Umweltamt erteilt weitere Vorab-Zulassung - Tesla darf in Grünheide Schornsteine einbauen

Fr 28.05.21 | 15:13 Uhr
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Archivbild: Das Baugelände der Tesla Gigafactory (Luftaufnahme mit einer Drohne) am 26.03.2021. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Tesla darf auf seiner Fabrik in Grünheide (Oder-Spree) weitere Schornsteine einbauen und außerdem teilweise im 24-Stunden-Betrieb arbeiten. Das Landesumweltamt erteilte dazu am Freitag eine weitere entsprechende Vorab-Zulassung. Das Landesumweltamt erlaubte außerdem Arbeiten rund um die Uhr unter anderem in der Lackiererei, der Gießerei und dem Presswerk.

Es ist die insgesamt elfte Vorab-Zulassung für Tesla. So viele hat noch kein Unternehmen in Brandenburg vorher beantragt oder erhalten.

Genehmigung trotz Störfallgutachten?

In der vergangenen Woche hatte ein Störfallgutachten festgestellt, dass das Sicherheitskonzept unter anderem für die Lackiererei nicht ausgereift ist. Umweltverbände hatten sich daher kritisch zu weiteren Vorab-Zulassungen geäußert. Das Landesumweltamt teilte nun mit, die nun zugelassenen Arbeiten seien nicht von dem Gutachten betroffen.

Außerdem sei es nach wie vor wahrscheinlich, dass das Gesamtprojekt trotz des Gutachtens genehmigt werden könne, so das Amt weiter. Diese sogenannte positive Genehmigungsprognose ist Voraussetzung für die Vorab-Genehmigungen. Sollte das Projekt wider Erwarten nicht final genehmigt werden, muss Tesla alle Gebäude wieder abreißen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.05.2021, 15:30 Uhr

48 Kommentare

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  1. 48.

    Nachtrag:
    Warum von seiten des WSE oder sonstwem nicht gegen diese Zulassung der Pfahlgründung geklagt wurde - wie oft ist das hier schon thematisiert worden: es handelte sich hier nicht um eine Genehmigung, sondern eine "jederzeit widerrufbare Zulassung vorzeitigen Beginns".
    Wobei in dem Fall die Schäden beim Herausziehen der Pfähle noch wesentlich größer werden dürften.
    Aber Thema des RBB-Berichtes war ja eigentlich die nächste, die 14. "Zulassung vorzeitigen Beginns" zum Aufbau der Schornsteine. Wie kamen wir nur auf die Pfähle?

  2. 47.

    Gemäß WSG-VO Erkner § 3 - Schutz der Zone III B, Ziffer 20
    "sind verboten: das Errichten, Erweitern oder Erneuern von Bohrungen, welche die gering leitende Deckschicht über oder unter dem genutzten Grundwasserleiter verletzen können ..."
    Der Grundwasserstand befindet sich ca. 6 m unter der Geländeoberkante, der unbedeckte obere GWL ist 10 - 20 m mächtig, die darunterliegende Lehmschicht 5 - 15 m mächtig. Beachten Sie den Schwankungsbereich der Angaben laut "Gutachten"!
    Die Pfähle waren 14 m lang, verletzen also neben der oberen Deckschicht höchstwahrscheinlich auch die Schicht unterhalb des Grundwasserleiters.
    Tesla hatte ein Gutachten beauftragt, welches aussagt, dass von der Pfahlgründung kein negativer Einfluss aufs Grundwasser ausgeht? Alles andere hätte mich auch gewundert.
    Wahrscheinlich hat sich jemand vor lauter Langeweile die WSG-VO ausgedacht.
    Meinen Sie immer noch, jeder könne nach einem Dreizeiler nach Lust und Laune im Grundwasserleiter rumbohren?

  3. 46.

    Dann plaudern sie doch endlich über die Rechtslage nach 5 hysterisch bearbeiteten blauen Ordnern und warum nun immer mehr abwandelnde Anträge hinzu kommen dürfen ? Ihnen ist es hinlänglich bekannt, dass wir Ostbürger ungleich mehr Belastungen schlucken mußten als sie im Kaugummisektor. Halten sie lieber die Finger still. Brandenburg hat sie garantiert nicht ins Herz geschlossen.

  4. 45.

    Ich verweise nochmals bzgl. der Genehmigungspflicht auf die erwähnte Ausschußsitzung, die Ihren wiederkehrenden Irrtum belegt. Zudem belegt das hydroligische Gutachten, dass eben keine relevanten Einflüsse auf das Grundwasser zu erwarten gewesen sind.

