VBB veröffentlicht Details - So soll das Neun-Euro-Ticket in Berlin und Brandenburg umgesetzt werden

Für neun Euro pro Monat im Nahverkehr quer durch Deutschland: Im Juni kann es losgehen mit dem Neun-Euro-Ticket. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Ticket abgesegnet.
Vom 1. Juni bis zum 31. August können Fahrgäste in Berlin und Brandenburg das angekündigte Neun-Euro-Ticket nutzen. Das hat nach dem Bundestag am Donnerstag nun auch der Bundesrat beschlossen. Das Ticket kostet neun Euro pro Monat und ist bundesweit für die Nutzung der Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs gültig.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat bereits weitgehende Informationen [vbb.de] darüber veröffentlicht, was Abonnent:innen und Neukund:innen beachten müssen, wenn sie das Aktionsangebot nutzen wollen.
Was muss ich tun, wenn ich ein Abo habe und vom Neun-Euro-Angebot profitieren möchte?
Grundsätzlich profitieren alle Abonnent:innen vom Neun-Euro-Angebot. Dazu gehören unter anderem VBB-Umweltkarten, Schüler-, Semester- und Firmentickets oder VBB-Abos 65. Bei monatlicher Zahlweise werden die bestehenden Abos automatisch reduziert, so dass zwischen Anfang Juni und Ende August nur jeweils neun Euro pro Monat anfallen. Bei jährlicher Zahlung sollen die Kund:innen eine Gutschrift erhalten.
Nicht komplett erstattungsfähig sind Abo-Karten, die gleitend über die Monatsgrenzen gültig sind und damit auch anteilig in Monate außerhalb des Aktionszeitraums fallen.
Für Abonnent:innen bleiben mit dem Neun-Euro-Ticket die tariflichen Regelungen ihres ursprünglichen Abos innerhalb des VBB-Betriebsbereiches erhalten, was Mitnahmen oder Übertragbarkeiten angeht. Umweltkarten bleiben also beispielsweise innerhalb des Tarifbereichs übertragbar (was das Neun-Euro-Ticket sonst nicht ist), Fahrradmitnahmen in Semesterticket-Tarifen bleiben ebenfalls erlaubt.
Bei der Nutzung des Neun-Euro-Tickets auf deutschlandweiten Reisen mit Regionalzügen gelten die etwaigen Privilegien des jeweiligen VBB-Abo-Vertrages allerdings nicht.
Wie kann ich ein Neun-Euro Ticket kaufen, wenn ich kein Abo habe?
Das Neun-Euro-Ticket kann im betreffenden Zeitraum (Juni, Juli, August) jeweils als einzelnes Monatsticket erworben werden, in Kundenzentren, an Fahrscheinautomaten oder per App. Auch in einigen Bussen kann man das Ticket direkt beim Fahrpersonal erwerben - allerdings nicht in den Bussen der BVG. Der Vorverkauf des Tickets startete in Berlin bereits am 20. Mai., beim VBB soll es ab 21. Mai losgehen und bei der Deutschen Bahn am 23. Mai.
Ein gesondertes Drei-Monats-Abo für den gesamten Zeitraum soll es nicht geben. Die Neun-Euro-Monatskarte kann im Gegensatz zur normalen nicht "gleitend" über Monatsgrenzen erworben werden, sondern gilt immer vom "1." des jeweiligen Monats bis zum Monatsende.
Alle, die das Ticket in Papierform erwerben, müssen beachten, dass es erst gültig ist, wenn der Vor- und Nachname der reisenden Person darauf eingetragen ist.
Ist das gekaufte Neun-Euro-Ticket übertragbar oder kann ich Personen, Tiere und Fahrräder mitnehmen?
Das Neun-Euro-Ticket ist nicht übertragbar, es muss personalisiert werden. Auch die Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern ist nicht kostenfrei gestattet. Auch die Mitnahme von Personen ist nicht gestattet, einzige Ausnahme: Kinder unter sechs Jahren. Auch ein Kinderwagen und Gepäck dürfen mitgenommen werden.
Wer beispielsweise sein Fahrrad mitnehmen will, benötigt zusätzlich einen Fahrausweis für das Fahrrad, teilweise müssen Sie sich bei bundesweiten Reisen im Nahverkehr über die Umsetzung im jeweiligen Verkehrsverbund informieren. Gleiches gilt für die Mitnahme von Hunden.
Grundsätzlich gilt als Faustregel: Innerhalb des VBB-Bereichs behalten Abonnent:innen ihre Tarifbedingungen, außerhalb - im Fernverkehr - gilt das Neun-Euro-Ticket als 2.-Klasse-Fahrschein ohne Erweiterungen.
