Brandenburg - Verbraucherzentrale prüft Musterklage gegen Sparkasse Barnim
Wegen der Niedrigzinsphase senken Banken die Zinsen bei langfristigen Sparverträgen ihrer Kunden ab. Oft ist das nicht rechtens. Mit Hilfe der Verbraucherzentralen fordern Kunden der Sparkasse Barnim nun eine Zinsnachzahlung. Von Anja Dobrodinsky
Die sogenannten Prämiensparverträge vieler Sparkassenkunden sind langfristig angelegt und sollen eigentlich 15, 20 oder sogar 25 Jahre laufen, manchmal sogar unbefristet. In die Prämiensparverträge zahlen Bankkunden jeden Monat einen festen Betrag ein. Dafür bekommen sie einen Zins, der variabel ist und sich am Markt orientiert. Außerdem erhalten sie regelmäßig noch eine Prämie obendrauf.
"Die Sparkassen haben das Problem, dass sie die Prämien nicht zahlen wollen, weil ihnen das angeblich zu viel ist im Rahmen der Niedrigzinsphase", erklärt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dies lasse sich an den Geschäftsberichten der Banken nicht ablesen. Deshalb kündigten die Banken die Verträge ihrer Kundinnen und Kunden oder senkten zumindest die Zinsen.
Banken sollen nachbessern
Die Kündigungen erklärten Gerichte in vielen Fällen für rechtens – nicht jedoch die Zinsanpassungen. Viele der Verträge enthalten nämlich keine genauen Angaben dazu, wann und wie der Zins verändert werden darf. Die Sparkassen legten willkürlich neue Zinsen fest oder koppelten sie an einen niedrigen Referenzzins. Und das ist nicht zulässig.
"Der BGH hat gesagt, dass die Banken da nachbessern sollen", sagt Verbraucherschützer Erk Schaarschmidt. Auch die Bankenaufsicht habe im Februar 2020 gefordert, "die Banken mögen mit den Kunden rechtskonforme Lösungen finden hinsichtlich der Zinsanpassung."
Kunden fordern Zinsnachzahlung
Den Kunden sei durch die Kündigungen und Zinsanpassungen eine Menge Geld entgangen. "Diese Beträge sind durchaus vierstellig. Wir haben eigene Berechnungen durchgeführt und die weisen im Mittel Nachzahlungsansprüche in Höhe von 4.600 Euro aus", sagt Schaarschmidt.
Bundesweit sind so Millionen Euro zusammengekommen. Mit Hilfe der Verbraucherzentralen fordern viele Kunden nun eine Zinsnachzahlung. Einige Banken wie etwa die Berliner Sparkasse erkennen einen Großteil der Forderungen an. Andere schließen Vergleiche und zahlen immerhin einen Teil der entgangenen Zinsen. Und wieder andere tun gar nichts.
Verbraucherzentrale im Barnim ruft Kunden auf, sich zu melden
"Bei der Sparkasse Barnim haben wir durchschnittliche Nachzahlungsansprüche von circa 1.800 Euro berechnet. Es ist so, dass Kunden ihre Ansprüche an die Sparkasse gerichtet haben. Die Sparkasse hat rigoros diese Ansprüche abgewehrt", so Schaarschmidt.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg prüft nun eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim. Sie ruft die 1.600 Kunden auf, sich bei ihr zu melden. Auch andere Verbraucherzentralen bereiten Klagen vor, oder haben sie schon eingereicht. In einigen Fällen wurde schon zugunsten der Verbraucher entschieden.