Keine Anwartszeit bei Beschäftigungsverbot - Verdi: Berlin diskriminiert werdende Mütter im öffentlichen Dienst

Fr 27.05.22 | 11:26 Uhr
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Symbolbild: Junge schwangere Frau am Arbeitsplatz. (Quelle: dpa/U. Grabowsky)
Bild: dpa/U. Grabowsky

Die Gewerkschaft Verdi hat der Berliner Senatsverwaltung vorgeworfen, als Arbeitgeber schwangere Frauen zu benachteiligen. Hintergrund ist eine neue Regelung, nach der schwangere Frauen, die zum Schutz des Kindes nicht arbeiten dürfen, keine sogenannten Anwartszeiten - das sind Anrechnungszeiten für die nächste Gehaltsstufe - mehr bekommen.

Das gehöre umgehend abgeschafft, forderte Andrea Kühnemann, die stellvertretende Verdi-Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg am Freitag. Werdende Mütter würden damit schlechter gestellt als Menschen, die krank sind, hieß es in einer Mitteilung von Verdi.

Nächste Gehaltsstufe später und somit auch weniger Rente

Während im öffentlichen Dienst auch bei kranken Beschäftigten die Anrechungszeiten für die nächste Gehaltsstufe weiterlaufen, ist dies bei schwangeren Frauen nicht mehr der Fall. Das führe dazu, dass Frauen, die Kinder bekommen, die nächste Gehaltsstufe später erreichen und auch bei der Rente Nachteile haben.

Beschäftigungsverbote sprechen Ärzte oder Arbeitgeber in der Regel dann aus, wenn die werdende Mutter wegen einer Risikoschwangerschaft viel liegen muss. Weil das Risiko schwer zu kalkulieren sei, war dies laut Verdi in der Pandemie häufiger als sonst der Fall.

Sendung: Abendschau, 27.05.22, 19:30 Uhr

17 Kommentare

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  1. 16.

    Von der Erfüllung des "Mäßigungsgebot" bzw. "Grundpflichten" für Beamte scheinen Sie mir mit der Herbwürdigung Anderer: "Oder haben Sie es erst gar nicht in den Öffentlichen Dienst geschafft?" weiter weg, als von einer Beleidigung.

  2. 13.

    "offener Hohn"? - wohl eher Thema verfehlt.
    Sie sollten nicht Äpfel ("freier Arbeitsmarkt") mit Birnen (öffentlicher Dienst) vergleichen.
    Es geht hier wohl eher um ein grundgesetzlich verbürgtes Recht:
    Art 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz
    "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender NACHTEILE hin." (Die Frau kann ja wohl nix für die Biologie das Kind austragen zu müssen)
    > "Werdende Mütter würden damit schlechter gestellt als Menschen, die krank sind..."

  3. 12.

    Präzedenzfall......vielleicht sollte man erst mal etwas leisten, bevor man wegen jedem Mist klagt!
    Oder haben Sie es erst gar nicht in den Öffentlichen Dienst geschafft?

  4. 11.

    Na wenn man heutzutage keine anderen Sorgen mehr hat, dann kann uns nur der Wohlstand zu Kopf gestiegen sein.
    Ich habe 4 Kinder bekommen, habe jedesmal dem Berufsverbot unterlegen.
    Als Beamtin des Landes Berlin war ich dabei sowohl als Beamtin auf Widerruf, auf Probe, als auch auf Lebenszeit.
    Und es war mir egal was mir nicht angerechnet wurde, denn ich war ja auch nicht im Dienst, habe somit für den Dienstherren keinerlei Leistung erbracht.
    Ich war glücklich darüber, dass ich 4 kerngesunde Kinder bekommen habe und mich beruflich nie um Entlassung sorgen musste.
    Gegenüber den werdenden Müttern auf dem freien Arbeitsmarkt empfinde ich dieses Gejammer wirklich als offenen Hohn.


  5. 10.

    Aussetzung der Anwartschaft, weil man schwanger oder in Elternzeit ist? Frau/Mann sind doch weiterhin beim AG angestellt, haben einen Arbeitsvertrag, sollten somit alle rechte/Pflichten wie andere AN haben. Das ist bei meinem Verständnis absolut eine Diskriminierung, wenn Frau dafür bestraft wird, dass sie ein Kind bekommt. Wäre ich in der Situation, würde ich mir einen guten Anwalt nehmen, klagen und damit einen Präzedensfall schaffen, mit dem die Politik sich dann auseinandersetzen und Abhilfe schaffen muss.

