Umweltamt erteilt weitere Vorab-Zulassung - Tesla darf in Grünheide Schornsteine einbauen

Fr 28.05.21 | 15:13 Uhr
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Archivbild: Das Baugelände der Tesla Gigafactory (Luftaufnahme mit einer Drohne) am 26.03.2021. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Tesla darf auf seiner Fabrik in Grünheide (Oder-Spree) weitere Schornsteine einbauen und außerdem teilweise im 24-Stunden-Betrieb arbeiten. Das Landesumweltamt erteilte dazu am Freitag eine weitere entsprechende Vorab-Zulassung. Das Landesumweltamt erlaubte außerdem Arbeiten rund um die Uhr unter anderem in der Lackiererei, der Gießerei und dem Presswerk.

Es ist die insgesamt elfte Vorab-Zulassung für Tesla. So viele hat noch kein Unternehmen in Brandenburg vorher beantragt oder erhalten.

Genehmigung trotz Störfallgutachten?

In der vergangenen Woche hatte ein Störfallgutachten festgestellt, dass das Sicherheitskonzept unter anderem für die Lackiererei nicht ausgereift ist. Umweltverbände hatten sich daher kritisch zu weiteren Vorab-Zulassungen geäußert. Das Landesumweltamt teilte nun mit, die nun zugelassenen Arbeiten seien nicht von dem Gutachten betroffen.

Außerdem sei es nach wie vor wahrscheinlich, dass das Gesamtprojekt trotz des Gutachtens genehmigt werden könne, so das Amt weiter. Diese sogenannte positive Genehmigungsprognose ist Voraussetzung für die Vorab-Genehmigungen. Sollte das Projekt wider Erwarten nicht final genehmigt werden, muss Tesla alle Gebäude wieder abreißen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.05.2021, 15:30 Uhr

48 Kommentare

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  1. 48.

    Nachtrag:
    Warum von seiten des WSE oder sonstwem nicht gegen diese Zulassung der Pfahlgründung geklagt wurde - wie oft ist das hier schon thematisiert worden: es handelte sich hier nicht um eine Genehmigung, sondern eine "jederzeit widerrufbare Zulassung vorzeitigen Beginns".
    Wobei in dem Fall die Schäden beim Herausziehen der Pfähle noch wesentlich größer werden dürften.
    Aber Thema des RBB-Berichtes war ja eigentlich die nächste, die 14. "Zulassung vorzeitigen Beginns" zum Aufbau der Schornsteine. Wie kamen wir nur auf die Pfähle?

  2. 47.

    Gemäß WSG-VO Erkner § 3 - Schutz der Zone III B, Ziffer 20
    "sind verboten: das Errichten, Erweitern oder Erneuern von Bohrungen, welche die gering leitende Deckschicht über oder unter dem genutzten Grundwasserleiter verletzen können ..."
    Der Grundwasserstand befindet sich ca. 6 m unter der Geländeoberkante, der unbedeckte obere GWL ist 10 - 20 m mächtig, die darunterliegende Lehmschicht 5 - 15 m mächtig. Beachten Sie den Schwankungsbereich der Angaben laut "Gutachten"!
    Die Pfähle waren 14 m lang, verletzen also neben der oberen Deckschicht höchstwahrscheinlich auch die Schicht unterhalb des Grundwasserleiters.
    Tesla hatte ein Gutachten beauftragt, welches aussagt, dass von der Pfahlgründung kein negativer Einfluss aufs Grundwasser ausgeht? Alles andere hätte mich auch gewundert.
    Wahrscheinlich hat sich jemand vor lauter Langeweile die WSG-VO ausgedacht.
    Meinen Sie immer noch, jeder könne nach einem Dreizeiler nach Lust und Laune im Grundwasserleiter rumbohren?

  3. 46.

