Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) - Umweltverbände klagen gegen Landesamt wegen Tesla-Auflagen

Fr 17.02.23 | 15:21 Uhr
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Symbolbild. (Foto: Annette Riedl/dpa)
Bild: Annette Riedl/dpa

Der US-Elektroautobauer Tesla muss in seinem Deutschland-Werk Auflagen erfüllen. Gegen einige Vorgaben legte das Unternehmen Widerspruch ein, darauf reagierte das Land Brandenburg. Das führte zu einer Klage, nun kommt eine weitere hinzu.

Die Zahl an Klagen gegen das Brandenburger Landesumweltamt im Zusammenhang mit einem Bescheid zum Widerspruch von Autobauer Tesla gegen Auflagen nimmt zu.

Nach dem Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) wandten sich nun auch zwei Umweltverbände an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Der Naturschutzbund Brandenburg und die Grüne Liga Brandenburg hätten geklagt, weil sie vor dem Erlass des Widerspruchsbescheids nicht angehört worden seien, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Freitag mit (Az.: VG 5 K 99/23). Ein Entscheidungstermin sei nicht absehbar.

Der WSE hatte gegen eine Entscheidung im Bescheid geklagt.

Mehr als 400 Auflagen muss Tesla erfüllen

Tesla stellt seit März vergangenen Jahres in Grünheide bei Berlin Elektroautos her. Der Autobauer muss laut Brandenburger Umweltministerium mehr als 400 Auflagen und Nebenbestimmungen im Rahmen der umweltrechtlichen Genehmigung erfüllen. Ein Teil des Geländes liegt in einem Wasserschutzgebiet.

Das Unternehmen hatte gegen einige Auflagen und Nebenbestimmungen Widerspruch beim Landesumweltamt eingelegt. Die Landesbehörde reagierte darauf mit einem Bescheid vom 8. November 2022.

Viele Änderungen und auch weitere Klagen deswegen

Das Landesamt für Umwelt änderte einige Vorgaben ab, wies einige zurück und hob manche auf. So wurden Formulierungen für Nachweismessungen an Immissionsorten und für die Vorgabe einer Störfallverordnung geändert, Nachweise für eine Werkfeuerwehr wurden neu formuliert.

Das Landesumweltamt hob auch Nebenbestimmungen ganz auf: So muss der WSE nicht mehr in alle grundwasserrelevanten Fragestellungen einbezogen werden. Daraufhin hatte der Verband gegen die Landesbehörde geklagt.

Das Umweltministerium hatte die weggefallene Auflage zur Einbindung des lokalen Wasserverbands in alle Grundwasserfragen verteidigt. Die Überwachung der Auflagen zum Schutz des Wasserschutzgebiets durch staatliche Stellen und Tesla selbst sei auch ohne die Auflage gewährleistet. Das Ministerium verwies darauf, dass in der Auflage Begriffe wie grundwasserrelevant nicht genug bestimmt gewesen seien.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.02.2023, 16 Uhr

30 Kommentare

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  1. 30.

    "Das bedeutet, ich werde bis in alle Ewigkeit ausgesorgt haben, die Versäumnisse von Tesla aufzuzeigen."
    Das glaube ich nicht. Solange wird es tesla nicht geben. Wenn BMW, Honda und die anderen, die nicht soviel Rummel machen sondern "leise" forschen, hat sich das mitschleppen von Batterien bis zu 30% der Fahrzeugmasse erledigt.
    Dann laden wir nicht mehr 8Stunden sondern tanken wieder 2Minuten.

  2. 29.

    Klink übt Satire über teslagegner????
    Klink ist ein teslagegner, ein eingefleischter teslagegner und das ist gut so.
    Ansonsten Prost und weiter so.

  3. 28.

    März/ April 2022? Sie wissen aber schon, dass da die Fabrik schon in Betrieb war, oder?

  4. 27.

