Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Berlin hat verkaufsoffene Sonntage zu Recht zugelassen

Mi 16.03.22 | 21:22 Uhr
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Kunden in einem Einkaufszentrum in Berlin (Bild: imago images/Shan Yuqi)
Bild: imago images/Shan Yuqi

Das Land Berlin hat im Jahr 2018 zurecht wegen besonders publikumswirksamer Veranstaltungen drei verkaufsoffene Sonntage zugelassen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig nach vier Jahren Rechtsstreit zwischen Berlin und der Gewerkschaft Verdi in letzter Instanz entschieden. Damit bestätigten die fünf Richter des Achten Senats die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Mai 2020.

40.000 und 50.000 zusätzliche Besucher

Zur Begründung hieß es unter anderem: "Es war davon auszugehen, dass die von den Veranstaltungen an einem Sonntag jeweils angezogene Besucherzahl die Anzahl der von der Ladenöffnung angezogenen Besucher überstieg", sagte die Vorsitzende Richterin des Achten Senats, Ulla Held-Daab.

Die Berichterstatterin in dem Revisionsverfahren, Richterin Petra Hoock, hatte ausgerechnet, dass an den drei Sonntagen jeweils zwischen 40.000 und 50.000 zusätzliche Besucher zu den jeweiligen Veranstaltungen in der Hauptstadt waren. Außerdem kam Hoock bei ihren Berechnungen auf eine Zahl von rund 20.250 Menschen, die auch ohne eine solche Veranstaltung sonntags in Berlin einkaufen würden.

Verwaltungsgericht Berlin hatte Verdi zunächst Recht gegeben

Im konkreten Fall hatte das Land Berlin für den 28. Januar 2018, den 18. Februar 2018 und 11. März 2018 verkaufsoffene Sonntage festgelegt. An diesen drei Sonntagen durften Einzelhändler in ganz Berlin zwischen 13 und 20 Uhr ihre Geschäfte öffnen. Als Anlässe dienten am 28. Januar die Internationale Grüne Woche und das zeitgleich stattfindende Berliner Sechstagerennen, am 18. Februar die Berlinale und am 11. März die Internationale Tourismus-Börse.

Dagegen hatte Verdi geklagt und im April 2019 vor dem Verwaltungsgericht Berlin zunächst recht bekommen. Nach der Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht rund ein Jahr später reichte die Gewerkschaft Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, die nun zurückgewiesen wurde.

Sendung: Inforadio, 16.03.2022, 21:20 Uhr

10 Kommentare

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  1. 10.

    Es werden in den meisten großen Geschäften Zulagen gezahlt. Wo haben Sie Ihre Informationen her???

  2. 9.

    Dann dürftem Ihnen auch bekannt sein, daß oft für das Personal keinerlei Zuschläge gezahlt werden? Aber ich will Ihre Shoppinglaune hier nicht verderben.

  3. 8.

    das zeigt das eigen begrenzte Denken. Berlin will (ist) eine weltoffene Stadt und lebt sehr stark auch vom Tourismus. Dadurch werden hier auch viel Arbeitsplätze geschafften, das verlangt aber auch offene Geschäfte an Sonntagen. In vielen anderen Ländern ist das in den touristischen Zentren selbstverständlich.

    und wie schon erwähnt, gibt es viele, die aufgrund ihrer Arbeitszeit bzw. Beschäftigungsverhältnisse dann endlich mal entspannt einkaufen können. Nicht Jeder ist Rentner oder "freischaffender", der den Sonnt.ag zum shoppen nicht braucht.

  4. 7.

    Merkwürdige Kommentare hier. Es soll den Geschäften überlassen bleiben zu öffnen oder zu schließen, wie sie es wollen, gern auch von 0-24 Uhr und WE. Alles regt sich über den Onlinehandel auf und trotz der liberalen Ladenöffnungszeiten in Berlin ist es hier noch immer wie im Mittelalter. Ab 19 oder 20 Uhr geschlossen. Geht gar nicht! Ach, und ehe die Diskussion hier wieder abdriftet, keine Verkaufskraft arbeitet 24 Stunden am Tag, wird schlecht bezahlt oder gezwungen Überstunden zu machen. Die meisten, wir haben einige in der entfernten Familie, haben Familienfreundliche Arbeitszeiten, Freizeit oder Überstundenausgleich. Und gearbeitet wird überall in D auch am WE.

  5. 6.

    Auf verkaufsoffene Sonntage sollte wirklich jeder verzichten können. Ist das nicht möglich, stimmt entweder etwas nicht mit dem eigenen Zeitmanagement oder mit den arbeitsvertraglichen Bedingungen.

  6. 5.

    Um Anno 2018 gehts es? Das interessiert mich ja brennend.

  7. 3.

    Dinge die die Menschheit nicht braucht.

  8. 2.

    Ich finde die verkaufsoffenen Sonntage nicht schlecht. Für viele ist es eine Möglichkeit am Sonntag, wenn sie frei haben , entspannt bummeln zu gehen. Was in der Woche oftmals nicht möglich ist.
    Für mich selber bringen diese Tage höchstens etwas wenn ich Urlaub habe, da ich durch den Schichtdienst auch immer wieder freie Tage in der Woche habe wo ich bummeln gehen könnte.

  9. 1.

    Viel Spaß denjenigen, die auch noch am Sonntag dafür Geld haben.
    Ernst gemeint!

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