    Dann plaudern sie doch endlich über die Rechtslage nach 5 hysterisch bearbeiteten blauen Ordnern und warum nun immer mehr abwandelnde Anträge hinzu kommen dürfen ? Ihnen ist es hinlänglich bekannt, dass wir Ostbürger ungleich mehr Belastungen schlucken mußten als sie im Kaugummisektor. Halten sie lieber die Finger still. Brandenburg hat sie garantiert nicht ins Herz geschlossen.

  4. 45.

    Ich verweise nochmals bzgl. der Genehmigungspflicht auf die erwähnte Ausschußsitzung, die Ihren wiederkehrenden Irrtum belegt. Zudem belegt das hydroligische Gutachten, dass eben keine relevanten Einflüsse auf das Grundwasser zu erwarten gewesen sind.

    Haben Sie einen Link zum Gegengutachten, auf dass Sie Ihre Meinung stützen, welches dann aber wohl nichtmals die Fachleute vom Wasserverband hatte überzeugen können?

  5. 44.

    Och, es macht Sie offebsichtlich eher imner wieder wütend, dass Sie mit den aufgeschnappten Stichworten hier keinen Stich landen können.

    Ich habe mich mit der Rechtslage beschäftigt und mag keine willkürliche Forderungen, die die für ein solches Verfahren nicht belegt können. Gerade Sie als gebürtiger DDR-Bürger sollten doch froh darüber sein, dass Maßnahmen rechtssicher begründet werden müssen und man auch dagegen vorgehen kann, ohne Besuch von der Stasi zu bekommen. In Ihrem Heimatland bestand die Umweltgesetzgebung bekanntlich nur auf den Papier und mußte hinter die Planerfüllung zurück treten.

    Die Pläne mit den Pfählen sind übrigens ausgelegt gewesen wie auch Ihre Kieferorthopädin bereits vorher sogar über mehrere tausende Pfähle berichtet hatte. Die hatte Tesla wohl in der Tat kurz angedacht, das aber schnell wieder verworfen.

  6. 43.

    Thema ist hier allerdings Tesla und nicht SpaceX und die paar Dutzend Einwohner, denen das fünffache des Wertes der simmobilen geboten worden sein soll. Sie wollen offensichtlich davon ablenken, dass es rechtlich kaum eine Handhabe gegen die Fabrik im Industriegebiet Freienbrink-Nord gibt.

    Warum haben Sie sich nicht für das Amt des Bürgermeisters von Grünheide beworben? Gelegenheiten hatte es gegeben. Dabei war seit Jahren der interessierten Öffentlichkeit bekannt, dass die Gemeinde Nutzer für das Industriegebiet Freienbrink-Nord gesucht hatte - vergl. dazu die Grundsatzdiskussionen vom Spätherbst 2019 oder auch nur das Interview mit Herrn Schocht om ZDF.

  7. 42.

    Auch das unqualifizierte Hantieren mit Probepfählen ist im Wasserschutzgebiet verboten. Nur wenn keine Gefahr für den Grundwasserkörper zu befürchten ist, was hier m. E. nicht nachgewiesen ist, kann die UWB eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Das muss aber VORHER GEPRÜFT werden!
    Auch wenn von einigen Medien damals anderslautende Äußerungen verbreitet wurden und der WiMi nur mit "dumm gelaufen" kommentierte, es bestand Genehmigungspflicht!

  8. 41.

    Musk entkräftet mit Worten alles. Pfähle waren da nie vorgesehen und der Wasserverband kann eingetretene Schäden nicht rückgängig machen. Außerdem haben die zu kuschen wenn "von oben" der Musk Deckung erhält. Neumann macht mich nur wütend. Warum ist der hier der "Teslasprecher" ?

  9. 40.

    Die Frage war, ob die Probepfähle genehmigungs- oder nur anzeigepflichtig gewesen sind. Letzteres ist der Fall, was aber nicht rechtzeitig getan wurde, so dass ein OWi-Verfahren eingeleit wurde. Wie kann man zu etwas eine Zustimmung erteilen oder verweigern, wenn diese wie bei den Probepfählen gar nicht erforderlich ist?