    Nichts für ungut, aber es ist schon sehr dreist sich einerseits allgemeiner BERECHTIGTER Kritik anzuschließen und zwei Sätze weiter einen führenden Kritiker zu diffamieren (sehe ich so). Da gibts einen alten Spruch: vom Paiulus zum Saulus. Heute würde man sagen: soviel Scheinheiligkeit ist einmalig.

  5. 26.

    Herr Josti, ich muss ihnen leider mitteilen, das Thema ist noch lange nicht durch. Es entwickelt sich zur unendlichen Geschichte. Können sie sich noch an März/April 2022 erinnern. Damals wollte man das anfallende Wasser der temporären Wasserspiegelabsenkung wie beantragt wieder an anderer Stelle in den selben Grundwasserleiter verpressen. Das funktionierte nicht, weil die Geologie offensichtlich anders war wie erhofft. Das kommt davon, wenn man die Geologie nicht erkundet und somit nicht kennt. Das Wasser überschwemmte unerlaubt großflächig das Betriebsgelände, versickerte langsam zusammen mit den gelösten Schadstoffen. Das nennt man Grundwasserschädigung. Da man die Geologie im Untergrund nicht kennt, wird in Zukunft auch jede Wasserprobe Probleme machen, sie richtig zu deuten. Das bedeutet, ich werde bis in alle Ewigkeit ausgesorgt haben, die Versäumnisse von Tesla aufzuzeigen.

  6. 25.

    Vor drei Jahren war Ihre Satire über die Tesla-Gegner noch lustig. So langsan sollten Sie aber ein neues Programm planen. Die abgenutzten Gags werden langweilig.

  7. 24.

    Das steht in den Genehmigungsunterlagen. Dazu gibt es zwei unabhängige Gutachten.
    Ebenso ist in der schriftlichen Anhörung darauf eingegangen worden. Tesla und die Behörden haben dazu Stellung bezogen. Das Thema ist echt durch!

  8. 23.

    Herr Josti, die Behauptung, dass sie in punkto Grundwassermonitorung auf Seiten des WSE sind, ist eine inhaltslose Phrase. Wenn dem so wäre, müssten sie als erstes darauf dringen, dass Tesla endlich einen hydrogeologischen Bericht liefert, der dazu dient, seriös Grundwassermonitoring zu betreiben. Nur so können Monitoringdaten richtig ausgewertet werden. Ansonsten ähnelt deren Deutung dem Wahrsagen aus einer Glaskugel. Wenn man Hokuspokus mag, dann ist man richtig.

  9. 22.

    Herr Josti sagen sie bitte, wo ich Tesla den hydrogeologischen Ausgangsbericht finden kann. Das wird ihnen schwer fallen, denn es gibt kein Schriftstück, das die Bezeichnung Hydrogeologisches Gutachten verdient. Die verbalen Aussagen zur Hydrogeologie in Teslas Antragsunterlagen basieren größtenteils auf alten Aufschlüssen aus dem Umfeld des Teslageländes. Auf dem 300 ha großen Gelände von Tesla existierten zu Rodungsbeginn 4 Bohrungen + 3 flache Grundwassermessstellen +10 flache, meist den Grundwasserspiegel nicht erreichte Rammkernsondierungen. Auf dem Gelände der 1. Ausbaustufe einschließlich Batteriefabrik waren es 0/1/10?. Bei der Rammkernsondierungen ist die Lage nicht dokumentiert. Irgendwann hieß es, dass noch Grundwassermessstellen und Druck- und Rammkernsondierungen durchgeführt wurden. Von ersteren existiert keine Dokumentation. Von letzteren sind beispielhaft in der letzte Antragsauslage einige Ergebnisse beigefügt. Eine Auswertung sucht man vergebens.

  10. 21.

