich aber in der Lage zu beurteilen, dass das Vorhaben gute Aussichten hat, genehmigt zu werden. Von daher taten die LfU-Leute ja auch Recht, denn unsere Landesführung drückt dieses Projekt gegen jedwede Widerstände durch, egal was dabei zu Grunde geht. Sie interessiert überhaupt nicht, was sie alles zerstören. Vernünftige Argumente, die gegen die Errichtung des Industriemonsters sprechen, prallen an ihnen ab. Ist es Inkompetenz, Skrupellosigkeit, mangelndes Verantwortungsbewusstsein. Keine Ahnung, ich denke oft kopfschüttelnd an ein Treffen mit unserem Umweltminister und 2 seiner Mitarbeiter Ende Juni 2020 zurück. Ein sogenannter Wassersachverständige bekannte damals, seine Unwissenheit bezüglich der bestehenden Salzwassergefahr in Freienbrink.

  21. 33.

    Solche Behauptungen sollte man natürlich belegen können. Denn die Behauptung, das die Gerichte nicht frei sind in ihrer Entscheidung ist schon eine recht gewaltige Anschuldigung. Aber wenn sie das behaupten möchten, bitte. Dann spielt es aber eh keine Rolle wer welche Entscheidung trifft. Solang es nicht ihrer Meinung entspricht, schenken sie dem scheinbar keinen Glauben.

  22. 32.

    Und wenn ich jetzt behaupte, dass auch das OVG nicht frei von einer politischen Einflussnahme ist, schließt sich der Kreis.

  23. 30.

    "...Wie wohl der öffentliche Aufschrei ausfallen würde, wenn die Behörde schon nen Jahr mit der Genehmigung verbracht hat und festgestellt, alles in Ordnung/kann genehmigt werden und erst dann die Öffentlichkeit darüber informiert/beteiligt. ..."
    Dann ist es viel besser mit Waldrodung, Pfahlgründung, Rohbau und Innenausbau zunächst vollendete Tatsachen zu schaffen, um dann einen Eiertanz für eine umweltrechtliche Genehmigung aufzuführen?
    Wohl nicht!

  24. 29.

    Die Ausführungen kommen mir bekannt vor, haben sie die doch schon vor Monaten ähnlich vorgetragen. Dabei hatte ich Ihnen schon damals den Hinweis, dass Sie doch den Umweltverbänden zuarbeiten könnten, wenn Sie schon selber nicht klagen wollen. Wie ich dem OVG-Beschluss entnehmen konnte, haben sie das versäumt und beschränken sich wohlwollend auf die Kommentarfunktion des RBB. Oder wurden sie Verdacht anstelle erhört. Stöbern Sie dazu auch in den alten Antworten auf Ihre wiederkehrenden Behauptungen wie z.B. den vor Ort im Industriegebiet durchgeführten Untersuchungen. Dass es davon sogar Fotos in den sozialen Medien gibt, hatte ihnen ebenfalls schon vor Monaten auf den Weg gegeben.

  25. 28.

    Die Prüfung der Unterlagen passiert parallel zu der Auslegung.
    Wenn der Genehmigungsbehörde alle Unterlagen zu einem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegen wird das der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Wenn also der Antragsteller alles was er hat eingereicht hat, wird bekanntgegeben und ausgelegt. Ob sie dann auch den Ansprüchen genügen wird ja in der Prüfung u.a auch durch die Öffentlichkeit festgestellt.
    Wie wohl der öffentliche Aufschrei ausfallen würde, wenn die Behörde schon nen Jahr mit der Genehmigung verbracht hat und festgestellt, alles in Ordnung/kann genehmigt werden und erst dann die Öffentlichkeit darüber informiert/beteiligt.

    Warum überhaupt noch über die alten Unterlagen diskutieren wird. Die zuletzt ausgelegten sind relevant. Wenn es nochmal zu einer Auslegung kommt, sind diese relevant.

  26. 27.