    Die genehmigungspflichtige Pfahlgründungen wurden übrigens bekanntlich vorläufig zugelassen, da Tesla u.a. ein hydrologisches Gutachten hat erstellen lassen, welches die Bedenken des WSE entkräften konnte. Das hatte auch der Wasserverband überzeugt und er ist rechtlich nicht dagegen vorgegangen. Dabei wäre das Ihrer Meinung nach ja ein leichtes gewesen.

  10. 39.

    Wie war das mit Umsiedlung und Braunkohle in Brandenburg?

    Das sind Häuser ohne fließend Wasser und ohne Abwasseranschluss sozusagen "am Ende der Welt". Die Häuseransammlung war sowieso schon deutlich am schrumpfen.

    Die Bedingungen für einen Weltraumbahnhof sind Ihnen bekannt? Eigentlich ein sehr guter Standort. Möglichst südlich in einer verlassenen Gegend mit aber in ausreichender Entfernung super Infrastruktur. Hafen, Großstadt....

  11. 38.

    Befassen sie sich endlich näher mit dem Musk. Beginnen wir in Texas; so idyllisch am Meer; eine Landzunge-schön grün und dann explodierende Raketen und vertriebene Einwohner. Ist das ihre Welt ? Wäre ich in GH Bürgermeister gäbe es statt "FNP" für Industriegebiet eine Veränderungssperre. Ansiedlung nur wenn von A-Z alles abgeklärt ist und keine Salamitaktik.

  12. 37.

    In der Tat sind Genehmigungsbehörde an Recht und Gesetz gebunden und dürfen ebensowenig willkürlich Auflagen erteilen oder Zulassungen verweigern/ erteilen, auch wenn Sie einfach so Ablehnung fordern. Wenn diese Begründungen falsch sind, ist der Bescheid rechtlich angreifbar.

    Es wurde z.B. bei den vorläufigen Zulassungen seit Februar 2020 auch immerbweider auf den B-Plan abgehoben ohne das jemand den rechtlichen Nachweis hat erbringen können, dass der ungültig wäre, auch wenn so mancher Verschwörungstheoretiker das immer wieder gerne falschbehauptet.

  13. 36.

    Die Frage war, ob das Durchstoßen der Erdschichten ober- und unterhalb des genutzten Grundwasserleiters durch die Pfahlgründung anzeige- oder genehmigungspflichtig war. Letzteres trifft zu, den Ball einer "Falschbehauptung" muss ich hiermit zurückspielen.
    Aufgrund der mangelhaften Kenntnisse der Bodenstruktur hätte die "widerrufbare vorzeitige Zulassung" hierfür auch gar nicht ohne weiteres erteilt werden dürfen. Es gab übrigens auch keine Zustimmung des WSE hierfür.

  14. 35.

    Erinnern Sie sich noch an die Bilder von idyllisch im Wald gelegenen BMW-Werken? Haben Sie dort mehr kaputte Bäume gesehen als abseits solcher Fabriken? Wie viele Menschen haben Sie in Zwickau, Leipzig, Wolfsburg, Stuttgart, Ingolstadt ... mit Sauerstoffgeräten herumlaufen sehen wo doch die Fabriken sich dort fast direkt an die Wohnbebauung anschließen?

  15. 34.

    Über Dummheit habe ich an sie auch etwas geschrieben. RBB24 hielt das aber zurück. Haben sie schon mal nachgedacht, dass sie andere nur auf die Palme bringen ? Tesla will hier dickes Geld machen und wenn seine Karren nur im Laden stehen; Musk wird reich durch Zertifikate. Andere lassen im Winter aber lieber die Heizung kalt. Widerlich.

  16. 33.