    Ob Herr Klink, Werner zum Kreis der Verschwörungstheoretiker gehört lässt sich nach meinem Dafürhalten nur schwer einschätzen, dennoch scheint mir der Zeitrahmen von der Ankündigung Teslas im November 2019 in Grünheide eine Gigafactory zu errichten bis zum Zeitpunkt der ersten Zulassung vorzeitigen Beginns (Mitte Februar 2020) für derartige Untersuchen recht knapp bemessen.
    Allein die über die Tesla-Ansiedlung entfachten kontroversen Diskussionen sind es Wert, mal den Finger in die Wunde zu legen und z.B. nur den Umstand der Untersuchungen der hydrogeologischen Verhältnisse im Untergrund des Tesla-Geländes etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.
    Meines Erachtens sollte vor allem hier der Schutz der Allgemeinheit und die Vermeidung von Widerholungsfehlern oberste Priorität haben.

  11. 20.

    Obwohl ich ein überzeugter Anhänger der Tesla - Investition in Grünheide bin, stehe ich in dem Punkt des Umwelt-Monitorings voll auf der Seite des WSE und der Umweltverbände. Man darf bei einem Unternehmen dieser Größenordnung eben nicht den Bock zum Gärtner machen, sondern muss die Auswirkungen auf die Umwelt transparent machen. Schon um Verschwörungstheoretikern wie Herrn Klink, Werner den Wind aus den Segeln zu nehmen.
    Natürlich sind die hydrologischen Gegebenheiten im Zuge des Genehmigungsprozesses gründlich untersucht worden. Herr Kling hat noch nicht mitbekommen, dass ihm keiner den Quatsch glaubt.

  12. 19.

    Herr Neumann, wenn sie das Wort Willkür verwenden, dann bitte für Teslas Vorgehen in Freienbrink. Ich weiß, dass es nutzlos ist, ihnen etwas erklären zu wollen. Der Betonklotz in ihrem Oberstübchen verhindert das. Ich bin aber gezwungen, ihre Falschbehauptungen für die anderen Mitleser ins richtige Licht zu rücken.
    Bis zum heutigen Tag war Tesla nicht in der Lage, einen hydrogeologischen Bericht abzugeben, in dem die hydrogeologischen Verhältnisse im Untergrund des Tesla-Geländes ausreichend sicher dargestellt sind. Dieser ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Strömungsverhältnisse im Untergrund und der Geschütztheitsgrad des Grundwassers eingeschätzt werden können und ein funktionierendes Grundwassermonitoringsystem betrieben werden kann. Die in Teslas Antragsunterlagen enthaltenen hydrogeologischen Aussagen sind vielleicht ausreichend als Beigabe für einen Wanderführer aber nicht um den Grundwasserschutz in Freienbrink zu gewährleisten.

  13. 18.

    Sehr geehrter Herr Neumann,
    auch nach mehrmaligen Lesen Ihrer Kommentare konnte ich die Bedenken, die mich an der Ernsthaftigkeit ihrer "Schreibkunst" zweifeln lassen, nicht vollumfänglich ausräumen.
    Sie versuchen zwar in recht amüsanter Weise das zu widerlegen, was Umweltschützer, die Vorort-BI oder Tesla-Gegner hervorzubringen haben, bleiben jedoch sehr oft dem geneigten Leser die Erklärung schuldig, welches Wissen oder Gründe Sie zu der meist gegenteiligen Annahme veranlassen könnte.
    Haben Sie hierfür eine Erklärung?

    PS.
    Es liegt mir fern Sie zu diskreditieren, ich bin nur neugierig.

  14. 17.

    "ohne dass der Untergrund des Geländes ausreichend untersucht wurde."
    Sehr geehrter Herr Klink,
    möchten Sie damit andeuten, dass man seitens der Behörde versäumt hat, das Gelände bereits vor Zulassungen vorzeitigen Beginns ausreichend zu untersuchen?
    Das wurde m.E. bisher noch nie so erwähnt und falls Sie damit recht haben, ein offenkundig riesiger Skandal.
    Warum gehen Sie damit nicht an die Öffentlickeit?
    Wie sieht es mit Rechtsbeistand aus?

