Insolventer Reiseveranstalter -
Die Bundesregierung will Pauschalurlaubern des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook finanziell helfen. "Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen", teilte die Bundesregierung am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Berlin mit. Den Thomas-Cook-Kunden solle angeboten werden, die Differenz zu der Summe, die sie vom Versicherer Zurich "oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen".
"Es ist den Kundinnen und Kunden nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen", so der Bund weiter. Dadurch sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Bisher Schaden von 250 Millionen Euro
Die Versicherungssumme, mit der die Kunden abgesichert waren, reicht nach Angaben der Zurich nicht aus, denn die Schadenssumme wird deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro liegen. Bisher liegen noch keine endgültigen Zahlen des Versicherers vor. Diese werden im Laufe der nächsten Tage erwartet.
Reiseveranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die im Fall einer Pleite Kunden entschädigt. Durch einen Sicherungsschein können Pauschalreisende ihr Geld zurückbekommen. Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme für solche Fälle ist allerdings seit rund 30 Jahren nicht erhöht worden. In anderen EU-Ländern gibt es gar keine Obergrenze der Versicherungssumme.
Im November hatte der Versicherer mitgeteilt, dass nach der Pleite des deutschen Reisekonzerns Thomas Cook Betroffene bisher einen Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet hätten. Die Absage aller Thomas-Cook-Reisen nach dem Jahreswechsel werde die Forderungen aber weiter erhöhen, hieß es seinerzeit. Die deutsche Thomas Cook hatte am 25. September 2019 nach der Pleite des britischen Mutterkonzerns einen Insolvenzantrag gestellt.
Sendung: Inforadio, 11.12.2019, 10:40 Uhr