    Andere Autofabriken mit PV-Anlagen haben längst bewiesen, dass in der Realität längst funktionierende Lösungen existieren. Natürlich wird sich aber auch Tesla daran messen lassen müssen, ob die die Ankündigung zur PV-Anlage tatsächlich realisieren werden. Seit deren Ankündigung im vergangenen Sommer ist hier aber auch bekannt, dass eine solche Anlage hier baurechtlich nicht genehmigtpflichtig ist. Das größte Hindernis stellen Altmeier und Co. dar. Wer eine solche Anlage mit einer Leistung von über 30 kWp betreibt und den Strom selbst nutzt, zahlt seit 2014 eine EEG-Umlage.

  17. 32.

    Wenn weißer Rauch aufsteigt…

  18. 31.

    Man denke nur an eine Wetterlage mit Windstille und Nebel. Das hält selbst eine märkische Kiefer nicht aus. Teslamief über Grünheide; Fenster geschlossen halten und Sauerstoffgeräte verwenden.

  19. 30.

    Tja, hätten Sie sich mal besser informiert, hätten Sie Ihre Falschbehauptung vermeiden können - s. Sitzung vom 3. Juni 2020 des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Dass dabei Auflagen aus der DVGW-Arbeitsblatt W 347 „Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich - Prüfung und Bewertung“ eingehalten worden sind, ist ebenso bekannt wie es dazu auch ein hydrologisches Gutachten gibt.

  20. 29.

    Warum sollte ich Tesla unterstellen sich nicht an deutsche Gesetze und Verordnungen zu halten?

    Reicht doch, dass dies hier von Ach so kompetenten Forenteilnehmern gemacht wird. "Verseuchte Naturschutzgebiete", "evakuierte/verlassene Schulzentren", "verstrahlte MadMax Wüste" in Brandenburg....Kein Horrorszenario ist den Gegnern der Ansiedlung zu Schade....

    Klar die Strafen von Wasserbehörde, Gewerbeaufsicht und BG sind gering (fünfstellig), aber im Zweifel gibt's das Betriebsverbot. Man braucht nur fachkundige Beamte die sich das auch trauen. Für gewöhnlich gibt's erstmal eine Frist zur Abstellung der Abweichung vom genehmigten Zustand.

  21. 28.

    Das ist falsch. Das Durchstoßen der Erdschichten ober- und unterhalb des genutzten Grundwasserleiters ist laut WSG-VO verboten. Mittels Ausnahmegenehmigung der Wasserbehörde kann dieses Verbot umgangen werden. Eine Anzeige ist hier nicht ausreichend.
    Verbote können nicht mittels eigener Anzeige umgangen werden, wo kämen wir da hin?

  22. 27.

    Auch hier setzen Sue wieder auf die Dummheit der Leser indem Sie verschweigen, dass es bereits früher Zulassungen für ein 24/7-Bau in anderen Teilen der Fabrik gegeben hatte. Warum es die Zulassung trotz Nabesserungsbedarfs an anderer Stelle gibt, steht dabei ja sogar im Artikel wie auch der übliche Schlussstrich hier nicht fehlt.

    Es steht auch Ihnen aber erneut frei, sich mit Ihrer "Expertise" anderen anzubieten oder ggf. selber zu klagen. Es gibt für mich nur eine Erklärung: Auche haben schon lange, dass rechtlich nichts grundsätzliches an den Zulassungen auszusetzen ist und beschränken sich deshalb ebenfalls auf die Kommentarfunktion des RBB.

  23. 26.

    Sie unterschlagen, dass die Probepfähle nicht genehmigungs-, sondern nur anzeigepflichtig gewesen sind.

  24. 25.

    Herr Dominik aus Dresden, Sie glauben doch selbst nicht, dass sich Tesla an irgendwelche Auflagen hält. Die fragen nur :" Wer ist das deutsche Amt?"

  25. 24.

    Da hat offensichtlich der Besuch des Herr Murks seiner Baustelle doch etwas gebracht. Trotz desaströsen Gutachtens gibt's weitere Vorab Zulassungen. Und als Goody eine 24/7 Arbeitserlaubnis. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Wurde doch noch vor den Treffen mit den Ministern genau dieses vehement Ausgeschlossen.

