Internationaler Vergleich - Ist Tesla in Grünheide schnell oder chaotisch - oder beides?

Fr 22.01.21 | 15:03 Uhr
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Tesla Giga Factory Gruenheide (Quelle: imago-images/Jochen Eckel)
Bild: imago-images/Jochen Eckel

Verpasste Zahlungsfristen, geänderte Baupläne und ein gefeuerter Bauleiter: Agiert Tesla in Grünheide chaotisch oder hat der Hals-über-Kopf-Stil der Kalifornier Methode? Ein Blick zu anderen Tesla-Werken in den USA und China gibt Aufschluss. Von Philip Barnstorf

Eigentlich soll die Tesla-Fabrik in Grünheide (Oder-Spree) im Juli 2021 in Betrieb gehen. Aber der Weg dahin ist steinig: Als die Bagger schon rollten, änderte Tesla immer wieder seine Baupläne. Im September drehte ein Wasserversorger der Baustelle den Hahn zu, weil Tesla eine Rechnung nicht gezahlt hatte, und im Dezember versäumten die Kalifornier, 100 Millionen Euro Sicherheitsleistung rechtzeitig zu zahlen.

Läuft da etwas schief? Kann Tesla das vom Unternehmen selbst vorgegebene Tempo nicht mehr mithalten und stolpert gerade über die eigenen Füße? Oder ist das normal bei den Kaliforniern? Für eine Antwort lohnt ein Blick in die USA und nach China, wo der Marktführer in der E-Mobilität schon Werke gebaut hat.

"In den USA ist alles verhandlungsfähig"

In Chicago berät Klaus Thiedmann deutsche Firmen, die in den USA investieren wollen. Er kennt sich aus mit US-amerikanischen Genehmigungsverfahren, die auch Tesla mit seinen Fabriken in Kalifornien, Nevada und New York durchlaufen hat. "In den USA ist alles verhandlungsfähig. Das gilt auch für Beziehungen mit Behörden", sagt der Anwalt der Kanzlei Thiedmann & Edler.

Dementsprechend sähen sich die US-Genehmigungsbehörden mehr als ihre deutschen Kollegen als Marktteilnehmer, die zwischen den verschiedenen Bundesstaaten um Industrie-Arbeitsplätze konkurrieren. Mit relativ viel Ermessensspielraum ausgestattet, verhandelten sie mit Investoren um eine gemeinsame Lösung, so Thiedmann weiter. Dementsprechend verhielten sich die Investoren: "Firmen bieten in der ersten Runde oft etwas an, von dem sie wissen, dass es noch nicht adäquat ist und dass man da noch was tun muss." Das entspricht Teslas Verhalten hierzulande, als das Unternehmen zunächst nur recht grob gestrickte Fabrikpläne einreichte und sie später änderte und präzisierte.

Deutsche Genehmigung dauert

In Deutschland sind solche Genehmigungsverfahren aber nicht üblich. Hier agiert das Landesumweltamt (LfU) normalerweise weniger als Verhandler, sondern stellt vor allem einfach sicher, dass die gesetzlichen Standards eingehalten werden. Teslas viele Planänderungen haben schon dazu geführt, dass die Fabrikpläne ein zweites Mal öffentlich ausgelegt werden mussten. Das LfU schließt auch eine dritte Auslegung nicht aus und die endgültige Genehmigung, die ursprünglich im Sommer 2020 erwartet wurde, ist bis heute nicht erteilt - was allerdings auch an Corona und den vielen Einwendungen aus der Bevölkerung liegt.

Bau in Rekordzeit in Shanghai

Und wie sieht es im chinesischen Shanghai aus, wo Tesla 2019 eine Fabrik eröffnet hat, die ungefähr so groß ist wie die in Grünheide geplante? "Hier in China tendiert man dazu, erstmal zu machen und dann zu sehen, was rauskommt, und gegebenenfalls nachzujustieren", sagt Rainer Burkardt, Berater für deutsche Investoren in Shanghai. Teslas Holterdipolter-Ansatz ist also auch dort nicht so ungewöhnlich wie in Deutschland. Und im fernen Osten läuft es bisher gut für Tesla. Nach nur 15 Monaten Bauzeit liefen 2019 die ersten Teslas vom Band. "Kein vergleichbares Projekt in Shanghai ist jemals schneller genehmigt und gebaut worden. Das war Rekord", sagt Wirtschaftsanwalt Burkardt.