    Herr Neumann, in Fortsetzung meines letzten Kommentars ist noch zu bemerken, dass die Qualität der ein halbes Jahr später ausgelegten Antragsunterlagen nicht besser ist. Die Papiermenge hatte sich inzwischen mehr als vervierfacht. Zumindest denke ich die Qualität der Unterlagen, die den Bauuntergrund betreffen, einschätzen zu können. Es handelt sich um reine Gefälligkeitsmachwerke. Auf an die 400 Seiten werden zwar geologische und hydrogeologische Aussagen getätigt, doch die beruhen fast alle auf Untersuchungsergebnisse aus der Umgebung. Die Lagerungsverhältnisse und die Wassersituation im Untergrund des Baugeländes selbst sind wegen fehlender Aufschlüsse nahezu unbekannt. Die Beschreibungen sind reine Fantasieprodukte zumal die Angaben zu den Fließverhältnissen auf überalterte Wasserstandsbeobachtungen von 2011 und den 80-ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts beruhen. Das Vorhandensein tieferer Grundwasserleiter und deren Gefährdungsgrad verschweigt man sicherheitshalber.

  27. 26.

    Der Anscheinsbeweis spricht eher wieder einmal wie gewöhnlich gegen Sie.

    Warum haben Sie mit Ihrer "Expertise" nicht die Umweltverbände beraten, die Monate später gegen den Zulassungsbescheid zur ersten Rodung geklagt hatten? Denen ist Ihr behaupteten Mißstand nämlich nicht aufgefallen.

  28. 25.

    "Vielleicht können Sie dann ja erklären warum es trotz des auch von Ihnen immer wieder angeführten politischen Druckes immer noch keinen Genehmigungsbescheid..."
    Es lässt sich doch hervorragend nach § 8a BImSchG bauen, welcher hier erstmalig so exzessiv angewendet wird.
    Voraussichtlich wird es den endgültigen Genehmigungsbescheid erst geben, wenn im Schwarzbau schon die ersten Mitarbeiter für ihren Messias schuften dürfen.
    Das hat für den Vorhabensträger den Vorteil, dass Umweltschützer zwar gegen eine unrechtmäßig errichtete Fabrik im Landschaftsschutzgebiet klagen können, diese aber mit den Erhalt von Arbeitsplätzen - und seien es noch so wenige -
    begründet wird.
    Sie sehen, wir werden hier nach Strich und Faden vera....t, auch Sie!

  29. 24.

    Herr Neumann ich werde für Frau Müller antworten, warum Teslas Unterlagen nicht ausgelegt hätten werden dürfen. Am 29.12.2019 vormittags sind die Antragsunterlagen beim LfU eingegangen. Schon 5 Tage später wurden sie bekanntgemacht. Dazwischen lag Sylvester und Neujahr ein Samstag und der Sonntag der Bekanntmachung. Wer soll in diesem Zeitraum die Unterlagen geprüft haben, das frage ich mich. Bestimmt antworten Sie Herr Neumann damit, dass unsere Beamten pflichtbewusst, schnell und allwissend sind und deshalb dazu in der Lage waren. Ich behaupte, dass niemand die Unterlagen sich angesehen hat, ansonsten hätte man das Papier, das in den 5 Aktenordner verstaut war, sofort der Papiertonne übergeben müssen, damit es recycelt werden kann. Der Inhalt entsprach inhaltlich nicht Ansatzweise den Ansprüchen, die an Bauunterlagen für solch ein Vorhaben erforderlich sind.

  30. 23.

    Vielleicht können Sie dann ja erklären warum es trotz des auch von Ihnen immer wieder angeführten politischen Druckes immer noch keinen Genehmigungsbescheid gibt und Umweltminister Vogel den von ihm erwarteten Termin dafür mehrmals nach hinten hatte korrigieren musste.

    "Die Einwohner in und um Grünheide" klingt nach sehr vielen, demonstriert haben aber immer nur sehr wenige.

  31. 22.

    In dem Verfahren wäre aber nicht Tesla der Gegner sondern das LFU. Und die bereits erfolgten Klagen beweisen das Gegenteil von ihrer Behauptung. In Unsummen mussten sich die Umweltverbände nicht stürzen.

  32. 21.