  26. 23.

    Harte Strafen?.. ach so , wie sagt der Berliner?.... “blöd gelaufen“.. oder so ähnlich. Das war die Konsequenz aus den im Trinkwasserschutzgebiet durchgeführten “Probe“ Pfählungen. Das lässt für mich auf gar keine Strafen schließen. Falls sie es immer noch nicht verstanden haben, Tesla vernichtet Hektar Weise Wald und Natur und gefärdet mit seiner politischen narrenfreiheit die Gesundheit der Anwohner und jener, die das Trinkwasser benötigen. Gepaart mit Verantwortungslosigkeit und narzisstischen Verhaltensweisen.

  27. 22.

    Ja, es ist wirklich traurig, dass sie die Fabrik immer noch nicht genehmigt haben. Armutszeugnis für Deutschland. Mal wieder.

  28. 21.

    Ah, also haben Sie hier bewusst eine falsche Entfernungsangabe verbreitet. Naja, und dass die "Corona"-Masken auch gegen hypothetische Geruchs- oder Abgasbelästigungen helfen, dürfte auch mehr als fragwürdig sein und deshalb Ihr Hinweis auf die Gewöhnung an das Maskentragen eher der Panikmache dienen.

    Schauen Sie sich erstmals auch die Entfernung neuer Automobilfabriken von VW in Zwickau oder BMW in Leipzig an. Bei grösseren Umbauten greift zudem kein Bestandsschutz.

    Der Wert des zwischen GVZ. Eisen- und Autobahn gelegenen Industriegebietes Freienbrink-Nord zur Naherholung hatten wie seit dem Spätherbst 2019 häufig. Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass selbst Gerhard als Gegner der Energiewende und diese E-Autofabrik als Symbol dafür zugegeben hatte, dass der Wert für die Naherholung gering ist. Wer sich näher mit der Lage der Fabrik befasst hat oder aus Grünheide samt näherer Umgebung kommt, kennt die dafür relevanten Gebiete.

  29. 20.

    Herr Dominik ihre bisherigen Diskussionsbeiträge waren irredusselig. Das da noch Steigerungspotential in ihnen steckt, hätte ich nicht vermutet. Sie meinen doch wirklich, man braucht nur nebenan etwas kokeln, damit man dann die Berechtigung erworben hat, die Giga-Monster-Factory zu errichten. Herr Dominik passen sie auf, dass sie mit dieser These nicht in den Kreis der Verdächtigen aufgenommen werden. Ich gebe ihnen übrigens recht, ihre Überlegungen sind nicht von der Hand zu weisen, dass jemand das Feuer gelegt hat, um auf die Teslagegner den Verdacht zu lenken. Geben sie doch mal der Polizei einen Tipp, damit die Beamten diese Spur verfolgen.
    Die Grundwasserschutzforderung durch sensorbestückte Abdichtungsplane unter Betriebsteilen mit erhöhtem Gefährdungspotential wurde von Rüdersdorfer Vertretern während der Erörterung erhoben, die Tesla-Vertreter haben das widerwillig zur Kenntnis genommen und das LfU wollte das prüfen. Wie dort geprüft wird, ist mittlerweile bekannt.

  30. 19.

    Mich würde interessieren, wann Tesla statt Schornsteine die einst so hochgepriesenen Solarpanelen auf`s Dach seines Betonklotzes installieren lässt. Als Super-Giga-Umwelt-Image-Stromselbstversorger-Boy hat der Herr der E-Monster den Mund wohl zu voll genommen oder er kann sich, weil zu teuer, seine eigenen Solarerzeugnisse nicht leisten? Ich vermute, dass die Dinger auf der Giga-Factory überhaupt nicht funktionieren, weil sie auf Grund der aus den Schornsteinen austretenden aggressiven Gase schnell blind werden würden. In Abwandlung eines bereits von mir früher verwendeten Werbespruchs lässt sich feststellen:
    Sind die Gase zu aggressiv,
    dann werden die Panelen zu blind.