China unterstützt Tesla - mit klarem Kalkül

Aber ohne die Unterstützung der Behörden hätte das nicht geklappt. Ein Beispiel: In China gibt es offiziell keinen privaten Landbesitz, weil alles Land "dem Volk" gehört. Stattdessen vergibt die Regierung temporäre Landnutzungsrechte an Investoren. Dafür brauchen die Behörden normalerweise ungefähr sechs Monate. "Bei Tesla waren das fünf Tage, wenn man den lokalen Medien glauben darf", berichtet Anwalt Burkardt von der Kanzlei Burkardt und Partner. Dahinter steht seiner Einschätzung nach ein eindeutiges Kalkül: "China hat sich ganz klar auf die Agenda gesetzt, Autos nach Europa beziehungsweise in die Welt zu exportieren", so Burkardt weiter. Tatsächlich hat Tesla schon 2020 mehr als 3.000 Modell 3 aus China nach Europa ausgeliefert.

Sonderbehandlung durch die Behörden?

Auch in Deutschland setzt Tesla offenbar darauf, dass die Behörden sich für eine erfolgreiche Ansiedlung ins Zeug legen. Und an einigen Stellen scheint die Rechnung aufzugehen: Noch nie vorher hat das Brandenburger Landesumweltamt einem Investor für ein Projekt so viele vorzeitige Zulassungen erteilt. Das Amt betonte dazu auf Nachfrage, dass die Tesla-Investition auch besonders groß sei. Außerdem ungewöhnlich: Als Tesla 100 MIllionen Euro Sicherheitspfand nicht rechtzeitig im Dezember zahlen konnte, gewährte zunächst das Landesumweltamt eine Extrafrist bis Anfang Januar. Das Land hat sie dann noch einmal verlängert. Das Landesumweltamt bestreitet auf Nachfrage nicht, dass das ein ungewöhnlicher Vorgang ist, und verweist abermals auf die schiere Größe der Investition.

Schnell aber gesetzeskonform

Aber während Tesla anscheinend auch hier auf kräftige Unterstützung der Behörden rechnen kann, stößt das Unternehmen auch an Grenzen: Das Landesumweltamt lässt sich den eventuellen Rückbau der vorzeitig zugelassenen Gebäude mit 100 Millionen Euro von Tesla absichern. Auch bei der endgültigen Genehmigung scheint sich das Amt gerade nach dem langwierigen Erörterungstermin im September die Zeit zu nehmen, die es braucht, um alle Anträge zu berücksichtigen. Gerade erst haben die Beamten ein mehr als 1.000 Seiten umfassendes Protokoll der achttägigen Diskussion fertiggestellt. Wichtig dabei: Es gibt keine eindeutigen Hinweise, dass die Behörden für Tesla Gesetze brechen können. Das zeigt etwa der teilweise Rodungsstopp durch das Berliner Oberverwaltungsgericht.

Fremdelt Tesla mit deutschen Beamten?

Aus den USA kennt Tesla also Behörden, die sich flexibel auch auf grobe Vorschläge einlassen, um dann Genaueres zu verhandeln. In China hat Tesla Beamte erlebt, die Genehmigungen viel schneller als gewöhnlich erteilen, mutmaßlich weil die Regierung große wirtschaftliche Hoffnungen auf das Projekt setzt. Deutsche Behörden erwarten dagegen eher einen fertigen Plan der Fabrik zur Genehmigung. Auch räumen sie Tesla zwar eine Sonderbehandlung ein - schon allein wegen der in Brandenburg einmaligen Größe des Projekts - können aber Verfahrensabläufe nicht so beschleunigen wie ihre chinesischen Kollegen. Tesla, das sich zu dem Thema auf Nachfrage bisher nicht geäußert hat, trifft in Brandenburg also auf Behörden, die das Unternehmen so noch nicht kennt. Da ist es wenig überraschend, dass es im Genehmigungsverfahren manchmal etwas drunter und drüber zu gehen scheint.

Sendung: Antenne Brandenburg, 22.01.2021, 14:10 Uhr.

54 Kommentare

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  1. 54.

    Die Bürgerbeteilubg in einem solchen Verfahren ist keine demokratische Abstimmung. Die Öffentlichkeit wird hier beteiligt, um analog zu anderen verfahrensbeteilgte Behörden etc. Stellungnahmen abzugeben, das das LfU bei der Erstellung der Genehmigung würdigt.