    Haben Sie denn noch nicht gemerkt, dass ein bedingungsloser politischer (und wirtschaftlicher sowieso) Wille hinter dieser Ansiedlung steckt?
    Das erklärt doch schon einiges.
    Für die Verwirklichung der Tesla-Ansiedlung gibt es selbstverständlich eine politische Einflussnahme, womit dann auch die Frage geklärt ist, warum es die (in Ihren Augen) "abtrünnigen" Umweltschützer besonders schwer haben sich gegen dieses "Prestige"-Projekt zu stellen.
    Die sogenannten "Abtrünnigen" sind in der Regel die Einwohner in und um Grünheide und gleichzeitig von der hemmungslosen Tesla-Ansiedlung mit all ihren negativen Begleiterscheinungen am stärksten betroffen.

  33. 20.

    Es ist völlig egal, gegen welches Vergehen man klagen würde, es ist zum scheitern verurteilt, da es keine Waffengleichheit gibt.

    Wenn man es nicht einmal schafft, einen Angehörigen aus einem Pflegeheim zu bekommen, der sich dort, gegen seinen Willen aufhält, obwohl das Recht auf Ihrer Seite ist, welche Aussichten haben Sie dann, gegen einen Konzern , der etwa sechs bis sieben Nullen mehr Eigenkapital hat, als Sie? Jede neue Aufnahme des Verfahrens, müssen Sie bezahlen. Eine wirtschaftliche Schädigung des Konzerns ist effektiver und für diese sorgt er bereits selbst.

  34. 19.

    "...Deshalb freue ich mich schon auf den finalen Gerichtsprozess, wo die Umweltrechtsexperten hier im Forum das Milliardenprojekt stoppen und den Rückbau erzwingen werden."
    Ach, wissen Sie, endlich haben wir mal was gemeinsam, denn mir geht es genauso!

  35. 18.

    Dann führen Sie doch bitte die dutzenden Klagepunkte auf, welche das Projekt kurz vor Toresschluss noch zu Fall bringen könnten. Ich sehe keinen, sondern nur 4 Gerichtsurteile, welche die bisherigen vorfristigen Genehmigungen bestätigt haben.
    Ich sehe auch keine politische Einflussnahme. Dann wäre die finale Genehmigung längst durch. Stattdessen ist das LfU zu 200% bemüht exakt auf die Einwendungen mit Auflagen auf Tesla zu reagieren.
    Deshalb freue ich mich schon auf den finalen Gerichtsprozess, wo die Umweltrechtsexperten hier im Forum das Milliardenprojekt stoppen und den Rückbau erzwingen werden.

  36. 17.

    Es stecken eben alle unter einer Decke. Jede einzelne Behörde die am Verfahren beteiligt ist , die Politik bis zur Bundesebene hoch, die Presse und die Gerichte. Nur wenige Abtrünnige in einem Nachrichtenportal kennen die absolute Wahrheit. Aber diese muss natürlich geheim bleiben. Denn an wen sollen sie sich denn wenden? Ihre Beweise würden vor Gericht ja keinen Bestand haben, sind doch die Richter alle geschmiert.
    Man sieht doch wie es läuft. Tesla bekommt eine Erlaubnis und nutzt diese. Tesla wird das Roden untersagt und befolgen es. Die Gerichte urteilen und Tesla folgt diesem.
    Tesla ist eine Marionette. Die hören ja auf das was ihnen erlaubt oder untersagt wird 0o
    Ein Geheimplan der Bundesregierung die Autoindustrie hierzulande zu retten? Außer der VWKonzern verpasst der Rest ja irgendwie den Anschluss.

  37. 16.

    Tja, und trotz der von vielen Fabrikgegner gerne behauptete massive politischen Einflussnahme ist die Genehmigung vom LfU noch nicht erteilt worden. im Gegenteil, der Umweltminister musste sich bereits mehrfach in Bezug auf den erwarteten Termin der Bescheidung korrigieren. Wie der RBB mehrfach berichtet hatte, könnte es sogar zu einer dritten Auslage kommen, wenn Tesla die Pläne nochmals massiv ändert. Das würde Ihrem Wunsch teilweise entsprechen, wobei der Grund dafür bei Tesla zu suchen wäre. Dass Ihre "wertvolle Natur" mit 90 % Kiefern auch in dem Genehmigungsverfahren betrachtet wird, ignorieren Sie ebenso geflissentlich wie die Erkenntnisse seit dem Jahreswechsel 20119/2020, dass der Bau der Fabrik auch in diesem WSG grundsätzlich, wenn auch unter besonderen Auflagen zulässig ist.