    Ist Tesla die Wirkung der Abprodukte bekannt, dann ist es geradezu sträflich, die Fabrik nahe des Schulcampus zu platzieren. Doch auch auf diesem Gebiet hat "Superhirn" Erfahrung. In den USA werden die Bewohner nahe des Space X-Startplatzes brutal vertrieben. Dem Schul-Campus droht bestimmt gleiches Schicksal.

  31. 18.

    Kennen Sie die GIRL - die Geruchs-Immissions-Richtlinie? Doch, die gibt's wirklich! Nach der ist die Fabrik im Schnitt 2 Stunden pro Tag zu riechen, und das noch ohne Batteriefabrik! Und das im ausgewiesenen Naherholungsgebiet...

    Wann wurden denn die genannten "Innenstadt-Fabriken" genehmigt? Schon in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts? Die EU gab's da sicher noch nicht...

  32. 17.

    Herr Neumann, ich habe rechtzeitig in die Antragsunterlagen geschaut. Aber das ist schon so lange her!
    Und sie verwechseln schon wieder Abluft und Abgase! Und Immissionsgutachten und Emissionsgutachten!

  33. 16.

    Können Sie was zu der betreffenden Plane hier verlinken? Finde das eher etwas untypisch und ich kenne einige Gefahrstofflager in WSG. Im übrigen ist es ein Unterschied was irgendwelche Laien/Bürger/Umweltanwälte fordern und was wirklich notwendig ist. Das WSG ist doch durch den Benzinbrand (Benzin WGK3!) vorgestern sowieso unwiederbringlich verseucht oder nicht?

    Es ist üblich, dass ein Unternehmen z. B. jede Fuge regelmäßig in sehr kurzen Abständen überprüft. Das wird durchaus engmaschig dann auch von der staatlichen Aufsicht gemacht. Können Sie sich ja mal bei anderen Industrieunternehmen in WSG informieren.

    Im übrigen arbeite ich direkt neben einem Störfallbetrieb der oberen Klasse. Da sind LKWs voll mit Chlorgas oder Ammoniak noch die harmlosen. Und trotzdem hab ich nicht permanent Todesangst auf Arbeit.....

  34. 15.

    Wen Sie rechtzeitig in die ausgelegten Untwagen geschaut hätten, wäre Ihnen der Irrtum zur Entfernung nicht unterlaufen. Auch hätten Sie darin das Enissionsgutachten gefunden zu auch eine Beschreibung zur Nachbehandlung der Abluft. Immerhin ist Ihnen aber wenigstens auch ohne die Unterlagen bekannt, dass die stattfinden soll, damit eben kein relevante Belastung von der Abluft ausgeht.

  35. 14.

    Bei 2 km Abstand zum aktuellen Bau und immernoch über 1 km Abstand zu etwaigen Erweiterungsbauten dürften die Schüler weder etwas von der Fabrik sehen noch hören. Und erst Recht nicht riechen oder ähnliches. TA Luft ist bekannt oder?

    Fragen Sie mal bei der Grundschule, der Europaschule oder dem Gymnasium in Eisenhüttenstadt wie es ist mit einem Stahlwerk 500m weiter. Oder noch besser, das innerstädtische Stahlwerk in Riesa rund 200m von dem dortigen Gymnasium und dem Berufsschulzentrum und der staatlichen Berufakademie.....

    Einfach mal weniger Hyperventilieren beim Thema Tesla. Wenn Tesla sich nicht an die Auflagen hält hagelt es Strafen bis zum Betriebsverbot. Sollte Tesla komische Vorstellungen bezüglich Einhaltung von Auflagen haben, würden die es eben auf die harte Tour lernen.

  36. 13.