    Dass Ihnen die Rechtsgrundlage dafür nicht gefällt, leuchtet ein, da Ihnen das Ergebnis mißfällt. Würden sie sich aber der Realität beugen, wenn es eine Volksabstimmung geben würde? Ich habe meine Zweifel. Sie würden wie hier mit hanebüchenen Behauptungen ebenso den Trump geben.

  2. 53.

    Was ich normal finde spielt keine Rolle. Auch ihre Ansicht, das die Ordner für gut befunden werden müssen, ist nicht relevant. Die Unterlagen müssen vorliegen, nicht geprüft sein. So schreibt es das MLUK. Wobei ich es tatsächlich kein Akt finde 5 Ordner grob auf Vollzähligkeit zu sichten. Das abarbeiten des Inhaltes dauert dann doch wesentlich länger. Trotz des gewaltigen Einflusses auf allen Ebenen, ist schon ein Jahr seit Beginn der Prüfung vergangen.

  3. 52.

    Sie irren mal wieder, wenn sie glauben, dass das LfU die Unterlagen vor Weitereichung an andere Verfahrensbeteilgte - einer davon ist die Öffentlichkeit- intensiv durcharbeiten muss. Die anderen geben Stellungnahmen ab, das LfU wertet die parellel aus und erstellt erst dann den Gehmigungsbescheid und ggf. wie hier nach dem Eingang der ersten Stellungnahmen eine Genehmigungsprognose.
    Die Frist zu Veröffentlichung beträgt übrigens ab Antragstellung drei Wochen. Das wäre hier also der 10.01. statt der 06.01. gewesen, da der Antrag zusammen mit dem Rodungsantrag am 20.12. eingereicht worden ist.

  4. 51.

    Herr Robert, es stimmt, es wurden während der Erörterungsveranstaltung mehrere Anträge gestellt, die auch alle begründet wurden.
    Ein Antrag, ziemlich zu Beginn, wurde soweit ich mich zurückerinnern kann, damit begründet, dass die Leitung der Veranstaltung durch Vertreter des LfU erfolgt und die nur die Flucht nach vorn vorantreiben kann, ohne dafür verantwortlich gemacht, was sie in Freienbrink bis zum 23.09.2020 alles zugelassen haben. Im Gegensatz zu unserem Wirtschaftsminister genießen die Angestellten soweit ich weiß keine Immunität. Ich erinnere mich zum Beispiel in einem Schreiben des LfU gelesen zu haben, dass die Leitung der Erörterung durch eine unabhängige Firma erfolgen sollte. Leider ist dieses Schreiben im Wust der mittlerweile angefallenen Unterlagen nicht mehr auffindbar.

  5. 50.

    Herr Neumann, es stimmt die Hürden einen Befangenheitsantrag durchzusetzen sind hoch, ganz besonders hoch, wenn der Beisitzer sich zurückziehen kann, um frische Luft zu schnappen, um nach einiger Zeit zurückzukommen, um seinen Vorgesetzten zu entlasten. Wenn der Antrag von einem entschieden werden muss, dann bestimmt nicht von dem des Beschuldigten und ganz bestimmt nicht auf heimliche Weise. Es sollte ein Leichtes sein mittels Videoleitung diesen zuzuschalten.

  6. 49.

    Ein Richter mit Bezug zur Region wie sie uhnbgerne hätten, würde eher für Befangen erklärt werden als einer, der nur die Gesetze als Maßstab nimmt.

  7. 48.

    Herr Robert, jetzt noch einmal im Ernst: Sie finden es normal, dass am 5. Tag nach Eingang der Antragsunterlagen solch eines großen Projektes diese reif waren, ausgelegt zu werden. Dazwischen gab es nur einen regulären Arbeitstag und zwar Mittwoch den 30.12.2019. Fragen sie doch bitte mal nach, wer vom LfU alles an diesem Tag gearbeitet hat. Danach kam Freitag der 31.12.2019 (Silvester), gefolgt von Samstag am 01.01.2020 (Neujahr - Feiertag) und Sonntag, den 02.01.2020 an dem laut Kirche auch nicht gearbeitet werden soll und doch die Bekanntmachung erfolgte. Den Typen möchte ich gerne kennenlernen, der in diesem Zeitraum den Inhalt der 5 Aktenordner inhaliert, für gut befunden und anschließend veröffentlicht hat.

  8. 47.