    Da Sie hier gerade wieder aktiv sind, möchte ich Sie erneut an Ihre ausstehende Antwort zur Rechtsgrundlage des Raumordnungsverfahrens erinnern, dass Sie immer wieder fordern.

  38. 15.

    Sie hoffen offensichtlich auf den tiefschlaf derer. Die doch erkannt haben, dass der Bau einer Auto und Batterie Fabrik in unerkannten Dimensionen im Trinkwasserschutzgebiet und einer wertvollen Natur überhaupt nichts mit Umweltschutz oder Klimaschutz zu tun hat. Und damit ist nicht nur das sogenannte Industrie Gebiet gemeint. Der Artikel, auf den sie verweisen, hat von mir schon meine eindeutige Meinung erhalten. Nun haben sie den öffentlich leicht zugänglichen Beweis, das das Gericht auf improvisierte Unterlagen eine Entscheidung getroffen hat. Aber auch dafür haben sie eine haarsträubende Begründung...

  39. 14.

    Das OVG hatte im ersten Verfahren auf Grund der damals vorliegenden Unterlagen entscheiden und im zweiten auf Basis der geänderten. Ob im Industriegebiet Freienbrink das passiert,, was zugelassen und ob die Auflagen aus den Zulassungen eingehalten werden, wird durch die Behörden auch vor Ort kontrolliert wie sich zudem mancher Vorwurf als Sturm im Wasserglas entpuppt hatte.

    Der RBB hat kurz nach Ihrem Kommentar frisch dazu einen Bericht veröffentlicht:
    https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/wirtschaft/tesla/2021/01/gruenheide-tesla-fabrik-baustelle-kontrolle.html

  40. 13.

    "...vergiss es. Das Thema ist durch!..."
    Das Thema ist noch lange nicht durch. Selbst wenn die endgültige Genehmigung morgen erteilt werden würde, gäbe es dutzende Klagepunkte, die allesamt Aussicht auf Erfolg hätten, wenn sich die Politik weniger einmischen oder gar die Tesla-Ansiedlung als Prestigeobjekt hochstilisieren würde.
    Das wissen sie und Sie und auch einige andere aktive Kommentatoren, die uns weismachen möchten, dass sich die Industrialisierung eines Trinkwasserschutzgebietes inmitten eines Landschaftsschutzgebietes besonders positiv auf die Region auswirken wird.

  41. 12.

    Das Thema ist aktueller denn je... und ist noch lange nicht durch, da auf unvollständigen Angaben und Unterlagen entschieden wurde! Die Gesetze gelten für ALLE.

  42. 11.

    Woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass die Unterlagen unvollständig sein sollen? Wären das der Fall, hätten die gar nicht erst ausgelegt werden dürfen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Berichterstattung des RBB, dass Tesla bei der zweiten Auslage wesentlich mehr Unterlagen veröffentlicht hatte als vorgegeben. Dass manches als Betriebsgeheimnis deklariert wird, ist grundsätzlich zulässig.

    Es darf nur das gebaut werden, was genehmigt wurde. Problematisch sind die häufigen Änderungen, die ob des Umfanges bereits zu einer zweiten Auslage geführt hatten. Der Genehmigungsbescheid wurde aber bishe auch deshalb nicht erteilt, da das Wortprotokoll der Anhörung gerade erst fertig geworden ist und das LfU die Einwände in seinem Bescheid auch darauf basierend würdigen muss. Sind Ihre Einwände dabei?

  43. 9.