    Haben Sie einen Link zum Gegengutachten, auf dass Sie Ihre Meinung stützen, welches dann aber wohl nichtmals die Fachleute vom Wasserverband hatte überzeugen können?

  5. 44.

    Och, es macht Sie offebsichtlich eher imner wieder wütend, dass Sie mit den aufgeschnappten Stichworten hier keinen Stich landen können.

    Ich habe mich mit der Rechtslage beschäftigt und mag keine willkürliche Forderungen, die die für ein solches Verfahren nicht belegt können. Gerade Sie als gebürtiger DDR-Bürger sollten doch froh darüber sein, dass Maßnahmen rechtssicher begründet werden müssen und man auch dagegen vorgehen kann, ohne Besuch von der Stasi zu bekommen. In Ihrem Heimatland bestand die Umweltgesetzgebung bekanntlich nur auf den Papier und mußte hinter die Planerfüllung zurück treten.

    Die Pläne mit den Pfählen sind übrigens ausgelegt gewesen wie auch Ihre Kieferorthopädin bereits vorher sogar über mehrere tausende Pfähle berichtet hatte. Die hatte Tesla wohl in der Tat kurz angedacht, das aber schnell wieder verworfen.

  6. 43.

    Thema ist hier allerdings Tesla und nicht SpaceX und die paar Dutzend Einwohner, denen das fünffache des Wertes der simmobilen geboten worden sein soll. Sie wollen offensichtlich davon ablenken, dass es rechtlich kaum eine Handhabe gegen die Fabrik im Industriegebiet Freienbrink-Nord gibt.

    Warum haben Sie sich nicht für das Amt des Bürgermeisters von Grünheide beworben? Gelegenheiten hatte es gegeben. Dabei war seit Jahren der interessierten Öffentlichkeit bekannt, dass die Gemeinde Nutzer für das Industriegebiet Freienbrink-Nord gesucht hatte - vergl. dazu die Grundsatzdiskussionen vom Spätherbst 2019 oder auch nur das Interview mit Herrn Schocht om ZDF.

  7. 42.

    Auch das unqualifizierte Hantieren mit Probepfählen ist im Wasserschutzgebiet verboten. Nur wenn keine Gefahr für den Grundwasserkörper zu befürchten ist, was hier m. E. nicht nachgewiesen ist, kann die UWB eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Das muss aber VORHER GEPRÜFT werden!
    Auch wenn von einigen Medien damals anderslautende Äußerungen verbreitet wurden und der WiMi nur mit "dumm gelaufen" kommentierte, es bestand Genehmigungspflicht!

  8. 41.

    Musk entkräftet mit Worten alles. Pfähle waren da nie vorgesehen und der Wasserverband kann eingetretene Schäden nicht rückgängig machen. Außerdem haben die zu kuschen wenn "von oben" der Musk Deckung erhält. Neumann macht mich nur wütend. Warum ist der hier der "Teslasprecher" ?

  9. 40.

    Die Frage war, ob die Probepfähle genehmigungs- oder nur anzeigepflichtig gewesen sind. Letzteres ist der Fall, was aber nicht rechtzeitig getan wurde, so dass ein OWi-Verfahren eingeleit wurde. Wie kann man zu etwas eine Zustimmung erteilen oder verweigern, wenn diese wie bei den Probepfählen gar nicht erforderlich ist?

    Die genehmigungspflichtige Pfahlgründungen wurden übrigens bekanntlich vorläufig zugelassen, da Tesla u.a. ein hydrologisches Gutachten hat erstellen lassen, welches die Bedenken des WSE entkräften konnte. Das hatte auch der Wasserverband überzeugt und er ist rechtlich nicht dagegen vorgegangen. Dabei wäre das Ihrer Meinung nach ja ein leichtes gewesen.

  10. 39.

    Wie war das mit Umsiedlung und Braunkohle in Brandenburg?

    Das sind Häuser ohne fließend Wasser und ohne Abwasseranschluss sozusagen "am Ende der Welt". Die Häuseransammlung war sowieso schon deutlich am schrumpfen.

    Die Bedingungen für einen Weltraumbahnhof sind Ihnen bekannt? Eigentlich ein sehr guter Standort. Möglichst südlich in einer verlassenen Gegend mit aber in ausreichender Entfernung super Infrastruktur. Hafen, Großstadt....

  11. 38.

    Befassen sie sich endlich näher mit dem Musk. Beginnen wir in Texas; so idyllisch am Meer; eine Landzunge-schön grün und dann explodierende Raketen und vertriebene Einwohner. Ist das ihre Welt ? Wäre ich in GH Bürgermeister gäbe es statt "FNP" für Industriegebiet eine Veränderungssperre. Ansiedlung nur wenn von A-Z alles abgeklärt ist und keine Salamitaktik.