    @5 u. 9:
    Es gibt tatsächlich außer den insgesamt ca. 80 (aktuell zugelassen 67 ?) Schornsteinen - sofern nicht wieder umgeplant worden ist - zahlreiche (hunderte) Abluftöffnungen. Schließlich möchten die Beschäftigten der Fabrik mit Frischluft versorgt werden, demzufolge muss auch die Abluft "entsorgt" werden, allerdings nicht mit dem technischen Aufwand der Gießerei-, Lackiererei- oder Heizwerk-Abgase.
    Die Abluft hat normale Temperaturen um die 20 Grad und wird über Dachauslässe abgeführt, die Abgase sind teils mehrere 100 Grad heiß und müssen deshalb über höhere Schornsteine in die Umgebung abgeführt werden. Soviel zum Unterschied.
    Nochmal nachgeschaut: die Entfernung zwischen Industriegebiet und Schule beträgt maximal 800 m. Der jetzige Fabrikteil befindet sich zwar - vermutlich genau aus dem Grund - im weiter entfernten Bereich, aber sind hier nicht noch weitere Ausbaustufen geplant? Ich gehe mal davon aus, dass nicht einfach aufgestockt wird?

  37. 12.

    Wie kommen Sie auf Sondergenehmigungen? Hier im Artikel ist von regulären vorläufigen Zulassungen die Rede.

  38. 11.

    Web. SUE Informationen vom LfU bekommen möchten, sollten Sie sich auch dafür nicht auf due Kommentarfunktion des RBB beschränken. Nimmt Sie das LfU ebenso wie ob Ihrer "Expertise" NABU und Co. auch nicht mehr ernst?

  39. 10.

    In der Werbung kursiert ein Spruch, der da lautet:

    "Sind sie zu stark, bist Du zu schwach!"

    Tesla sollte überlegen, diesen Spruch der betreffenden Firma abzukaufen, um damit bei den Schülern des Löcknitz-Campus für seine Schornsteine zu werben.
    Der Preis für diesen Preis könnte sehr hoch sein, weil die andere Firma vielleicht nicht mit Tesla in Verbindung gebracht werden möchte, was aus meiner Sicht verständlich ist.

  40. 9.

    Die Anzahl der „Schornsteine“ können dem Bescheid „Zulassung vorzeitigen Beginns Nr. 30.078.Z13/19/3.24G/T13 – Teil B“
    entnommen werden. Alle jetzt zu installierenden werden dort aufgelistet. Sind ungefähr 67, wenn ich mich nicht verzählt habe.

    Bei der entfernen sollten sie aber nochmal bei z.B. Google Maps oder Earth nachmessen. Weder zum Grundstück noch zum aktuellen Bau passt die Distanzangabe.

  41. 8.

    Hier nun meine Nachfrage zu den in den Zulassungen zum vorzeitigen Baubeginn festgelegten Vorgaben, um den Schutz des Grundwassers im Bereich der Tesla-Baustelle zu gewährleisten. Ich würde gern erfahren, ob die folgende Vorgabe des LfU, an die ich mich zurückerinnere, wirklich eingehalten wurde. Danach hieß es sinngemäß:
    Alle im Wasserschutzgebiet eingesetzten Geräte, Maschinen und Fahrzeuge mit hydraulischen Systemen und jene, die durch mineralische Kraftstoffe betrieben werden sind
    täglich vor Arbeitsbeginn,
    hinsichtlich ihrer Arbeitssicherheit
    in Anwesenheit eines externen Fachmann,
    der per Unterschrift einzeln für jede der zu prüfenden Objekte die Betriebssicherheit bestätigt.
    Die Prüfungsergebnisse sind wöchentlich bis spätestens 1. Arbeitstag der folgenden Woche der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Ich bin gespannt, wie ernst man dort seine Aufgebe genommen hat. Man prahlt ja immer, dass man durch Auflagen alles stets im Griff hat.

  42. 7.