    Das LfU ist in der Hinsicht allerdings auch schon Erfahrung, weil Grüne Liga und DUH ähnliches schon mal versucht hatten. Die rechtlichen Hürden für eine Befangenheit sind hoch, auch wenn so mancher das Recht zu seine Gunsten gebeugt sehen würde und andernfalls das von der Gegenseite behauptet.

  9. 46.

    Zig mal den Antrag stellen belegt die Befangenheit? Und ich dachte man müsse dafür auch Beweise liefern. Das hat mich jetzt so so sehr davon überzeugt, dass man auch Richtern nicht trauen darf.
    Wenn ich das nächste mal in einer Verhandlung sitze, stelle ich einfach zig Anträge bis alle genervt aufgeben und nach meiner Pfeife tanzen.
    Der erste Antrag wurde ja schon 40 Minuten nach Beginn der Erörterung gestellt. Da wurde noch nichtmal über das eigentliche Thema gesprochen. Wer so an diese Thema ran geht, scheint nicht ein Interesse an einer sachdienlichen Diskussion zu haben. Das grundsätzliche Ziel solch einer Erörterung ist auch nicht das verhindern, sondern der Austausch.

  10. 45.

    Wenn die Brandenburger Landesregierung uneingeschränkt hinter dem Projekt Tesla steht, der Bundes-Wirtschaftsminister der Meinung ist, dass dem Herrn Musk der rote Teppich auszurollen ist, die Kanzlerin am letzten Tag der Erörterung unmissverständlich die Tesla-Ansiedlung als Vorbild für andere Bauprojekte lobt und damit indirekt die Veranstaltung zur Erörterung stoppt, darf man davon ausgehen, dass die Richter*innen in ihrem Urteilsvermögen zumindest gebunden (um nicht befangen zu sagen) sind.
    Auf einer Art ist es sogar verständlich, dass sich Richter*innen, welche möglicherweise noch nicht einmal einen Bezug zu unserer Region haben, sich nicht komplett gegen die Wirtschaft und die Bundesregierung stellen und in diesem Fall zu Gunsten des Angeklagten urteilen. Job und Karriere bleiben gesichert, zudem wird Stress erspart.
    Es wird geradewegs so getan als gäbe es keine anderen Alternativen.
    Doch, diese hätte es mit einer demokratischen Bürgerbeteiligung geben können

  11. 44.

    Ich hatte Ihnen schon damals geschrieben, dass Ihre Verzweiflung gross sein muss. Da ich die Erfolgsaussichten aus der bekannte Rechtslage und den dünnen bzw. längst widerlegten Behauptungen, die sie bisher vorgetragen haben. für sehr gering einschätze, hebe ich mein Geld lieber für etwas sinnvollere auf. Da es aber doch so viele in Grünheide geben soll, die wie sie die Fabrik verhindern wollen, können sie doch dort den Hut kreisen lassen. Der RBB stellt bestimmt gerne den Kontakt zu nogfvier, dem Rüdersdorfer und Gerhard her. Oder haben sie das auch schon versucht und es kam nur ein bißchen Hartgeld zusammen?

  12. 43.

    Die Rodung hatte im Februar vor Gericht bestand. Die Unterlagen waren also für die Zulassung zur Rodung in einem Zustand, die Richter daran nichts auszusetzen hatten. Die Richter hätten ja schlecht ein Urteil mit noch nicht existenten Unterlagen fällen können. Stattdessen nehmen sie tatsächlich das was den aktuellsten stand hat. Geurteilt wird ja auch nur über das was angeklagt ist. Wenn also keiner kommt, wird auch nichts passieren.

    Die vorzeitigen Zulassungen die sie so sehr kritisieren, hat nicht Tesla sich selbst gegeben. Die Umweltverbände hatten dies ebenfalls beklagt. Nach der ersten und auch nach zweiten Auslegung. Beide male sind sie damit vor dem OVG Berlin/Brandenburg gescheitert.

  13. 42.

    Appropos Befangenheitsantrag, wie so etwas abläuft, das konnte man während der Erörterung am 23.09.2020 in der Stadthalle von Erkner live erleben. Dort wurden mehrere solche Anträge gegen den Leiter der Veranstaltung erhoben. Die Veranstaltung wurde unterbrochen (nicht immer) der Beisitzer verschwand für eine Weile und nach Rückkehr in die Halle verkündete er, dass er mit der LfU-Anwältin in Frankfurt telefoniert hat und die gemeint hat, dass keine Befangenheit vorliegt. Dieses Spiel wiederholte sich mehrmals. Ein Einwender durfte den Telefonierer nicht begleiten. Ein Schelm, wer Böses bei solchem Handlungsablauf denkt.