  12. 37.

    In der Tat sind Genehmigungsbehörde an Recht und Gesetz gebunden und dürfen ebensowenig willkürlich Auflagen erteilen oder Zulassungen verweigern/ erteilen, auch wenn Sie einfach so Ablehnung fordern. Wenn diese Begründungen falsch sind, ist der Bescheid rechtlich angreifbar.

    Es wurde z.B. bei den vorläufigen Zulassungen seit Februar 2020 auch immerbweider auf den B-Plan abgehoben ohne das jemand den rechtlichen Nachweis hat erbringen können, dass der ungültig wäre, auch wenn so mancher Verschwörungstheoretiker das immer wieder gerne falschbehauptet.

  13. 36.

    Die Frage war, ob das Durchstoßen der Erdschichten ober- und unterhalb des genutzten Grundwasserleiters durch die Pfahlgründung anzeige- oder genehmigungspflichtig war. Letzteres trifft zu, den Ball einer "Falschbehauptung" muss ich hiermit zurückspielen.
    Aufgrund der mangelhaften Kenntnisse der Bodenstruktur hätte die "widerrufbare vorzeitige Zulassung" hierfür auch gar nicht ohne weiteres erteilt werden dürfen. Es gab übrigens auch keine Zustimmung des WSE hierfür.

  14. 35.

    Erinnern Sie sich noch an die Bilder von idyllisch im Wald gelegenen BMW-Werken? Haben Sie dort mehr kaputte Bäume gesehen als abseits solcher Fabriken? Wie viele Menschen haben Sie in Zwickau, Leipzig, Wolfsburg, Stuttgart, Ingolstadt ... mit Sauerstoffgeräten herumlaufen sehen wo doch die Fabriken sich dort fast direkt an die Wohnbebauung anschließen?

  15. 34.

    Über Dummheit habe ich an sie auch etwas geschrieben. RBB24 hielt das aber zurück. Haben sie schon mal nachgedacht, dass sie andere nur auf die Palme bringen ? Tesla will hier dickes Geld machen und wenn seine Karren nur im Laden stehen; Musk wird reich durch Zertifikate. Andere lassen im Winter aber lieber die Heizung kalt. Widerlich.

  16. 33.

    Andere Autofabriken mit PV-Anlagen haben längst bewiesen, dass in der Realität längst funktionierende Lösungen existieren. Natürlich wird sich aber auch Tesla daran messen lassen müssen, ob die die Ankündigung zur PV-Anlage tatsächlich realisieren werden. Seit deren Ankündigung im vergangenen Sommer ist hier aber auch bekannt, dass eine solche Anlage hier baurechtlich nicht genehmigtpflichtig ist. Das größte Hindernis stellen Altmeier und Co. dar. Wer eine solche Anlage mit einer Leistung von über 30 kWp betreibt und den Strom selbst nutzt, zahlt seit 2014 eine EEG-Umlage.

  17. 32.

    Wenn weißer Rauch aufsteigt…

  18. 31.

    Man denke nur an eine Wetterlage mit Windstille und Nebel. Das hält selbst eine märkische Kiefer nicht aus. Teslamief über Grünheide; Fenster geschlossen halten und Sauerstoffgeräte verwenden.

  19. 30.

    Tja, hätten Sie sich mal besser informiert, hätten Sie Ihre Falschbehauptung vermeiden können - s. Sitzung vom 3. Juni 2020 des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Dass dabei Auflagen aus der DVGW-Arbeitsblatt W 347 „Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich - Prüfung und Bewertung“ eingehalten worden sind, ist ebenso bekannt wie es dazu auch ein hydrologisches Gutachten gibt.

  20. 29.

    Warum sollte ich Tesla unterstellen sich nicht an deutsche Gesetze und Verordnungen zu halten?

    Reicht doch, dass dies hier von Ach so kompetenten Forenteilnehmern gemacht wird. "Verseuchte Naturschutzgebiete", "evakuierte/verlassene Schulzentren", "verstrahlte MadMax Wüste" in Brandenburg....Kein Horrorszenario ist den Gegnern der Ansiedlung zu Schade....

    Klar die Strafen von Wasserbehörde, Gewerbeaufsicht und BG sind gering (fünfstellig), aber im Zweifel gibt's das Betriebsverbot. Man braucht nur fachkundige Beamte die sich das auch trauen. Für gewöhnlich gibt's erstmal eine Frist zur Abstellung der Abweichung vom genehmigten Zustand.

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