Wie funktioniert die Erstattung bei Schüler- und Semestertickets?
Das Berliner Schülerticket AB wird nicht erstattet, da durch den Zuschuss des Landes Berlin kein eigener Kostenbeitrag geleistet wird.
Student:innen nehmen automatisch an der Aktion des Neun-Euro-Tickets teil. Die zu viel gezahlten Beiträge für das Semsterticket (69,90 Euro) bekommen die Student:innen zurückerstattet. Wann und wie die Rückzahlung erfolgen wird, ist jedoch bislang noch nicht bekannt.
Welche Züge und Abteile darf ich mit dem Neun-Euro-Ticket nutzen?
Das Angebots-Ticket gilt für den Nahverkehr in ganz Deutschland, also für alle U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Linienbusse, zum Teil auch für Fähren und maximal für Regionalbahnen und Regionalexpresse der Deutschen Bahn und anderer Eisenbahnunternehmen.
Fernverkehrszüge wie ICE, IC und EC sind mit dem Neun-Euro-Ticket nicht nutzbar. Auch Fahrten nach Polen sind beispielsweise nicht im Tarif inbegriffen. Dafür muss ab der letzten Haltestelle im VBB-Tarif ein normaler Fahrschein gekauft werden. Auch Flixbusse, Flixtrain-Züge und Eurolines sind nicht im Ticket inbegriffen.
Für Berlin und Brandenburg laufen derzeit noch Gespräche über Ausnahmen. Der Ausgang der Gespräche enstscheidet darüber, ob mit dem Neun-Euro-Ticket die Intercity-Verbindungen Berlin-Prenzlau, Potsdam-Berlin-Cottbus und Elsterwerda-Berlin befahren werden dürfen.
Ein zusätzlicher Aufschlag für die Nutzung von Fernverkehrszügen ist im Allgemeinen allerdings nicht möglich. Auch eine Reise in der 1. Klasse ist nicht vorgesehen. Innerhalb des VBB Bereichs soll allerdings die Nutzung von Übergangsfahrausweisen als Jahreskarte für die 1. Klasse in Kombination mit dem Neun-Euro-Ticket möglich sein.
Kann ich ein bereits gekauftes VBB-Monatsticket für einen der Aktions-Monate noch zurückgeben?
Fahrscheine mit einem aufgedruckten Gültigkeitsdatum (wie beispielsweise Monatskarten) können laut VBB vor dem ersten Geltungstag beim jeweiligen zurück gegeben werden. Bei gleitenden Monatskarten ist aber keine Teilerstattung möglich - eine Kundin könnte sich also zum Beispiel für ihre Monatskarte, die Mitte Mai beginnt und Mitte Juni endet, nicht anteilig den Juni erstatten lassen und ab 1.6. stattdessen das Neun-Euro-Ticket nutzen.
Kann ich ein gekauftes Neun-Euro-Ticket zurückgeben und muss ich es kündigen?
Das Neun-Euro-Ticket kann nicht zurückgegeben werden. Kündigen müssen Sie es aber auch nicht, da es sich um einzelne Monatskarten handelt, enden sie jeweils zum Monatsende automatisch. Eine Abo-Falle droht nicht.
Werden im Aktionszeitraum mehr Züge im Einsatz sein?
Der VBB erklärte, dass der Aktionszeitraum in die Sommerferien falle und diese üblicherweise für Baumaßnahmen im Streckennetz genutzt werden. Die seien langfristig vom Netzbetreiber (der Deutschen Bahn) geplant und könnten wohl nicht kurzfristig verschoben werden. Der VBB bittet deshalb alle Nutzer:innen des Neun-Euro-Tickets, sich vor ihrer Reise über die Route zu informieren.
Außerdem bittet der VBB seine Fahrgäste während des Aktionszeitraums auf die Mitnahme von Fahrrädern zu verzichten und empfiehlt die Reise außerhalb der Hauptverkehrszeiten.
Die Deutsche Bahn (DB) hat derweil angekündigt, während des Aktionszeitraums mehr Platzkapazitäten schaffen und weitere Verbindungen anbieten zu wollen. Die Ausflugszüge Richtung Prenzlau und Neustrelitz an den Wochenenden sollen dann bis Rostock und Stralsund fahren. Zwischen Zossen, Berlin und Bad Belzig soll ein weiterer Triebwagen im Einsatz sein.
Sendung: Abendschau, 20.05.2022, 19:30 Uhr