  6. 9.

    Beim Bund bei den Beamten genauso in vielen Fällen, wobei durch das Diskriminierungsverbot im Bundesbeamtengesetz jeder Fall locker einklagbar wäre. Aber viele scheuen sich davor, den eigenen Dienstherren zu verklagen. ich war ein Positivfall, allerdings hat mich dann mein Dienstherr einfach 3 Monate später ernannt. so hatten sie quasi einen Teil der Zeit wieder reingeholt. Andere Fälle nach mir beim selben Dientherren wieder die alte Prozedur. man will keine Präzedenz schaffen

  7. 8.

    Beim Bund bei den Beamten genauso in vielen Fällen, wobei durch das Diskriminierungsverbot im Bundesbeamtengesetz jeder Fall locker einklagbar wäre. Aber viele scheuen sich davor, den eigenen Dienstherren zu verklagen. ich war ein Positivfall, allerdings hat mich dann mein Dienstherr einfach 3 Monate später ernannt. so hatten sie quasi einen Teil der Zeit wieder reingeholt. Andere Fälle nach mir beim selben Dientherren wieder die alte Prozedur. man will keine Präzedenz schaffen

  8. 7.

    Genau dieses Problem hatte ich bei meinem Dienstherren, allerdings auf Bundesebene. Ein Hinweis auf das im Bundesbeamtengesetz verankerte Diskriminierungsverbot und eine Stellungnahme vom BMI, verbunden mit einer Klagedrohung, führte zum Umlenken. Es betrifft also nicht nur Tarifbeschäftigte, sondern auch Beamte, egal ob Land oder Bund. Ich kenne aber auch andere Fälle, die die Zeiten nacharbeiten mussten. Hier muss Rechtsklarheit hergestellt werden. Ich hoffe auf erfolgreiche Klagen.

  9. 6.

    Im Grunde stimme ich Ihnen zu. Aber Menschenrechte werden nun nicht mit Füssen getreten, dass ist doch etwas hoch gegriffen. Aber von Berlin, mit einer weiblichen Führungsspitze in der Verwaltung (Frau Dr. Ex Giffey) hätte ich tatsächlich mehr erwartet. Hoffe es klagt eine Mitarbeiterin. Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde ist wie dieser Fall bei Beamten gehandelt wird.

  10. 5.

    Das trifft auch im öffentlichen Dienst der Bundesbehörden zu. Auch die Elternzeit ist keine Anwartschaftszeit. Das ist bereits seit Jahren ein Benachteilung der Frauen, die Kinder bekommen.

  11. 4.

    Ja es sollte die Allgemeinen interssieren, denn ohne Kinder keine Rente und auch die Frauenarmut wird weiter vorangetrieben. So kann nur jemand schreiben der Null Ahnung von allem hat und Menschenrechte mit den Füßen tritt!

  12. 3.

    Dies gilt auch für die Elternzeit die man nimmt.

    Ich bin als Vater aus meiner zwei monatigen Elternzeit gekommen und habe erstmal ein schreiben bekommen, dass meine nächste Höhergruppierung durch die Elternzeit um zwei Monate nach hinten verlegt wurde.
    Dies war auch schon bei meinen ersten Kind 2019 so.

  13. 2.

    Und dieses Problem interessiert die Allgemeinheit?
    Ich verstehe es nicht mal im Ansatz.
    Wie kann der Senat etwas entgegen von Tarifverträgen regeln?
    … kurze Recherche im internet: -> Rundschreiben LVwA IPV Nr. 28/2021
    Ok, Die Frage ist ob
    ein Beschäftigungsverbot zu den unschädlichen Unterbrechungen nach § 17 Abs.3 Satz 1 Buchstabe a TV-L gehört.
    In Verbindung mit § 3 Abs.1 und 2 MuSchG meint SenFin seit Okt 2021: nein

    Es wird sich sicher eine Mutter finden, die dagegen klagen wird.

    Man könnte auch zu der Auffassung gelangen, dass das individuelle Beschäftigungsverbot aufgrund Schwangerschaft die allgemeinen Mutterschutzfristen ersetzt bzw. in der Wirkung gleichgestellt ist.




  14. 1.

    "Viel liegen müssen" ist nur einer von vielen möglichen Gründen. Gerade im Bereich Kita und Schule geht es oft um Infektionsrisiken (nicht nur mit Corona, sondern auch mit Scharlach und anderen Kinderkrankheiten, die gefährlich für das Ungeborene sein können).

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