Fragen und Antworten - Was man zum Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst wissen muss

Nach der Einigung im Tarifstreit erhalten Beschäftigte im Öffentlichen Dienst neben Tarif-Erhöhungen eine Corona-Prämie. Doch für wen gelten die Zahlungen und wann landen sie auf dem Konto? Von Thomas Bittner
Für wen gelten die Tarif-Erhöhungen?
Angestellte im Landesdienst sind betroffen, das sind Mitarbeitende in Ministerien, Landesämtern, Universitäten und Hochschulen. Dazu kommen verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten sowie Beamte im Landesdienst. Denn die Länder haben zugesagt, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. In Brandenburg ist das im Koalitionsvertrag festgelegt, auch im neuen Berliner Koalitionsvertrag ist von einer "Übernahme der Tarifergebnisse für die Länder" die Rede. In Berlin gilt der Abschluss unmittelbar für mehr als 110.000 Beschäftigte, in Brandenburg für rund 56.000.
Wer erhält die Corona-Prämie von 1.300 Euro?
Alle Beschäftigten, die in Vollzeit unter den Tarifabschluss fallen. Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Summe. Azubis erhalten 650 Euro. Wer in Elternzeit ist, hat auch Anspruch auf die Prämie, wenn das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat und zwischen dem 1. Januar und dem 29. November auch ein Anspruch auf Entgelt bestand.
Wann landet die Prämie auf dem Konto?
Sie soll Anfang des Jahres als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Bis Ende März sollte sie überwiesen sein. Nur so lange gilt die Sonderregelung des Bundes, die steuerfreie Corona-Zahlungen bis maximal 3.000 Euro möglich macht. Eigene Corona-Sonderzahlungen haben Berlin und Brandenburg nicht angekündigt.
Was bleibt netto von der Prämie übrig?
Die Sonderregelung des Bundes erlaubt es, dass die Sonderzahlung steuerfrei und abgabenfrei bleibt. Es müssen keine Renten- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Für die unteren Einkommensgruppen ist diese Einmalzahlung also ein überdurchschnittlicher Zuschlag "auf die Hand". Den Beschäftigten mit höheren Einkommen hilft die Summe bei der Steuererklärung, weil sie für die Steuern nicht angerechnet wird. Andersherum: Je nach Steuersatz entspricht die Summe einem Brutto von 1.700 bis 2.400 Euro.
Wann wird das Einkommen erhöht?
Vom 1. Dezember 2022 bis 30. September 2023 werden die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht, für Azubis um 50 Euro pro Monat. Erst danach kann der Tarifvertrag aufgekündigt werden. Bis Ende September 2023 darf also nicht gestreikt werden.
Bekommen jetzt auch studentische Hilfskräfte in Universitäten und Hochschulen mehr Geld?
Das ist nicht verabredet. Die Gewerkschaften fordern schon länger einen Tarifvertrag für Studierende, die an Unis und Hochschulen arbeiten, als TutorInnen, in Bibliotheken und bei Forschungsprojekten. Das wurde noch in der letzten Verhandlungsnacht zum Konflikt. Verabredet ist nur eine "Bestandsaufnahme über die Beschäftigungsbedingungen", kein Flächentarifvertrag. In Berlin gibt es aber bereits einen gültigen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, der bis Ende 2022 gilt. Es ist der einzige bundesweit.
Können auch Berliner und Brandenburger Beschäftigte im Gesundheitswesen von den erhöhten Zulagen für Pflege, Intensivbetreuung und Schichten profitieren?
Nein. Der Vertrag gilt zwar für Beschäftigte in Landeskliniken, zum Beispiel Universitätskliniken. In der Berliner Charité gilt aber nicht der Tarifvertrag für die Länder, sondern seit 2018 werden die Tarifverträge für Bund und Kommunen angewandt. Die Charité ist in den Kommunalen Arbeitgeberverband eingetreten. Der Tarifvertrag war bereits im vergangenen Jahr neu verhandelt worden. Brandenburg hat keine landeseigenen Kliniken, sondern nur kommunale Krankenhäuser und Einrichtungen in freier Trägerschaft. Für Klinikärzte gibt es einen eigenen Tarifvertrag.
Sendung: Inforadio, 30.11.2021, 12:00 Uhr