    Mit deutscher Perfektion geplante und geprüfte Großprojekte sind auf Grund der kurzen Innovationszyklen heute grundsätzlich zum Scheitern verurteilt.
    Qualität: Heute angedachte Lösungen und Produkte sind innerhalb weniger Jahre veraltet.
    Kosten: Bei Baumaßnahmen wird mit einer jährlichen Preissteigerung von 2% gerechnet-je länger geplant und geprüft wird, umso teurer wird es.
    Zeit: Wenn lange geplant wird sind immer wieder Anpassungen notwendig.
    Die Realisierung nach §8a EmmSch.Gesetz war somit absolut richtig, stellt allerdings hohe Anforderungen an das LfU.
    Trotzdem wird es nun endlich Zeit für die abschließende Genehmigung. Wie aus Drohnenaufnahmen zu ersehen ist der Rohbau fast fertig. Es werden Maschinen angeliefert und montiert. In 6 Monaten sollen die ersten Teslas vom Band rollen. Da dürfte auch die Fertigung klar sein.

  44. 8.

    Bisher ist Grünheide von Billiglöhnern aus Osteuropa verschont geblieben. Lesen Sie sich bitte die Stellenangebote im Internet und die Reaktionen zu den Bisherigen Bewerbungsgesprächen durch.
    Tesla sucht junge, weltoffene Beschäftigte, welche die Herausforderung suchen und sich mit der Marke Tesla identifizieren, keine Saisonarbeiter.
    Interessant auch zu lesen, warum junge Ingenieure von Daimler oder VW zu Tesla wechseln, wegen zu starrer Abläufe und nicht vorhandenen Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

  45. 7.

    Nun fragen ich mich, nach diesem eindeutigen Informationen, wonach hat denn nun das hohe Gericht entschieden, wenn die Unterlagen mehr als unvollständig waren? Gelten von jetzt auf gleich die Gesetze aus dem Land aus dem der “Investor“ ...für mich ist er ein “Zerstörer“... kommt? Ich fordere den sofortigen Baustopp! Vollständige Antragsunterlagen mit allen gefahrstoffen un der kompletten geplanten Ausdehnung mit allen zu erwartenden Betriebsteilen. Dann sollte das gesamte Genehmigungsverfahren von vorne beginnen!!!

  46. 6.
    Antwort auf [Heinz] vom 22.01.2021 um 21:55

    Die Arbeitsplätze entstehen aber nicht für deutsche Arbeiter mit Betriebsrat und Gewerkschaft, mit Tarifvertrag und Arbeitsrecht, sondern für bereitwillig schuftende Ost-Europäer á la Tönnies, die hier halt aus Polen täglich anreisen, und - Hauptsache Kohle - alles in Kauf nehmen und so auch noch nachhaltig das Niveau verderben.

    Er hätte sein Werk doch GLEICH in Polen bauen können, da wäre es jetzt schon fertig und die Arbeitnehmer wären dankbar...

  47. 5.

    Und Tschüss, keiner weint wenn das Trinkwasserschutzgebiet, wo diese Bude steht als Trinkwasserschutzgebiet erhalten bleibt.
    Daher sind doch wenigstens einige Standards einzuhalten

  48. 4.

    Das ist Methode.

  49. 3.

    Ist der deutsche Bürokrat gestresst, oder neidisch...?
    Ist das Vorbild etwa der BER?
    @alle Bürokraten,es geht hier um Geld(nicht eures) und um Arbeitsplätze vieler Menschen,(kein Home-Office).
    PS.Wenn ich der Geldgeber, Bauherr wäre,ich hätte, hätt' ich schon einigen Beine gemacht,oder wäre halt woanders hingegangen.

  50. 2.

    Tatsache ist doch, dass Tesla offensichtlich bis Heute noch keine vollständigen Unterlagen in der geforderten Qualität vorgelegt hat und bisher keine entgültige Baugenehmigung erhalten hat. Jede andere Firma hätte damit noch nicht einmal mit der Rodung beginnen dürfen und außer einem ausführlichen "Bio"-Monitorung wäre nichts passiert. Aber ausgerechnet bei Tesla als amerkanische SUV Autohersteller besinnt sich das Umweltministerium und andere Politiker eines besseren und erteilen Ausnahmegenehigungen bzw. vorläufige Genehmigung. Jede dt. Firma wäre bei ganz anderen Kleinigkeiten froh, wenn man da auch so großzügig wäre.

  51. 1.

    Tja, Mr Quick and Dirty hat nicht mit der Deutschen Bürokratie gerechnet... That's typical German style

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