    Ob das Landesumweltamt noch weiß wieviel Sondergenehmigungen von ihnen erteilt wurden???? Der Laden ist völlig überfordert.

  43. 6.

    "Das Landesumweltamt erlaubte außerdem Arbeiten rund um die Uhr unter anderem in der Lackiererei, der Gießerei und dem Presswerk."
    Wenn das Landesumweltamt so viel erlaubt, dann gehe ich davon aus, dass man nach der Genehmigung der Schornsteine sich recht sicher sein muss, dass im Untergrund alles mit rechten Dingen zugegangen ist. So nehme ich an, dass man genau geprüft hat, dass das Bauwerk nach unten sicher abgedichtet ist, sodass Schadstoffe keine Chance haben, in den Untergrund zu dringen. Das LfU möchte bitte detailliert darlegen, was die Prüfung Vorort ergab, damit die Bevölkerung wieder ruhig schlafen kann bzw. Mängel notfalls abgestellt werden können. Während der Erörterung im September 2020 in Erkner, wurde der Einbau von speziellen abdichtenden Beton und Auslegung einer mit Sensoren bestückten Abdichtplane gefordert. Ich gehe davon aus, dass der Einbau dieser Materialien überwacht wurde.
    Apropos Überwachung, dazu mehr in meinem nächsten Kommentar.

  44. 5.

    Sie scheinen fälschlicherweise davon auszugehen, dass die Fabrik direkt auf der nordwestlichen Grundstückgrenze errichtet wird. Denn nur dann wäre Ihre Angabe zur Entfernung richtig. Schade, dass Sie nicht mal im Industriegebiet Freienbrink-Nord kennen oder sich wenigsten die Unterlagen angeschaut hatten. Haben Sie sich wenigstens die Bilder vom letzten Hubschraubereinsatz angeschaut? Schließlich ist auch ein Abluftschornstein ein Schornstein. Deren Zahl war hier übrigens auch schon lange bekannt. So mancher Fabrikgegner versuchte schon vor einiger Zeit damit unter technischen Laien Panik zu verbreiten.

    Ansonsten bietet jede Vorabzulassung auch wieder die erneute Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten,

  45. 4.

    Die Schüler des nur 650 m von der Fabrik entfernten Schulkomplexes Löcknitzcampus werden sich ganz besonders über die vielen neuen Schornsteine freuen. Schade, dass nicht gesagt wurde, wieviele es denn nun geworden sind. In den Anträgen war mal von ca. 80 Schornsteinen (nicht Abluftöffnungen) die Rede.
    Was da oben am Ende rauskommt, weiß ganz allein Tesla.
    Aber nun konnten die Schüler ja schon 1 Jahr Erfahrung mit dem Mund-Nase-Schutz sammeln, da sollte es kein Problem sein, dies hier zur dauerhaften Pflicht zu machen, zumindest solange, wie sich die Schule noch an diesem Ort befindet.

  46. 3.

    So einfach ist es nicht. Zum einen hat Tesla Unterlagen für das Verfahren erst jetzt nachgereicht, die auch hier erst seit kurzem vermisst worden sind und auf die auch im Artikel abgehoben wird, zum anderen plant Tesla so viel um, dass eine dritte Auslage erforderlich sein könnte. Der Vorhabenträger hat entschieden, dass er zudem das Risiko der vorläufigen Zulassungen eingehen will.

  47. 2.

    Der 3-Schicht-Betrieb innerhalb des Gebäudes beeinträchtigt niemanden und die Schornsteine haben erstmal nichts mit dem Störfallgutachten zu tun.
    In diesem Gutachten werden Worst Case Szenarien durchgespielt, welche nun wirklich mit wenig Aufwand entschärft werden können. Tesla wird hier die Planung in Windeseile anpassen.

  48. 1.

    Kann man nun endlich mal zu Potte kommen statt ständig irgendwelche Vorabgenehmigungen zu erteilen? Entweder genehmigen oder untersagen. Das ist doch für beide Seiten kein Zustand.

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