Überblick - Was, wann, wo: Alles über den Berliner Mietendeckel

Do 16.01.20 | 13:22 Uhr
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Archivbild Zu-Vermieten-Banner (Quelle: imago images/Manngold)
Bild: imago images/Manngold

Rot-Rot-Grün will die Mieten für Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, fünf Jahre lang einfrieren. Bei Neuvermietungen sollen Obergrenzen gelten. Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Der aktuelle Stand:  

- Gesetzentwurf für Mietendeckel vom Senat schon beschlossen

- Erste Lesung im Abgeordnetenhaus am 16. Januar. Abstimmung voraussichtlich am 30. Januar

- Spätestens März soll der Mietendeckel in Kraft treten. Gelten soll er rückwirkend zum 18.6.2019

- Betroffen sind die Nettokaltmieten von 1,5 Millionen vor 2014 in Berlin gebauten Wohnungen/Häuser

- Mieten sollen dort für fünf Jahre auf Stand von Mitte 2019 eingefroren werden

- Senkung von Miete möglich, wenn Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten

- Berliner sollen insgesamt um etwa 2,5 Milliarden Euro entlastet werden

- Opposition und Wirtschaft kritisieren die Pläne und haben Klagen angekündigt

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin

  • Mietendeckel

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  • Hintergrund

Sendung:  Inforadio, 16.01.2020, 11 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Ich wünsche gutes gelingen und freue mich schon auf eine Einsparung von etwa 25% meiner Nettokaltmiete (Mietstart: Mai 2019, Neukölln). Auf dass es vielen anderen ähnlich gehen wird.

    PS: Ich finde den Ton in der öffentlichen Diskussion geradezu grotesk, wenn endlich sozialgerechte, mieterfreundliche Politik verfolgt wird. So duckmäuserisch als hätte man Angst, die unsichtbare Angst des Marktes verpasse einem Schellen.

  2. 5.

    @Wachturm: „Wach auf“ gilt auch für Sie. Sie müssen sich schon selbst anstrengen, damit es besser für Sir wird. Niemand wird es für Sie tun, erst recht kein rot-rot-grüner Senat, der zwar unablässig von Wohnungsbau labert, aber nichts baut.

  3. 4.

    Ich habe gerade gelesen, dass der Bund den Kraftwerken wegen des Ausstieges eine Entschädigung für entgangene Gewinne Zahlt. Das wäre ja lustig, wenn jemand klagt und das gleiche auf den Senat zukommt :-) Das würde teuer werden.

    Würde der Staat aufs Wohnen und Erwerben nicht so viele Steuern erheben, könnten die Mieten nur die Hälfte Kosten.
    Der größte Kostentreiber sind nicht die Vermieter, sondern der Staat.

  4. 3.

    Das ganze ist wirklich grotesk.

    Besonders lustig ist die Beründung der festgelegten Miethöhen. Hier wird nämlich der Reallohnindex genannt, um die Steigerung von 2013 festzulegen. Es wird wohl bewusst vergessen, dass es eine Inflation vorhanden ist. Richtig wäre also der Nominallohnindex, was allerdings den Linken und Co. nicht passen würde, da die Miethöhen dann höher wären. Wird bestimmt auch noch vor Justitita diskutiert werden.

    Ich bin mittlerweile echt gespannt auf das BVerfG. Freuen tue ich mich, dass in jedem Fall mehr Eigentümer und weniger Mieter in Berlin wohnen werden. dies erhöht den Druck auf die Verwaltung endlich eine funktionierende Stadt zu werden. Zudem sind Eigentümer für das soziale Gefüge eine große Bereicherung.

  5. 2.

    Lieber RBB
    es würde durchaus Sinn machen, den "Berlinern zu sagen, dass die Nebenkosten trotzdem steigen,
    eine reale Entlastung damit nicht stattfindet,
    dies auf Grund der Vorgaben dieser Senats und Bundesregierungen.
    Wacht auf!
    Eine Entlastung erfahren nur die Besserverdienenden die sich vorher schon gehobenen Standard leisten wollten und gerne auf die vertriebenen Hungerleider verzichten können.
    Nocheinmal wacht auf.

  6. 1.

    Für welchen Verstoß könnte es eine Geldbuße von 0,01 EUR geben, Fragezeichen.
    Oder hätte man nicht ein Mindestbußgeld in das Gesetz aufnehmen müssen, Fragezeichen.
    P.S. Leider lässt mich der rbb kein einzelnes Zeichen für ein Fragezeichen benutzen.

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