Bundestag verabschiedet Pfandpflicht - Neues Gesetz verordnet Gastrobetrieben Mehrwegangebote

Der Bundestag hat ein Gesetz für neue Mehrweg- und Pfand-Pflichten beschlossen. Ab 2023 müssen Restaurants beim Verkauf außer Haus auch Mehrwegverpackungen anbieten und sie zurücknehmen. Auch für bislang pfandbefreite Getränke gilt 2022 Pfandpflicht.
Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, ihren Kunden künftig beim Straßenverkauf auch Mehrwegvarianten anzubieten. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag die entsprechende Gesetzesnovelle, die ab dem Jahr 2023 gelten wird. Ausnahmen gelten dabei für kleinere Gastronomiebetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben - also Kioske und Spätis beispielsweise.
Gleichzeitig erweiterten die Abgeordneten die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen. Bislang gibt es noch immer Getränke - etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure - auf deren Verpackung kein Pfand erhoben wird. Derartige Ausnahmeregelungen fallen ab dem Jahr 2022 weg; nur bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024.
PET-Flaschen müssen Recyclingkunststoff enthalten
Darüber hinaus wird für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem
Kunststoff eingeführt.
Durch diese Maßnahmen soll der Verpackungsmüll in Deutschland reduziert werden. "Mit mehr Mehrwegverpackungen werden wir die Verpackungsflut vor allem im To-Go-Bereich wirksam eindämmen", sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) zur Begründung am Donnerstag.
Kritik von Umweltschützern - Stadtreinigungen loben Regelung
Umweltschützern gehen die Neuregelungen allerdings nicht weit genug. In der Kritik stehen vor allem die Ausnahmen von der Mehrwegpflicht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband befürchtet dagegen eine finanzielle Mehrbelastung, der Handelsverband HDE fordert zumindest längere Übergangsfristen.
Aus Sicht der deutschen Stadtreiniger dagegen setzt das Gesetz wichtige Impulse für einen nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen. Gerade die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe seien die Leidtragenden des To-Go-Booms, hieß es beim Verband
kommunaler Unternehmen (VKU). Die Entfernung der Abfälle aus dem öffentlichen Raum koste rund 700 Millionen Euro pro Jahr.
Sendung: Inforadio, 06.05.2021, 22 Uhr