Brandenburg - Kommunen sollen Einnahmen durch Windkraftanlagen erhalten

Um die Akzeptanz von Windkraftanlagen zu fördern, sollen Brandenburger Kommunen Zahlungen von den Betreibern erhalten. An einigen Orten entstehen dadurch Einnahmen von mehreren Zehntausend Euro pro Jahr.
Die neu in Betrieb genommenen Windenergieanlagen bescheren den Brandenburger Standortgemeinden zusätzliche Einnahmen. Allein für die 85 Anlagen, die 2020 bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erfolgreich teilgenommen haben, können die Zahlungen pro Jahr mehr als 850.000 Euro betragen, heißt es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion. [parlamentsdokumente.brandenburg.de]
Die Abgaben sollen helfen, die Akzeptanz für die Windenergie in Brandenburg zu steigern. Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien aus Wind-, Wasser- und Sonnenkraft sowie Biomasse am Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 40 Prozent zu erhöhen.
Einnahmen müssen für Kultur oder Soziales verwendet werden
Jahrelang konnte eine klimafreundliche Windkraftanlage nach der anderen in Brandenburg problemlos an den Start gehen. Doch seit einiger Zeit klagen immer mehr Bürger, Initiativen und Umweltverbände vor Gerichten gegen die Anlagen unter anderem aus Arten-, Natur- und Lärmschutzgründen.
Um wieder mehr Zustimmung für die Windkraft zu erreichen, beschloss der Landtag Mitte 2019, die Standortgemeinden an ihrem Nutzen zu beteiligen. Für jede neue Anlage muss eine jährliche Sonderabgabe von 10.000 Euro gezahlt werden.
Die Gemeinden sind verpflichtet, die Einnahmen so zu verwenden, dass die Akzeptanz für die Windräder erhöht wird. Gefördert werden sollen zum Beispiel Veranstaltungen, soziale Aktivitäten oder Einrichtungen, die der Kultur, Bildung oder Freizeit dienen. Auch Ortsbild oder Infrastruktur könnten damit verbessert werden.
63 Gemeinden werden voraussichtlich profitieren
Laut Wirtschaftsministerium waren am 25. November dieses Jahres in Brandenburg 3.886 Windenergieanlagen in Betrieb. 287 Anlagen seien genehmigt worden, arbeiteten aber noch nicht. Davon hatten 85 einen Zuschlag bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur von Februar bis Oktober dieses Jahres erhalten. Vom Betriebsstart an gilt die Sonderabgabe. Für weitere 546 Windräder läuft das Genehmigungsverfahren noch. Werden sie genehmigt und erhalten einen Zuschlag, müssen auch sie die Sonderabgabe entrichten.
Spitzenreiter unter den 63 Gemeinden, die Zahlungen erhalten werden, ist den Angaben zufolge die Gemeinde Mühlenfließ (Potsdam-Mittelmark), die sich über 44.216 Euro freuen kann, gefolgt von Mark Landin (Uckermark) mit 42.802 Euro und Spreenhagen (Oder-Spree) mit 42.420 Euro.
Sendung: Antenne Brandenburg, 28.12.2020, 05.00 Uhr