  15. 16.

    Sie scheinen ein Freund von Willkürentscheidungen zu sein und verwickeln sich dabei gerne immer wieder in Widersprüche. Zuerst hatten Sie bemängelt, dass für Tesla den Boden angeblich nicht untersucht wurde, nach Fotobeweis beklagten Sie sich, dass das gar nicht hätte gemacht werden dürfen, um genau das jetzt doch wieder zu fordern.

  16. 15.

    Der Herr Neumann versucht es immer wieder mit der selben Taktik. Für die Entscheidung, ob Tesla in Freienbrink im Wasserschutzgebiet seine Dreckschleuder hinsetzen darf ist völlig unbedeutend, dass an einem anderen Ort der Bau einer Autofabrik genehmigt wurde. Entscheidend dafür sind allein nur die Rahmenbedingungen am Standort Freienbrink. Die sind eben in Freienbrink nicht gegeben, dass solch ein Industriemonster hier in die Brandenburger Waldgegend gesetzt werden darf, zumal der Bauherr als brutaler Umweltfrevler weltbekannt ist.

  17. 14.

    Die eigentliche Schande, ist, dass das LfU Tesla gestattet hat, den Bau der Gigafactory beginnen und vorantreiben zu lassen, ohne dass der Untergrund des Geländes ausreichend untersucht wurde. Warum die Voruntersuchungen unterlassen wurden ist auch klar. Die Politiker befürchteten wahrscheinlich, dass sich herausstellen könnte, dass der Bau der Gigafactory nicht statthaft ist, was wiederum wahrscheinlich ist. Dieser Aussicht ging man tunlichst aus dem Weg. Um ihr verwerfliches Tun gesetzeskonform erscheinen zu lassen, hat man bundesweit schnell das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Anscheinend den Politikern nicht ausreichend haben sie noch nachgelegt, indem sie die, ach so demokratisch gewählten Abgeordneten, vor Kurzen das Umweltrecht weiter ausgehöhlt haben, ohne groß publik zu machen, welche neuen Schweinereien die neue Gesetzesvorlage enthält.

  18. 13.

    11.Alfred Neumann Berlin Freitag, 17.02.2023 | 20:51 Uhr

    MOZ
    "Vergleich Mercedes und Tesla Produktion im Wasserschutzgebiet – so wird das Trinkwasser in Ludwigsfelde überwacht
    Es kracht wieder zwischen dem Wasserverband WSE und dem Umweltministerium wegen des Wassers bei Tesla. Auch andere Autobauer in Brandenburg produzieren in Wasserschutzgebieten. Dort scheint einiges anders zu laufen......"

    Stimmt. Da Luft einiges anders. Siehe auch #9 von @Raffael
    "Tesla in " Grüne Heide" ist der EINZIGE STANDORT in Deutschland, wo Wasserverbände nichts zu melden haben. Über dieses Phänomen hatte mal die MOZ berichtet. Kontrollen müssen angemeldet werden und sind nur nach Genehmigung möglich. Deswegen machen die keine und jetzt wurde geklagt."

  19. 12.

    Die Gesetze erlassen demokratisch gewählte Verfassungsorgane. Dass mancher mit Grundgesetz und Landesverfassung seine Probleme hat, ist ja nix neues.

  20. 11.

    "Eine Besonderheit des Standortes ist die Lage in der Trinkwasserschutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Ludwigsfelde"
    Quelle Umwelterklärung Mercedes
    https://group.mercedes-benz.com/nachhaltigkeit/betrieblicher-umweltschutz/umwelterklaerungen/ludwigsfelde.html

    Umweltschutz bestand in der DDR meist bur auf dem Papier, die Planetfüllung war wichtiger. An Klondike waren die Goldgrube dagegen Waisenknaben
    https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/ddr-umweltverschmutzung-mobilisierte-opposition-a-998262.html

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