  14. 40.

    "Warum überhaupt noch über die alten Unterlagen diskutieren wird. Die zuletzt ausgelegten sind relevant. Wenn es nochmal zu einer Auslegung kommt, sind diese relevant." Herr Robert das sind ihre Worte.

    Genau das ist die Taktik, die hier betrieben wird. Einfach vergessen was geschehen ist. Zum Zeitpunkt der aktuellen Auslage gab es keinen Wald mehr, warum sollen wir darüber noch diskutieren. An Fledermäuse oder anderes Getier war auch nicht zu sehen, unsere Leute haben da gute Arbeit geleistet, An irgendwelche Boden, die das Grundwasser schützen, davon reden nur irgendwelche Spinner. Das das Grundwasser zum Zeitpunkt der Zweitauslage der Bauunterlagen schon geschädigt ist, dafür lassen wir uns freistellen. Die Anwälte werden wahrscheinlich erst nach der dritten Auslage der Unterlagen eingeschaltet, Dann werden weitere Befreiungen von angerichteten Schäden erforderlich. Außerdem kann man dann auch Entschädigung für die aufgezwungene 1. und 2. Unterlagenanfertigung einfordern.

  15. 39.

    Dieser „Unsinn“ wann und was öffentlich bekannt gegeben wird und die Auslegung erfolgt steht so auf der Seite des MLUK.

    Wenn man glaubt, das der/die Richter befangen sind, stellt man einen Antrag auf Befangenheit. Die Umweltverbände haben scheinbar nicht den Eindruck gehabt. Aber warum jetzt jemand ohne Verdacht beweisen muss , das er nicht befangen ist? Irgendwie gilt dann in der BRD doch die Unschuldsvermutung und Schuld muss bewiesen werden.

    Von daher bleibt es weiterhin dabei. Die Umweltverbände haben schon, wenn auch nur mit Teilerfolg, den Klageweg bestritten. Die Verfahrenskosten waren nicht astronomisch. Wenn es also unumstößliche Beweise gibt, das nicht genehmigt werden kann, dann sei es so. Aber dann muss man auch aktiv werden, wenn es die Genehmigungsbehörde nicht selbst vorher findet und dann ablehnt.
    Jetzt können sie mir wieder irgendwas vorwerfen. Bringt sie aber nicht weiter ihr Ziel zu erreichen. Ihre Meinung respektiere ich trotzdem.

  16. 38.

    Ihre Verschwörungstheorie ist so alt wie mein Hinweis. Dabei können Sie durchaus als Privatperson klagen. Das haben einige z.B. rund un den Ausbau des Flughafens Schönefeld getan. Nächste Ausrede bitte!

  17. 37.

    Herr Robert meine Frage: Warum müssen die Gerichte nicht nachweisen, dass sie unbeeinflusst ein Urteil fällen. Meines Erachtens gehört das zur Urteilsbegründung.

  18. 36.

    Herr Robert meine Frage: Warum müssen die Gerichte nicht nachweisen, dass sie unbeeinflusst ein Urteil fällen. Meines Erachtens gehört das zur Urteilsbegründung.

  19. 35.

    Herr Neumann, ihre Platte hat einen Sprung, sie wissen ganz genau, dass ich als Einzelperson nicht klagen kann. Das wissen die Großkopfenden auch. Durch Vereine und Verbände, die sie gegenwärtig noch an der langen Leine führen müssen, droht ihnen manchmal noch ein bisschen Ärger. Ihnen notfalls den Geldhahn abzusperren funktioniert nicht zuverlässig. Nachdem ihnen gelungen ist, die Bürger zu entmündigen, indem sie dem BImSchG §8 das kleine "a" hinzugefügt haben und das Investitionsbeschleunigungsgesetz in Kraft gesetzt haben kündigen sie jetzt an die Klagebefugnisse der Verbände und Vereine zu beschneiden. Das nennt man dann Demokratie.
    Übrigens wie ich ihnen schon mehrmals gesagt hatte, auch wenn ich klagen dürfte, fehlt mir das dafür nötige Kleingeld und sie sind leider nicht bereit, mir auszuhelfen. Also lassen sie es, ihren unsinnigen Vorschlag zu wiederholen, weil ihnen keine vernünftigen Argumente einfallen.

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